Aufgaben des Konsistoriums
"Gibt es für mich eine Möglichkeit, nach der zivilen Scheidung (erneut) kirchlich zu heiraten?"
... ist die meistgestellte Frage an das Konsistorium, das kirchliche Gericht im Erzbistum Berlin. Es ist jedoch nicht nur für Ehenichtigkeitsprozesse und andere kirchliche Verfahren zuständig, auch Erlaubnisse für Trauungen im Ausland und Dispensen von Ehehindernissen werden hier erteilt.
Domkapitular Msgr. Tobias Przytarski leitet als Offizial das Konsistorium, Vizeoffizial ist Konsistorialrat Konrad Paul.
Für Auskünfte und die Vereinbarung von Beratungsterminen können Interessierte sich gern an das Sekretariat des Konsistoriums wenden.
Im Konsistorium steht außerdem eine Fachstelle "Kirchenrecht" für Beratung in kirchenrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Leiter ist Konsistorialrat Dr. Achim Faber.
Msgr. Tobias Przytarski
Kontakt
Konsistorium des
Erzbistums Berlin
Chausseestr. 128/129
10115 Berlin
Tel.: (030) 30 67 38-0
Fax: (030) 30 67 38-19
E-Mail: Konsistorium
