Kirche ohne Angst Erzbischof Koch und Generalvikar Kollig zur Neuordnung des kirchlichen Arbeitsrechts

Erzbischof Dr. Heiner Koch und Generalvikar Pater Manfred Kollig SSCC mit einer ersten Reaktion auf die Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts, die heute von der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) als Empfehlung für die deutschen (Erz-)Bistümer beschlossen wurde:

„Die katholische Kirche im Erzbistum Berlin ist und bleibt ein sicherer und vertrauenswürdiger Arbeitgeber. Die Neufassung der ‚Grundordnung des kirchlichen Dienstes‘ stärkt die katholische Identität einer Einrichtung durch die Betonung christlicher Organisations- und Führungskultur und durch Vermittlung christlicher Werte und Haltungen. Eine Bewertung des ‚Kernbereichs privater Lebensgestaltung‘ findet nicht statt. Wir sehen darin einen wichtigen und entscheidenden Beitrag auf dem Weg zu einer ‚Kirche ohne Angst‘. Wir sind all denen sehr dankbar, die sich auch im Erzbistum Berlin an der Evaluierung und Novellierung beteiligt haben. Wir sehen, dass auch der Synodale Weg positiv zur neuen Grundordnung beigetragen hat. Der Prozess, die Grundordnung zu erneuern, zeigt, welche Chancen wir haben, wenn wir aus unterschiedlichen Perspektiven gemeinsam nach Lösungen suchen.“

Der heutige Beschluss der Vollversammlung des VDD wird im Erzbistum Berlin in diözesanes Recht umgesetzt.

Die verabschiedeten Texte und eine erläuternde Pressemeldung finden sich unter
https://www.dbk.de/presse/aktuelles/meldung/neufassung-des-kirchlichen-arbeitsrechts