„Verantwortung für unsere Kinder und Jugendliche“Burkhard Rooß wirbt für Schutzkonzepte zur Prävention von sexualisierter Gewalt in allen Pastoralen Räumen

Burkhard Rooß und die Arbeitshilfe für ein Institutionelles Schutzkonzept. Foto: Herrmann

Burkhard Rooß wirbt für ein „Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt“ für jeden Pastoralen Raum. Er weist auf den entsprechenden Auftrag aus der Präventionsordnung hin. Die Pfarreien und Orte kirchlichen Lebens sollen die Entwicklungsphase im Pastoralen Prozess „Wo Glauben Raum gewinnt“ dazu nutzen, entsprechende Schutzkonzepte zu erarbeiten, so der Beauftragter zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Erzbistum Berlin. Mit ihm sprach Alfred Herrmann.

Frage: Herr Rooß, Sie empfehlen den Pastoralen Räumen in ihrer Entwicklungsphase ein „Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt“ zu erarbeiten. Warum ist das der richtige Zeitpunkt für solch einen Schritt?
Rooß: In der Entwicklungsphase diskutieren die Pastoralausschüsse, wie sich unter anderem die Kinder- und Jugendarbeit in einem Pastoralen Raum aufstellt und halten das in einem Pastoralkonzept fest. Da macht es Sinn, zeitgleich auch über ein Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt zu sprechen.

Frage: Inwieweit macht das Erzbistum eine Vorgabe, dass ein Institutionelles Schutzkonzept in der Entwicklungsphase entwickelt werden muss?
Rooß: Dass jede Einrichtung ein Schutzkonzept erstellen soll, ist eine Konsequenz aus den in der Vergangenheit deutlich gewordenen Missbrauchsfällen. Anders als andere Diözesen haben wir uns im Erzbistum Berlin bislang gegen eine konkrete Frist entschieden und setzen auf die Eigeninitiative der Gemeinden und Einrichtungen. Allerdings beobachten wir genau, ob das auf dieser Freiwilligenbasis funktioniert oder ob wir auch mit einer Frist arbeiten müssen. Denn in einer Vereinbarung mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, aus dem Januar 2016 hat sich der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Stephan Ackermann, dazu verpflichtet darauf hinzuwirken, dass in allen katholischen Einrichtungen – und da sind die Pfarrgemeinden mit eingeschlossen – Schutzkonzepte erarbeitet werden und zwar bis Ende 2019.

„Gerne komme ich in das Team und berate.“

Frage: Inwieweit sollte das Schutzkonzept im Pastoralkonzept enthalten sein?
Rooß: Es ist ausreichend, wenn im Pastoralkonzept auf das Schutzkonzept verwiesen wird. So kann es zum Beispiel heißen: „Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben wir ein Institutionelles Schutzkonzept entwickelt, das sich im Anhang zu diesem Pastoralkonzept befindet.“

Frage: Wer erarbeitet das Schutzkonzept?
Rooß: Es empfiehlt sich aber die Gründung einer Arbeitsgruppe mit Personen, die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen engagiert sind und an einer Präventionsschulung teilgenommen haben. Wenn sich solch ein Team  nicht ganz sicher ist, dann kann es jederzeit bei mir anfragen. Gerne komme ich in das Team und berate. Außerdem biete ich einen eigenen Workshop im Herbst zur Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzepts für einen Pastoralen Raum an, Termin ist der 17. Oktober.

Frage: Welche Rolle spielt dabei der Pastoralausschuss?
Rooß: Im Pastoralausschuss versammeln sich Vertreterinnen und Vertreter sämtlicher Pfarreien und Orte kirchlichen Lebens an einem Tisch. Das ist ein großer Vorteil. Es ermöglicht einen Wissenstransfer, den man durchaus nutzen sollte. Denn alle beschäftigen sich aus ihrer Perspektive mit dem Thema. Da steckt die Kita gerade mitten in der Erarbeitung eines Schutzkonzepts, die Schule ist damit hingegen fast fertig, zwei Gemeinden haben ihre Ehrenamtlichen schulen lassen. Mittlerweile besteht eine gemeinsame Sprachfähigkeit, die die Tabuisierung des Themas sexualisierte Gewalt beendet und Prävention immer mehr zum integralen Bestandteil der Arbeit vor Ort werden lässt.

