Das monatliche Schulgeld
Für den Besuch der Schulen wird ein monatliches Schulgeld erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem Schultyp.
Es gelten folgende Sätze:
| Grundschulen: Sonderschulen: Oberschule Land Brandenburg St. Franziskus-Gymnasiale Oberstufe (Kl. 11-13) Integrierte Sekundarschulen (Kl. 07-10) Gymnasien, Fachschulen: Berufsfachschule für Altenpflege: | 55,00 € 60,00 € 80,00 € 80,00 € 80,00 € 80,00 € 85,00 € |
Auf Antrag kann in besonderen Fällen eine Schulgeldermäßigung oder -befreiung ausgesprochen werden.
Kontakt
Erzbischöfliches Ordinariat Berlin Dezernat IV
Postfach: 04 04 06
10062 Berlin
E-Mail: Schule
