Schulbefreiung an katholischen Feiertagen?

Neben den gesetzlich arbeitsfreien Tagen gibt es katholische  Feiertage, an denen katholische Schüler/innen ganztägig oder stundenweise vom Unterricht beurlaubt werden können.
In jedem Bundesland ist die Beurlaubung an kirchlichen Feiertagen gesondert geregelt. Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie hier:


Kontakt

Erzbischöfliches Ordinariat Berlin
Teilbereich Religionsunterricht / -pädagogik
Leitung
Mathias Bröckl
Schulrat i.k.A.
Ahornallee 33
14050 Berlin
Tel.: (030) 204 54 83-32
E-Mail: Religionsunterricht(ät)erzbistumberlin.de

Mathias Bröckl

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