Frage: Heißt das, es gibt nicht nur ein Schutzkonzept im Pastoralen Raum für alle Gemeinden und alle Orte kirchlichen Lebens?
Rooß: Jede katholische Einrichtung braucht ihr eigenes Schutzkonzept: die Kita, die Schule, das Krankenhaus, das Jugendzentrum, die Caritas-Beratungsstelle und so weiter. Mit Blick auf die Pfarrpastoral gilt, dass jeder Pastorale Raum über ein Schutzkonzept  für alle Gemeinden verfügt. Wenn es in einer einzelnen Gemeinde besondere Anforderungen gibt, kann diese aber auch ein eigenständiges Schutzkonzept erstellen.

„Durch mein eigenes Verhalten kann ich Kinder stärken und ermutigen und dazu beitragen, potentiellen Tätern und Täterinnen Anknüpfungspunkte zu entziehen.“

Frage: Wie erstellt man ein Schutzkonzept?
Rooß: Man beginnt mit einer Risikoanalyse. Das heißt, man hält sich vor Augen, an welchen Orten und in welchen Momenten Täter oder Täterinnen Vertrauen missbrauchen und sexualisierte Gewalt anwenden können. Man betrachtet die Zugangswege, wie jemand in einer Gemeinde, in einer Einrichtung mit einer entsprechenden Absicht tätig werden könnte. Man schaut auf besonders sensible Situationen, zum Beispiel Veranstaltungen mit Übernachtung oder eins zu eins Situationen. – All das nimmt man in den Blick und prüft, wo welche Risiken bestehen. Denn nur wenn ich die Offenheit besitze, Risiken ehrlich zu benennen, kann ich auch überlegen, wie ich in diesen Situationen Kindern und Jugendlichen möglichst viel Sicherheit geben kann.

Frage: Was muss ein Schutzkonzept beinhalten?
Rooß: Manche Präventionsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Teilnahme an einer Präventionsschulung und die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sind diözesanweit geregelt. Andere Präventionsbausteine, wie zum Beispiel der sogenannte Verhaltenskodex, müssen einrichtungsspezifisch konkretisiert werden. Auf Grundlage der Risikoanalyse sind vor allem zwei Fragen zu beantworten: Wie wollen wir besonders sensible Situationen sicher gestalten? Und welche gemeinsamen Regeln geben wir uns dafür? Diese Regeln werden in einem Verhaltenskodex zusammengefasst und auch den Kindern altersangemessen nahegebracht. Denn nur so haben sie die Möglichkeit, mitzuteilen: „Ihr Erwachsenen habt gesagt, ihr macht das auf diese Weise, jetzt gibt es aber einen, der macht das anders.“ Gleichzeitig bietet ein Verhaltenskodex allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sicherheit und Orientierung in besonders sensiblen Situationen.

Frage: Sie sprechen damit einen zweiten Aspekt an, das Beschwerdewesen…
Rooß: Kinder müssen wissen, dass es auch für Erwachsene Regeln gibt, dass auch Erwachsene manchmal Fehler machen und Kinder sich beschweren dürfen, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Sie müssen dabei die Erfahrung machen, dass sie auf Beschwerden eine ernsthafte Rückmeldung bekommen. Das geht aber nur mit einem intakten Beschwerdesystem. Wenn Kinder merken, dass ihre Beschwerden schon in kleinen Dingen nicht ernst genommen werden, dann werden sie sich erst recht nicht mit etwas Unangenehmen, ja Peinlichem an jemanden wenden. Auch ein Beschwerdesystem gehört also in ein Institutionelles Schutzkonzept.

