Schulbefreiung an katholischen Feiertagen?

Neben den gesetzlich arbeitsfreien Tagen gibt es katholische  Feiertage, an denen katholische Schüler/innen ganztägig oder stundenweise vom Unterricht beurlaubt werden können.
In jedem Bundesland ist die Beurlaubung an kirchlichen Feiertagen gesondert geregelt. Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie hier:

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