Schutz des Lebens hat kein Gewicht mehr

Es hat mich sehr bewegt, wie vor 15 Jahren Papst Johannes Paul II. sein Sterben öffentlich sichtbar machte. Die ganze Welt nahm Anteil an seinem Leid, an seinem Mut und an seinem Sterben. An ihn musste ich denken, als jetzt das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärte. Es hat sich abgewendet von der bisherigen Rechtsprechung, die dem Lebensschutz auch in dieser Frage einen breiten Raum mit juristischen Konsequenzen zusprach. Der Schutz des Lebens aber hat im Urteil des Bundesverfassungsgerichts kein ausschlaggebendes Gewicht mehr.

Der Wunsch zu sterben, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen, ist höchst ambivalent. Gerade wenn ein Mensch in seiner Not, seinem Leid und seiner Einsamkeit eine Selbsttötung erwägt, ist es wichtig, seine Freiheit zu schützen. Sie darf nicht von Bedrängnissen oder einer scheinbar unerträglichen Situation überlagert werden. Immer wieder berichten Menschen, die ein solches Tief überwunden haben, dass sie danach viel tiefer wahrnehmen, wie wertvoll ihnen das Leben ist.

Ich habe auch nicht verstanden, warum das Bundesverfassungsgericht nicht ausreichend berücksichtigt hat, wie verheerend sich die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung auf alte und kranke Menschen in unseren Nachbarländern auswirkt. Warum sollte es ausgerechnet in Deutschland anders sein? Natürlich wird es auch in Deutschland eine Rolle spielen, wenn der finanzielle, soziale und psychische Druck steigt, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen, wenn es doch „das Beste“ für die Betroffenen und ihre Umgebung wäre.
Ich fürchte außerdem, dass zunehmend zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben unterschieden wird.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf nicht das Ende einer gesellschaftlichen Debatte sein. Gemeinsam mit vielen gesellschaftlichen Gruppen wie der Hospizbewegung werden wir uns auch künftig für das Leben im Sterben stark machen. Das Urteil fordert uns als Christen heraus, gemeinsam mit allen, die sich dem Schutz des Lebens und der Freiheit der Sterbenden verpflichtet fühlen, Menschen am Ende ihres Lebens nicht allein zu lassen, sie zu begleiten und zu unterstützen in ihrem Leiden, ihre Schmerzen zu lindern, und bei ihnen auszuharren.

Ich wünsche Ihnen einen gesegneten Sonntag.