Frage: Und wie gehe ich mit einem Verdacht um?
Rooß: Es muss für alle klar sein, an wen man sich in einem Verdachtsfall wendet. Weder die Ehrenamtlichen noch die Hauptamtlichen vor Ort haben einen Ermittlungsauftrag, sondern sie müssen Fachleute einschalten. Wen, das hängt davon ab, in welche Richtung der Verdacht zielt. Wenn ins familiäre Umfeld oder in den Sportverein, wenn es sich also um eine Person außerhalb der katholischen Einrichtung, der Gemeinde handelt, wird man mit Fachberatungsstellen und Jugendamt in Verbindung treten. Wenn es um einen Verdacht gegen einen kirchlichen Mitarbeiter geht, gilt es zunächst die Missbrauchsbeauftragte des Bistums – für das Erzbistum Berlin ist das Diplom-Psychologin Rita Viernickel – oder den Pfarrer zu informieren. Diese wenden sich an den Generalvikar, der mit einem externen Beraterstab jedem Einzelfall nachgeht.

Frage: Was gibt es in der Prävention noch zu berücksichtigen?
Rooß: Prävention beginnt mit einer Haltung von Wertschätzung und Respekt und zeigt sich ganz konkret im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Durch mein eigenes Verhalten kann ich Kinder stärken und ermutigen und dazu beitragen, potentiellen Tätern und Täterinnen die Anknüpfungspunkte zu entziehen. Eine Täterstrategie besteht beispielsweise darin, mit Geheimnissen und Druck zu agieren. Um mich davon abzugrenzen, darf ich nicht aus allem ein Geheimnis machen Transparenz ist ein Zauberwort in der Prävention, auch wenn ich selber mal einen Fehler gemacht haben sollte. Wenn ich transparent bleibe und Kindern klar mache, dass es gute und schlechte Geheimnisse gibt, kann ich ihnen helfen, mit unguten Gefühlen umzugehen und sich rechtzeitig Hilfe zu holen.

„Die Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen müssen die Erwachsenen übernehmen.“

Frage: Welche Präventionsmaßnahmen gibt es auf Bistumsebene?
Rooß: Mit der Präventionsordnung sind 2012 zahlreiche Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt eingeführt worden: verpflichtende Schulungen für alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Leitungsverantwortung haben, die Vorlagepflicht eines erweiterten Führungszeugnisses, die Unterzeichnung einer Schutzerklärung, die Berücksichtigung in Personalauswahl und -begleitung, um nur einige zu nennen. Seit 2014 gilt die ausdrückliche Vorgabe für katholische Träger, ein Institutionelles Schutzkonzept zu erstellen.  Als Unterstützung dafür haben wir eine eigene Arbeitshilfe erstellt. Das notwendige Hintergrundwissen wird auf den Präventionsschulungen vermittelt.

Frage: Was sind das für Schulungen?
Rooß: Je nach Intensität, Art und Umfang, mit denen Haupt- und Ehrenamtliche mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen sie eine dreistündige Sensibilisierung, eine sechsstündige Basis-Schulung oder eine zwölfstündige Intensiv-Schulung absolvieren. Wir kommen dazu gerne raus in die Gemeinden und Einrichtungen. Die Schulungen sind verpflichtend. So absolvieren Leitungskräfte eine Intensiv-Schulung und bekommen alle fünf Jahre eine Auffrischung. Bislang haben wir rund 4.800 Personen im Erzbistum geschult. Die Schulungen sind ein zentrales Instrument der Prävention.

Frage: Inwiefern?
Rooß: Aus den Berichten der Betroffenen wissen wir, dass in der Vergangenheit viel zu wenige Erwachsene Hintergrundwissen mitbrachten und dass es dieses Unwissen Täterinnen und Tätern sehr leicht gemacht hat. Offensichtlich braucht es mehr Hintergrundwissen für alle, die mit Kinder und Jugendlichen arbeiten, für Haupt- wie für Ehrenamtliche. Denn bei sexueller Gewalt kommen betroffene Kinder nicht automatisch und sprechen mit Vertrauenspersonen über das, was passiert ist. Die Dynamiken des Unter-Druck-Setzens, die Manipulation des Umfelds, die Manipulation des Kindes führen dazu, dass sich die Betroffenen gerade eben nicht ohne Weiteres offenbaren, sondern dass sie Angst haben. Signale und Strategien der Täter müssen daher von Erwachsenen durchschaut werden.

