Kirchliche Denkmalpflege
Die Kirchenbauten des Erzbistums Berlin mit ihrer künstlerischen Ausstattung gehören in den Zuständigkeitsbereich der Kunstbeauftragten (Wandgemälde, Altäre, Bilder, Skulpturen, liturgisches Gerät).
Dazu gehört nicht nur der liturgische Raum selbst, sondern auch alle Nebenräume, Keller, Speicher und Abstellkammern, in denen Kunstgegenstände ausgelagert sind.
Die Bestandaufnahme in Text und Bild ist Vorraussetzung jeder restauratorischen Maßnahme, die nach Beratung mit der Kunstbeauftragten erfolgen sollte, um unprofessionelle Maßnahmen zu vermeiden. Eine unprofessionelle Restaurierung bedeutet Zerstörung des Kunstwerkes und deutliche Minderung seines historischen, künstlerischen und nicht zuletzt materiellen Wertes - eine kompetente Restaurierung von Figuren, Bildern, Altären und vor allem liturgischer Geräte bedeutet Wertsteigerung. Kirchliche Denkmalpflege heißt Sicherung kultureller Substanz und gehört wesentlich zur Identität jeder Ortskirche.
Restaurierungsbeispiele:
- "Heilige Nacht", Franz Hillner 1767, Öl auf Leinwand mit Schmuckrahmen, Kath. Kirche Peter und Paul, Potsdam
- "Ziborium", Silber vergoldet und graviert, Neugotisch, um 1900
- "Maria Himmelskönigin", Holz polychrom gefasst, um 1900, Kath. Kirche St. Joseph, Trebbin
- "Geburt Christi", Antoine Pesne, Berlin um 1740
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Dr. Christine Goetz
Kontakt
Erzbischöfliches Ordinariat Berlin - Kunstbeauftragte -
Dr. Christine Goetz
Kunsthistorikerin
Tel.: (030) 326 84-116/329
Fax: (030) 326 84-276
E-Mail: Christine Goetz






