„Wo es tief ist“ Zur Arbeitsweise des Synodalpastoralrats

Bei der Konstituierung des Synodalpastoralrats, Foto: Pritzkuleit

Man müsse sich das konkret vorstellen: Simon und andere – künftige – Jünger waren die ganze Nacht vergeblich auf dem See Gennesaret gewesen und hatten nichts gefangen. Dann kommt Jesus und „lehrt das Volk“ von einem der Boote aus, und erst als „er seine Rede beendet hatte“, schickt er Simon erneut auf den See hinaus. Pater Christoph Wichmann OP als Moderator der Plenarversammlung des Synodalpastoralrats hatte „Lukas 5“ für die dritte Sitzung am 10./11. Oktober 2025 nicht nur ausgewählt, weil es seine Lieblingsstelle ist.

„Auf Dein Wort hin …“ fährt Simon noch einmal auf den See, wie es weitergeht, ist bekannt. Lukas 5 ist eine Geschichte von Vertrauen, Geduld und von dem Mut, dorthin zu fahren, „wo es tief ist“, so Vers 4 in der neuen Einheitsübersetzung. Lukas 5 erzählt von der Bereitschaft, auch auf „fachfremde Personen“ wie den Sohn eines Zimmermanns zu hören, der vom Fische fangen wenig Ahnung hat, wie Pater Christoph vermutet. In seiner dritten Plenarversammlung ließ sich auch der Synodalpastoralrat genau dorthin schicken, „wo es tief ist“, um erneut die „Netze zum Fang“ auszuwerfen: Breiten Raum nahm die Diskussion ein um die „wirtschaftlichen Rahmenbedingungen“, die Entwicklung der Bistumsfinanzen und daraus folgende mögliche langfristige Perspektiven.

„Pastoral“ und „Haushalt“

Der Synodalpastoralrat beschließt laut Ordnung „über die Festlegung der Richtlinien und Schwerpunkte für die Pastoral im Erzbistum und die Festlegung der allgemeinen Grundsätze für die Aufstellung des diözesanen Haushaltsplans“, so heißt es – ein wenig abgekürzt – dort (§1 (2) a. und b.).

„Pastoral“ und „Haushalt“, Seelsorge und ihre Ermöglichung durch Personal, Immobilien und Finanzen, „Sendung“ und „Ressourcen“, wie es für das Erzbischöfliche Ordinariat eingeführt wurde, werden auf der Ebene des Bistums in einem Gremium zusammengefasst, zusammen diskutiert und zusammen geplant; auf der Ebene der Pfarreien liegt die Pastoral schwerpunktmäßig beim Pfarreirat und den Gemeinderäten, der Haushalt ist dagegen eher dem Kirchenvorstand zugeordnet. Dass das eine vom anderen nicht getrennt betrachtet werden kann und dass das eine auf das andere verwiesen ist, ist hinlänglich bekannt. Eine Seelsorge ohne Personal, (Kirchen-)Gebäude und finanzielle Mittel hat es schwer, ein Haushalt ohne klare Vorgaben, wofür er aufgestellt wird, hat keinen Sinn.

Am 27./28. September 2024 wurde im Erzbistum Berlin ein Synodalpastoralrat konstituiert. „In ihm werden wir synodal beraten, Prozesse gestalten und Entscheidungen treffen. In der Arbeit des Synodalpastoralrates sollen sich Synodalität und Hierarchie verbinden, um in der Weggemeinschaft mit der Weltkirche den Willen Gottes zu erkennen und auf die Fragen unserer Zeit gemeinsam zu antworten.“ Bis zum Frühjahr 2027 wird erprobt, wie das, was hier formuliert wird, in Ausschüssen und Plenarversammlungen, in Anträgen und Tagesordnungen, Satzungen und Geschäftsordnungsanträgen umgesetzt werden kann; die Katholische Arbeitsstelle für missionarische Pastoral (KAMP) wurde von Anfang an für eine Evaluation des bewusst so genannten Experiments mit einbezogen.

Dass eine solche Experimentierphase sinnvoll ist, wird in den Debatten immer wieder deutlich, viele Fragen, lassen sich nur konkret beantworten, manche Vorgehensweisen entwickeln sich aus konkreten Anforderungen: „Wir tun dies in Demut und mit Respekt, indem wir achtsam zuhören und versuchen, auch die Überzeugungen der oder des anderen zur Geltung zu bringen“, so hat es Erzbischof Koch in seinem Schreiben zur Errichtung eines Synodalpastoralrats formuliert. Ernst genommen werden auch die Fragen und Bedenken, die schon vor dem Start bestanden:

Zum einen mit Blick auf die Weltkirche: Wo positioniert sich das Erzbistum Berlin innerhalb des weltkirchlichen Prozesses „Für eine synodale Kirche“?

Zum anderen mit Blick auf das Erzbistum: Wie verläuft die Abstimmung mit den laut Kirchenrecht vorgesehenen Gremien Priesterrat, Collegium Consultorum und Diözesanvermögensverwaltungsrat? Wo gibt es Schnittstellen zum Diözesanrat? Was kommt auf welchem Weg in den Pfarreien und Gemeinden an von den Debatten und Beschlüssen des Synodalpastoralrats?

Der Synodalpastoralrat bildet die Vielfalt des Erzbistums Berlin ab. Priester, Ordensleute und Laien, Haupt- und Ehrenamtliche engagieren sich mit großem Einsatz in den Ausschüssen und bringen vielfältige Fachkompetenz ein. Auch leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Erzbischöflichen Ordinariat nehmen „das Recht zur Teilnahme an Sitzungen des Synodalpastoralrates mit beratender Stimme“ wahr. Sie helfen, Arbeitsweisen und Entscheidungswege in der Verwaltung besser zu verstehen.

Neben der Leitung und der Verwaltung des Erzbistums, neben den Gremien und Berufsgruppen sind im Synodalpastoralrat insbesondere die Pfarrei- und Gemeinderäte, die Verbände und die Gemeinden anderer Sprachen und Riten vertreten. Die Pfarreien, Gemeinden und alle Orte kirchlichen Lebens sind daher auch zuerst im Blick, wenn es darum geht, die Verkündigung im Gottesdienst zu stärken, wenn sich der Synodalpastoralrat dafür einsetzt, „dass alle Getauften und Gefirmten ihren Teil am Verkündigungsauftrag Jesu wahrnehmen können, ihre aktive Teilnahme an diesem Auftrag unterstrichen und gefördert wird und in allen gottesdienstlichen Formen besser eingebracht werden kann. Auch die Sichtbarkeit der Frauen in unserer Kirche soll dadurch gestärkt werden“, so aus dem Beschluss der dritten Plenarversammlung.

Um zu Lukas 5 zurückzukehren: bis zum „wunderbaren Fischfang“ und vollen Netzen gilt es sicherlich, noch öfter die Netze auszuwerfen. Die dritte Plenarversammlung des Synodalpastoralrats war geprägt von engagierten Diskussionen, der Bereitschaft, auch die andere Position zu hören, und der Geduld, noch einmal hinauszufahren, „wo es tief ist“, und um die Zukunft der Pastoral und ihre Ermöglichung gemeinsam zu ringen.