Das Erzbistum Berlin ist ein junges Bistum, es wurde 1930 als Bistum Berlin gegründet und ist seit 1994 Erzbistum.
In der Geschichte des (Erz-)Bistums wurden Liegenschaften oder andere Vermögenswerte auf verschiedene Rechtsträger eingetragen. Dabei wurde mal der Erzbischöfliche Stuhl und mal das Erzbistum Berlin benannt.
Aktuell werden Erzbistum Berlin und Erzbischöflicher Stuhl hinsichtlich Vermögenszuordnung und Haushalt nicht getrennt behandelt und unterschieden, was auch nicht möglich ist. Ein separates Vermögen des Erzbischöflichen Stuhls, über das der Erzbischof von Berlin – ggf. sogar ohne Beteiligung der zuständigen Gremien – verfügen könnte, existiert demnach nicht.
Neben dem Collegium Consultorum, das ist im Erzbistum Berlin das Metropolitankapitel, ist der Diözesanvermögensverwaltungsrat (DVR) das zuständige Gremium im Erzbistum Berlin.
Der DVR ist das höchste Finanzgremium und hat umfassende Beratungs-, Mitwirkungs- und Aufsichtsmöglichkeiten. Der DVR muss dem Haushalt des Erzbistums zustimmen.
Die Mehrheit der Mitglieder des DVR ist vom Diözesanrat, vom Pastoralrat, von der Dekanekonferenz und von der Vertretung der Kirchengemeinden gewählt. Zu den vier Gewählten können bis zu drei weitere Mitglieder vom Erzbischof ernannt werden. Alle Mitglieder müssen in wirtschaftlichen und rechtlichen Dingen erfahren sein. Vorsitzender des DVR ist der Erzbischof, ohne Stimmrecht.
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