Kirchensteuer
Liebe Schwestern und Brüder,
die Verantwortlichen im Erzbistum Berlin schätzen den Beitrag, den Sie mit der Kirchensteuer, durch Spenden und bei Kollekten zur Unterstützung der kirchlichen Arbeit leisten, sehr hoch.
Ich bin mir dessen bewusst: Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass Sie auch in Situationen der Unsicherheit im privaten Leben und in beruflicher Hinsicht diesen Beitrag weiterhin aufbringen.
Da Sie dies aber tun, helfen Sie der Kirche von Berlin, ihren Auftrag zu erfüllen und für die Menschen da zu sein.
Ohne Ihre Hilfe müssten manche Dienste der Kirche wegfallen.
Die Einnahmen gehen zwar zurück. Doch besteht die Hoffnung, dass durch die Beiträge vieler – auch Ihre – die finanzielle Grundlage für die Erfüllung unseres Auftrags erhalten bleibt: die Verkündigung der Frohen Botschaft von Jesus Christus, die Feier der Gottesdienste, die Begleitung vieler Menschen in den verschiedenen Lebenssituationen, die Unterstützung und Orientierung von Menschen in Not, die Erfahrung von Gemeinschaft und die Pflege der Kultur des Menschlichen.
Herzlichen Dank!
Georg Kardinal Sterzinsky
Erzbischof von Berlin
Was geschieht mit der Kirchensteuer?
Verteilung des verfügbaren Kirchensteueraufkommens auf Kostenbereiche
Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2007 weist Einnahmen in Höhe von 142,6 Mio. € aus. Der Anteil der Kirchensteuereinnahmen beläuft sich auf rund 61,3 Mio. € brutto (43%).
Ca. 7,7 Mio. € sind als sog. „Clearing-Zahlungen“ im Haushalt als Ausgaben eingeplant. „Clearing“ ist ein Abrechnungsverfahren der deutschen (Erz-)Bistümer mit dem Ziel, die Kirchensteuer gerecht zu verteilen. Denn in vielen Fällen wird die Kirchensteuer nicht dort erhoben, wo der jeweilige Kirchensteuerzahler wohnt und sich am kirchlichen Leben beteiligt.
So wird z.B. die Kirchensteuer für Mitarbeiter von Bundesbehörden in Berlin abgeführt, auch wenn die Mitarbeiter über ganz Deutschland verteilt leben und arbeiten. Deren Kirchensteuer soll aber in den Heimatbistümern zur Verfügung stehen.
Das Erzbistum Berlin ist Netto-Zahler im Clearing-Verfahren.
Somit verbleiben netto für die Pastoral im Erzbistum Berlin etwa 53,6 Mio. €.
Diese Summe verteilt sich im Jahr 2007 wie folgt:
| Pfarrgemeinden | 19.705.200 | 36,7% |
| Kindertagesstätten in Trägerschaft der Pfarrgemeinden | 2.106.700 | 3,9% |
| Diözesan-Caritasverband (ohne Kindertagesstätten) | 5.769.800 | 10,8% |
| Religionsunterricht | 5.806.700 | 10,8% |
| Verwaltung inkl. Kapitaldienst, Pensionsleistungen | 14.549.300 | 27,1% |
| Seelsorge muttersprachliche Gemeinden, kategoriale Seelsorge (z.B.: Krankenhaus, Gefängnis) | 5.720.900 | 10,7% |
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(alle Angaben in € lt. Haushaltsplan 2007)
Die Kirchensteuer ist gerecht!
Die Basis für die Kirchensteuer vom Einkommen ist die Lohn- und Einkommensteuer. Der Kirchensteuersatz beträgt 9% der Lohn- und Einkommensteuer und ist somit direkt an die finanziellen Möglichkeiten der und des Einzelnen gekoppelt. Wer wenig verdient, muss auch weniger zahlen; auch wer Kinder hat, zahlt weniger. Auch durch die Berücksichtigung der Kirchensteuer als Sonderausgabe ergibt sich eine steuerliche Entlastung.
Von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe wird keine Kirchensteuer erhoben.
Durch die weitgehende Übertragung der Kirchensteuer-verwaltung an die Finanzbehörden wird die Kirchensteuer zusammen mit der Lohn- bzw. Einkommensteuer erhoben. Diese Dienstleistung, die bei den Finanzämtern nur wenig Mehrarbeit darstellt, bezahlt die Kirche dem Staat und spart damit erhebliche Verwaltungskosten.
Einnahmeprognose – Steuerentwicklung
Für die nächsten Jahre plant das Erzbistum Berlin mit zurückgehenden Kirchensteuereinnahmen. Dafür gibt es verschiedene Gründe:
- Steuerreform: Sinken Lohn- und Einkommensteuer, so geht auch die Kirchensteuer zurück. Durch die Steuerreform 2000 rechnen wir mit einem Rückgang von 6,5 % der Kirchensteuereinnahmen in diesem Jahr und einem weiteren Rückgang im kommenden Jahr, wenn die letzte Stufe der Steuerreform umgesetzt wird.
- Die wirtschaftliche Entwicklung: Wenn die Zahl der Beschäftigten zurückgeht, hat auch das Erzbistum weniger Geld zur Verfügung, da nur bei Personen, die Einkommensteuer zahlen, Kirchensteuer anfällt. Von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe wird keine Kirchensteuer erhoben.
- Die Bevölkerungsentwicklung: In den kommenden Jahren gehen wesentlich mehr Berufstätige in den Ruhestand als junge Menschen ins Berufsleben einsteigen. Auch wenn ab 2005 die Renten besteuert werden, so zahlen doch nach wie vor Rentner nur zum geringen Teil Lohn- und Einkommensteuer und damit auch keine anteilige Kirchensteuer.
- Kirchenaustritte: Jährlich treten etwa 3.000 Menschen im Erzbistum Berlin aus der Kirche aus. Durch Zuzüge aus dem Bundesgebiet ist die Zahl der Katholiken jedoch langsamer gesunken. Derzeit leben 380.000 Katholiken im Erzbistum Berlin.
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