Schulbefreiung an katholischen Feiertagen?
Neben den gesetzlich arbeitsfreien Tagen gibt es katholische Feiertage, an denen katholische Schüler/innen ganztägig oder stundenweise vom Unterricht beurlaubt werden können.
In jedem Bundesland ist die Beurlaubung an kirchlichen Feiertagen gesondert geregelt. Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie hier:
Kontakt
Erzbischöfliches Ordinariat Berlin Dezernat IV -Abt. Religionsunterricht-
Postfach: 04 04 06
10062 Berlin
E-Mail: Schulabteilung
Fragen rund um "Reli"
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