Kirchenasyl

Kirchenasyl ist die zeitlich befristete Aufnahme von schutzsuchenden Flüchtlingen ohne legalen Aufenthaltsstatus, denen bei Abschiebung in ihr Herkunftsland nicht hinnehmbare soziale und inhumane Härten verbunden wären.

Während des Kirchenasyls werden alle in Betracht zu ziehenden rechtlichen, sozialen und humanitären Gesichtspunkte im Rahmen des sog. Dossier-Verfahrens geprüft. Ziel eines Dossiers ist es nachzuweisen, dass die Entscheidung der jeweiligen Behörde überprüfungsbedürftig und ein neues Asylverfahren erfolgversprechend ist. Hierbei ist insb. zu beachten, dass das Kirchenasyl kein eigenes Rechtsinstitut ist, sondern als Ausdruck einer christlich-humanitären Tradition von Seiten des Staates respektiert wird.

Zuständig für die Einreichung des Dossiers ist das jeweilige katholische Länderbüro.

Für Berlin und Brandenburg ist zuständig das Katholische Büro Berlin / Brandenburg:
Katholisches Büro für die Länder Berlin und Brandenburg
Chausseestraße 128/129
10115 Berlin
katholischesbuero(ät)erzbistumberlin.de
030 / 28 04 64 28

Für Vorpommern ist zuständig das Katholische Büro Mecklenburg-Vorpommern:
Katholisches Büro Mecklenburg-Vorpommern
Lankower Straße 14-16
19057 Schwerin
gauger(ät)egv-erzbistum-hh.de
0385 / 48 970 -0