Gutachten-Kommission Arbeitsweise und weiteres Vorgehen

Der Kommission zur Fortführung der innerkirchlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen in Folge des Gutachtens „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich des Erzbistums Berlin seit 1946“, kurz „Gutachten-Kommission“, wurde am 29. Januar 2021 das vollständige Gutachten ausgehändigt. Die Kommission setzt sich zusammen aus jeweils drei Personen aus Diözesan- und Priesterrat.

Entsandt vom Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Berlin sind Johanna Jungbluth, Mitglied im BDKJ-Vorstand, Daniel Schade, Sitzungsleitung der AG Aufarbeitung, und Kristin Wedekind, Mitglied im Vorstand des Diözesanrates.

Entsandt vom Priesterrat im Erzbistum Berlin sind Pfarrer Martin Kalinowski, Heilige Drei Könige Nord-Neukölln, Pfarrer Winfried Onizazuk, St. Mauritius Friedrichshain-Lichtenberg, Pfarrer Johannes Schaan, St. Bernhard Stralsund/Rügen/Demmin.

Die Kommission hat sich konstituiert und mit Kristin Wedekind und Martin Kalinowski eine Geschäftsführung gewählt. Beide sprechen auch für die Kommission.

Die Kommission – einberufen vom Erzbistum Berlin – hat sich folgenden Arbeitsauftrag gegeben:

  • Den Umgang der Verantwortlichen mit den Beschuldigungen, mit den Betroffenen, mit den Beschuldigten bewerten sowie die dienstlichen Abläufe, jeweils soweit aus dem Gutachten ersichtlich.
  • Schlüsse aus dem Gutachten ziehen, welche Konsequenzen zu ziehen und dem Erzbischof zu empfehlen sind mit Blick einerseits auf die Verantwortlichen und andererseits auf strukturelle Maßnahmen.

Die Kommission ist in ihrer Arbeit frei; sie hat sich verpflichtet, den bislang nicht veröffentlichten Teil C des Gutachtens aufgrund von Persönlichkeitsrechten nicht an Dritte weiterzugeben. Sie wird in ihrer Arbeit durch die Interventionsbeauftragte des Erzbistums bei Recherchen unterstützt und holt sich selbständig Expertise und Beratung ein, dazu gehört auch die Beteiligung von Betroffenen. Sie ist in ihren Einschätzungen nicht an die Empfehlungen des Gutachtens gebunden.

Die Kommission hat Kriterien für ihre Arbeit entwickelt und folgende Priorisierung: Zunächst beschäftigt sie sich mit als dringend kategorisierten Fällen, wo ggf. Gefahr in Verzug ist. Danach befasst sie sich mit weiteren noch lebenden Verantwortlichen und Beschuldigten, zuletzt mit Verstorbenen.

Hintergrund:

Das Erzbistum Berlin gab im November 2018 ein Gutachten der Personalakten über Kleriker, bei denen für die Erhebung der sog. „MHG-Studie“ im Zeitraum seit 1946 Verdachtsmomente recherchiert und weitergeleitet wurden, durch die Anwältin Sabine Wildfeuer und den Anwalt Prof. Dr. Peter-Andreas Brand der Kanzlei Redeker Sellner Dahs in Auftrag. Das Gutachten „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich des Erzbistums Berlin seit 1946“ wurde am 29. Januar 2021 vorgestellt, die Pressekonferenz ist nach wie vor im Internet abrufbar:
https://www.youtube.com/watch?v=sk1kO0tWTRY

Der Text des Gutachtens ist hier nachzulesen:
https://www.erzbistumberlin.de/medien/pressestelle/aktuelle-pressemeldungen/pressemeldung/news-title/vorstellung-des-gutachtens-naechste-schritte-5762/

Die Bistumsleitung hatte sich entschieden, den Teil C mit den konkreten Fällen zunächst nicht zu veröffentlichen, sondern zu dessen Bewertung eine Kommission einzusetzen, die eigene Empfehlungen zu dem Gutachten abgibt. Der Auftrag der Gutachten-Kommission ist, die im Gutachten enthaltenen Beschuldigungen von 1946 bis zum 31.12.2020 hinsichtlich des Umgangs der Verantwortlichen mit den Beschuldigungen, mit den Betroffenen, mit den Beschuldigten, mit den Schuldigen sowie der Kooperation der Verantwortlichen und dienstlichen Abläufe zu bewerten.

Die Gutachten-Kommission sieht vor, erste Ergebnisse noch vor der Sommerpause vorzulegen und ihre Arbeit zum Ende des Jahres 2021 abzuschließen.

Die Einrichtung einer unabhängigen Aufarbeitungskommission der (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen und Görlitz sowie der Katholischen Militärseelsorge und die Einrichtung eines entsprechenden Betroffenenbeirats ist davon getrennt zu betrachten. Sie geht auf eine Einigung zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zurück. Ihr werden sowohl das Gutachten als auch die Ergebnisse der Kommission zur Weiterarbeit zur Verfügung gestellt.

Kristin Wedekind
Kristin.Wedekind(ät)erzbistumberlin.de 

Martin Kalinowski
Martin.Kalinowski(ät)erzbistumberlin.de