Zum Protest gegen die Durchführung von Asyl-Schnellverfahren und die Inhaftierung von schutzsuchenden Flüchtlingen sowie zum Gebet für die betroffenen Flüchtlinge findet im Rahmen der Interkulturellen Woche am 3. Oktober, um 15 Uhr, vor dem Tor des BER-Flughafengeländes in Schönefeld wie schon in den beiden vorangegangenen Jahren eine Mahnwache statt. Sie steht unter dem Leitwort „Du sollst das Recht des Fremden nicht brechen“. Veranstalter sind die Gruppe „Ordensleute gegen Ausgrenzung“ und der „Ökumenische Vorbereitungsausschuss für die Interkulturelle Woche“ in Berlin. Mitgestaltet wird die Mahnwache durch den Chor „Tommy M. and the Afro Baraka Voices“, der aus in Brandenburg lebenden Flüchtlingen besteht.
Die Durchführung der Mahnwache darf weiterhin nicht vor der Einrichtung zur Inhaftierung von einreisenden Asylbewerbern auf dem Flughafen BER stattfinden, wie heute das Landgericht Cottbus entschieden hat. Es begründet seine Entscheidung damit, dass es sich bei dem Gelände, auf dem das Gefängnis steht, nicht um öffentliches Gelände handele und das Demonstrationsrecht daher dort nicht gelte. Pater Christian Herwartz SJ, der im Namen der Veranstalter gegen die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg geklagt hatte, erklärte, dass er weiter auf dem Klageweg für das Recht auf Demonstration vor dem Flughafengefängnis streiten werde. Das Landgericht Cottbus hat die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.
Kirchen und andere Organisationen lehnen die Inhaftierung Schutzsuchender und die Durchführung von Asyl-Schnellverfahren (Flughafenverfahren) wegen des hohen Fehlerrisikos ab. Sie fordern stattdessen seit langem, allen Asylsuchenden ein reguläres Asylverfahren in Freiheit zu ermöglichen.
Weitere Informationen unter: http://flughafenverfahren.wordpress.com/
Für Nachfragen steht zur Verfügung:
P. Christian Herwartz SJ, Naunynstr. 60, 10997 Berlin, Tel.: (030) 614 92 51
E-Mail: christian.herwartz(ät)jesuiten.org