Das monatliche Schulgeld

Für den Besuch der Schulen wird ein monatliches Schulgeld erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem Schultyp.

Es gelten folgende Sätze:

Grundschulen:

Realschulen/Hauptschulen, Sonderschulen:

Intgrierte Reformschule St. Franziskus (Kl. 7-10):

Intgrierte Reformschule St. Franziskus (Kl. 11-13):

Sekundarschulen:

Gymnasien, Fachschulen:

45,00 €

60,00 €

60,00 €

75,00 €

60,00 €

75,00 €

Auf Antrag kann in besonderen Fällen eine Schulgeldermäßigung oder -befreiung ausgesprochen werden.

Kontakt

Erzbischöfliches Ordinariat Berlin Dezernat IV
Postfach: 04 04 06
10062 Berlin
E-Mail: Schule