Kirchensteuer (Haushalt)
Was geschieht mit der Kirchensteuer?
Verteilung des verfügbaren Kirchensteueraufkommens auf Kostenbereiche anhand des Jahres 2024
Das Volumen des Gesamthaushaltes 2024 beträgt 295,5 Mio. €. Die Haupteinnahmequelle stellt die Kirchensteuer mit 162,2 Mio. € des Gesamthaushaltes dar. Dem Erzbistum Berlin verbleiben allerdings nur die Kirchensteuereinnahmen der Gläubigen, die ihren Hauptwohnsitz im Erzbistum Berlin haben. Damit stehen noch 126,4 Mio. € netto zur Finanzierung kirchlicher Aufgaben zur Verfügung.
„Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan!“ (Mt 25,40)
Liebe Schwestern und Brüder,
die frohe Botschaft von Jesus Christus allen Menschen in Wort und Werk zu verkünden, Kinder und Jugendliche in unseren Kindertagesstätten und erzbischöflichen Schulen zu bilden und zu fördern, Familien, kranken, alten und einsamen Menschen zu helfen – all diese und viele andere Aufgaben sind mithilfe Ihrer Kirchensteuer in unserem Erzbistum überhaupt möglich. Für Ihren Beitrag und Ihre Unterstützung möchte ich Ihnen ganz herzlich danken: Vergelt’s Gott! Sie ermöglichen kirchliches Leben im Erzbistum Berlin!
Schon der Apostel Paulus sammelte in der Urkirche für die Gemeinde von Jerusalem. Dank Ihrer Hilfe reihen Sie sich ein in die Gemeinschaft der solidarischen Christen, die das Gebot der Gottes- und Nächstenliebe wirksam umsetzen. „Was ihr für einen meiner Geringsten getan habt, das habt ihr mir getan!“ (Mt 25,40) Das menschenfreundliche Gesicht Gottes spiegelt sich so wider im menschenfreundlichen Wirken der Christen und der Kirche für alle Menschen – Gläubige, Andersgläubige und diejenigen, die nach Gott suchen.
Ich hoffe auch weiterhin auf Ihr Wohlwollen!
Ihr
Erzbischof Dr. Heiner Koch
Die Kirchensteuer ist gerecht!
Die Basis für die Kirchensteuer vom Einkommen ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. Der Kirchensteuersatz beträgt 9% der Lohn- bzw. Einkommensteuer und ist auf 3% des zu versteuernden Einkommens gedeckelt. Sie ist somit direkt an die finanziellen Möglichkeiten der und des Einzelnen gekoppelt. Wer wenig verdient, muss auch weniger zahlen; auch wer Kinder hat, zahlt weniger. Auch durch die Berücksichtigung der Kirchensteuer als Sonderausgabe ergibt sich eine steuerliche Entlastung.
Von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe wird keine Kirchensteuer erhoben.
Durch die weitgehende Übertragung der Kirchensteuer-verwaltung an die Finanzbehörden wird die Kirchensteuer zusammen mit der Lohn- bzw. Einkommensteuer erhoben. Diese Dienstleistung, die bei den Finanzämtern nur wenig Mehrarbeit darstellt, bezahlt die Kirche dem Staat (2,5 Prozent der Kirchensteuereinnahmen) und spart damit erhebliche Verwaltungskosten.
Stichwort Kirchenfinanzierung
Was ist die Kirchensteuer? Was versteht man unter Staatleistungen? Wie finanziert sich die Kirche? Was leisten Caritas und Ehrenamt? Viele Fragen werden zur Kirchenfinanzierung gestellt.
Hier finden Sie die aktuelle Fassung
- der Kirchensteuerordnung
- des Kirchensteuerbeschlusses
- der Richtlinie über den Erlass und sonstige Billigkeitsmaßnahmen bei Kirchensteuern
- sowie Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben des Artikel 91 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. §§ 14 – 16 des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG) in Kirchensteuerangelegenheiten des Erzbistums Berlin
Kontakt
Allgemeine Anfragen Kirchensteuer
Erzbischöfliches Ordinariat Berlin
Pressestelle
Niederwallstraße 8-9
10117 Berlin
Tel.: (030) 326 84-136
Fax: (030) 326 84-7136
E-Mail: Presse(ät)erzbistumberlin.de
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Erzbischöfliches Ordinariat Berlin
Bereich Finanzen
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Fax: (030) 326 84-7197
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