Die Erzbistümer Berlin und Hamburg klagen auch gegen die neu gefasste Bäderverkaufsverordnung in Mecklenburg-Vorpommern. Die neue "Bäderregelung" erlaubt die Öffnung der Läden an bis zu 44 Sonntagen im Jahr.
"Wir sehen das Ausnahme-Regel-Verhältnis durch diese Verordnung gestört und den Schutz des Sonntags nicht mehr gewährleistet", schreiben Erzbischof Georg Kardinal Sterzinsky und Erzbischof Dr. Werner Thissen in einem gemeinsamen Brief an Wirtschaftsminister Jürgen Seidel. Die Erzbischöfe halten es für sachgerecht, die Justiz entscheiden zu lassen. Die Neufassung stelle sie nicht zufrieden, daher könnten sie diese Verordnung "leider" nicht mittragen, heißt es in dem Brief.
Die evangelischen Landeskirchen und die Katholische Kirche klagen gemeinsam gegen die Bäderverkaufsordnung.
Quelle: Pressestelle Erzbistum Hamburg