Zwischenbericht über gemeldete Vorwürfe sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen

Stand: 31. Dezember 2022

Im Jahr 2022 gab es 13 neue Meldungen über Vorwürfe sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker, vom Erzbischof beauftragte Ordensangehörige und andere haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen im kirchlichen Dienst.
Davon betreffen 5 Meldungen aktuelle Sachverhalte, 1 Meldung einen Sachverhalt, der sechs Jahre zurück liegt, und die übrigen 7 Meldungen Sachverhalte, die sich vor mehr als zwanzig Jahren ereignet haben.
Von den 5 aktuellen Meldungen und der Meldung des Sachverhalts, welcher sechs Jahre zurückliegt, sind zwei Kleriker Beschuldigte. Die gemeldeten Sachverhalte, welche mehr als zwanzig Jahre zurückliegen, beinhalten Beschuldigungen gegen Kleriker und Ordensschwestern. Lediglich ein Kleriker war dem Erzbistum Berlin bislang noch nicht als Beschuldigter sexualisierter Gewalt bekannt. Dieser beschuldigte Kleriker ist bereits verstorben. Die übrigen beschuldigten Kleriker waren durch vergangene Meldungen weiterer Betroffener als Beschuldigte bekannt.

Seit dem Jahr 2002 wurden damit insgesamt 125 Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt erfasst. Die Vorwürfe gehen bis in das Jahr 1947 zurück.

Es wurden im Jahr 2022 zwei kirchenrechtliche Vorverfahren eingeleitet. Die Staatsanwaltschaften der auf Bistumsgebiet beteiligten Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben in den aktuell gemeldeten Sachverhalten keine Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Verfahren betreffend lang zurück liegender Sachverhalte wurden seitens der Staatsanwaltschaften aufgrund Verfolgungsverjährung oder Tod des Beschuldigten eingestellt.

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 10 Anträge auf Anerkennung des Leids gestellt, davon 3 Erstanträge, 4 Zweitanträge sowie 3 Anträge nach Ziffer 12. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) hat im Jahr insgesamt 399.000 EUR zugesprochen und an Betroffene ausgezahlt.

Die UKA gibt in ihrem Tätigkeitsbericht einen umfangreichen Einblick in ihre Arbeit.


Die beauftragten unabhängigen Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt, Dina Gehr Martinez und Torsten Reinisch, stehen weiterhin für Meldungen von Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt durch Kleriker, Ordensangehörige und haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen im kirchlichen Dienst und entsprechende Anträge auf Anerkennungsleistungen zur Verfügung.