Das Erzbistum Berlin hat einen Flüchtlingsfonds eingerichtet, aus dem Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände von Flüchtlingen im Erzbistum Berlin unterstützt werden und ihre Integration erleichtert werden soll.
Der Flüchtlingsfonds hat ein Volumen in Höhe von 500.000,00 Euro auf zwei Jahre.
Antragsteller können katholische Institutionen (z.B. Gemeinden, Verbände), oder von den Institutionen befürwortete Initiativen (z. B. Flüchtlingshilfe) sein. Unterstützt werden wirksame Projekte in der Flüchtlingsarbeit (Sachleistungen für Deutschkurse, Hausaufgabenbetreuung u.Ä.). Personalkosten sind nicht förderfähig.
Die Mittel des Flüchtlingsfonds werden im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Für bauliche Investitionen ist pro Antrag eine Vorfinanzierung bis zu einer Höhe von 5.000,00 Euro möglich.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Anträge sind schriftlich zu richten an:
Erzbischöfliches Ordinariat Berlin, Dezernat Finanzen und Bau, Niederwallstraße 8-9, 10117 Berlin oder per E-Mail an <link>fluechtlingsfonds@erzbistumberlin.de.
<link file:21372 _blank>Näheres regeln die Vergaberichtlinien.