Frage: Das heißt, die Erwachsenen müssen Phänomene und Situationen lesen können…
Rooß: Genau. Während man vor 30 Jahren Prävention verstanden hat als: „Gehe nicht mit Fremden mit“ und zehn Jahre später angefangen hat, zu sagen: „Kinder müssen lernen, Nein zu sagen“ weiß man heute: etwa 75 Prozent der Täter kommen aus dem Nahraum von Kindern und Jugendlichen. Eine Prävention, die sich allein gegen fremde Täter richtet, würde also nur einen kleinen Gefährdungsausschnitt für Kinder in den Blick nehmen. Ebenso reicht es nicht, Kinder stark machen zu wollen. Es ist notwendig und wichtig, dass Kinder Selbstbewusstsein und Selbstständigkeit gewinnen, weil es das Betroffenheitsrisiko reduziert. Aber die Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen müssen die Erwachsenen übernehmen. Es nutzt nichts, wenn wir die Kinder stark machen und die Erwachsenen sagen: „Ach, lass du mich mal mit deinen Problemen in Ruhe.“ Deswegen ist es so wichtig, dass wir diejenigen, die ehren- und hauptamtlich Verantwortung tragen, mit auf den Weg nehmen, dass sie Signale hinterfragen und deuten können und wissen wie man sich in schwierigen Situationen verhält.

Weitere Informationen, Arbeitshilfe sowie aktuelle Schulungstermine

 

 

Workshop: „Wie erarbeite ich ein Schutzkonzept in meinem Pastoralen Raum?“

Die Entwicklung eines Institutionellen Schutzkonzeptes zur Prävention von sexualisierter Gewalt setzt die Anstrengungen des Kinderschutzes fort, die mit den Präventionsschulungen für das pastorale Personal, Verwaltungsleitungen und die Ehrenamtlichen in den Pfarrgemeinden begonnen wurden. Jeder Pastorale Raum ist gefordert, ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten. Die konzeptionellen Bestandteile sind in der Präventionsordnung des Erzbistums Berlin festgelegt, manche davon gelten gleichermaßen für alle katholischen Einrichtungen (z. B. Fortbildungen, Vorlage erweitertes Führungszeugnis), andere müssen einrichtungsspezifisch konkretisiert werden (insbesondere Verhaltenskodex und Beschwerdewege).

Im Workshop werden Fahrplan, Handwerkszeug und Methoden für die Konkretisierung und Erarbeitung noch fehlender Präventionsbausteine vorgestellt. Er soll Pastorales Personal und Verwaltungsleitungen dazu befähigen, das Schutzkonzept der Pfarrgemeinde/des Pastoralen Raums unter Beteiligung von Ehrenamtlichen eigenständig fertigzustellen. Im Mittelpunkt des Workshops stehen insbesondere die Themen:

  • Bestandteile des Schutzkonzeptes,
  • Einrichtungsspezifische Risikoanalyse
  • Entwicklung eines Verhaltenskodex
  • Entwicklung von Beschwerdewegen
  • Fahrplan für die Erstellung eines Schutzkonzeptes.

Die Fortbildung ist ein Vertiefungsangebot im Rahmen der Präventionsarbeit im Erzbistum Berlin.
Vorausgesetzt wird die vorherige Teilnahme an einer Intensivschulung zur Prävention von sexualisierter Gewalt.

Leitung: Burkhard Rooß, Präventionsbeauftragter Erzbistum Berlin
Termin: 17.10.2017, 9.00 – 16.00 Uhr
Ort: Beratungs- und Bildungszentrum, Ahornallee 33, 14050 Berlin

Die Kosten werden vom Erzbistum getragen. Die Teilnahmezahl ist auf max. 20 begrenzt.
Anmeldungen bitte über www.erzbistumberlin.de/bildung/fort-und-weiterbildungen/
Sollte der Kurs ausgebucht sein, können Sie sich auf einer Warteliste vormerken lassen.

Weitere Informationen bei Burkhard Rooß
Tel.: 0 30/20 45 48 3-27, burkhard.rooss(ät)erzbistumberlin.de
http://praevention.erzbistumberlin.de/

Workshop-Information