Aufarbeitung sexualisierte Gewalt im Erzbistum Berlin Vorstellung des Maßnahmenplans der Gutachten-Kommission

Auf Grundlage der zwölf Empfehlungen, die im Gutachten „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich des Erzbistums Berlin seit 1946“ gegeben wurden, hat die „Gutachten-Kommission“ mit Mitgliedern aus Diözesan- und Priesterrat einen Maßnahmenplan erarbeitet und vorgestellt.
Dabei verstand die Kommission ihre Aufgabe so, einen Überblick zu erstellen, Maßnahmen zu bündeln und Lücken zu identifizieren. In drei großen Kapiteln – verantwortliche, kompetente und sichere Kirche – wurden umfassend Maßnahmen zur Aufarbeitung vorgeschlagen, z.B. in den Bereichen Fallmanagement, Aktenführung und Prävention.

Die Kommission begrüßte die Entscheidung der Bistumsleitung, den Teil C teilweise zu veröffentlichen. Die Bereitstellung der Informationen aus den Akten ermögliche den Fachbereichen, wie z.B. Prävention und Intervention, mit der Aufarbeitung zu beginnen und aus Fallvignetten Erkenntnisse für die eigene Arbeit zu generieren.

Hinsichtlich der kirchenrechtlichen Prüfung fünf priorisierter Fälle sind für die Gutachten-Kommission noch zahlreiche – auch grundsätzliche Fragen – offen. Sie empfiehlt u.a. generell die Aufhebung der Verjährung zu beantragen und alle Fälle aus dem Gutachten kirchenrechtlich überprüfen zu lassen.
Um eine Vernetzung zwischen Betroffenen sexualisierter Gewalt zu ermöglichen, veranstaltete die Kommission einen Informationstag für Betroffene sexualisierter Gewalt. Daraus gründete sich die „Betroffeneninitiative Ost“, die unter www.betroffeneninitiative-ost.de (im Aufbau) zu erreichen ist.

Generalvikar Pater Manfred Kollig SSCC dankte der Kommission für ihre Arbeit, insbesondere für den Maßnahmenplan, der schon jetzt geholfen habe, wichtige erste Maßnahmen einzuleiten; er solle auch bei kommenden Schritten „in einem Prozess der Veränderung als Folie dienen“. Er griff u.a. die Themen Aufarbeitung, Aktenführung, und Standards in der Beichtvorbereitung und Erstkommunion- und Firmkatechese heraus sowie die Einführung eines Beschwerdemanagements.
Kollig verwies auch auf die interdiözesane Aufarbeitungskommission der (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen und Görlitz sowie des Katholischen Militärbischofsamtes und den entsprechenden Betroffenenbeirat; an die Aufarbeitungskommission werden sowohl das Gutachten als auch die Ergebnisse und Empfehlungen der Gutachten-Kommission zur Weiterarbeit gegeben. Sie wird auch, um arbeitsfähig zu sein, mit einer Geschäftsstelle ausgestattet.
Kollig sicherte zu, auch künftig mit dem Maßnahmenplan weiterzuarbeiten, er werde in keiner Schublade verschwinden.