Zum 1. April 2012 hat Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki eine „Ordnung zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen im Bereich des Erzbistums Berlin“ in Kraft gesetzt.
In der Präambel heißt es:
Die Prävention von sexualisierter Gewalt ist integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Als Grundprinzip pädagogischen Handelns trägt Prävention dazu bei, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gestärkt werden. Diese Ordnung verpflichtet alle, die im Erzbistum Berlin für das Wohl und den Schutz von Kindern und Jugendlichen Verantwortung und Sorge tragen. Bereits psychische und physische Grenzverletzungen sollen vermieden und Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass das Wohl und der Schutz von Kindern und Jugendlichen aktiv gefördert werden. Unterschiede bei den Bedarfs- und Gefährdungslagen von Mädchen und Jungen verlangen bei allen Präventionsmaßnahmen eine angemessene Berücksichtigung.“
Die Präventionsordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist <link fileadmin user_mount pdf-dateien pressemeldungen>hier im Wortlaut nachzulesen.