Das monatliche Schulgeld

Für den Besuch der Schulen wird ein monatliches Schulgeld erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem Schultyp.

Es gelten folgende Sätze:

Grundschulen:

Sonderschulen:

Oberschule Land Brandenburg

St. Franziskus-Gymnasiale Oberstufe (Kl. 11-13)

Integrierte Sekundarschulen (Kl. 07-10)

Gymnasien, Fachschulen:

Berufsfachschule für Altenpflege:

55,00 €

60,00 €

80,00 €

80,00 €

80,00 €

80,00 €

85,00 €

Auf Antrag kann in besonderen Fällen eine Schulgeldermäßigung oder -befreiung ausgesprochen werden.

Kontakt

Erzbischöfliches Ordinariat Berlin Dezernat IV
Postfach: 04 04 06
10062 Berlin
E-Mail: Schule