1700 Jahre erstes Ökumenisches Konzil von Nizäa (325)

Die Ikone ist eigens für das Jubiläumsjahr 2025 geschrieben worden. Nizäa-Ikone 2025, zeitgenössisch gemalt von Anastasios Voutsinas und Eleni Voutsina, Thessaloniki 2024 © Griechisch-Orthodoxe Kirchengemeinde Christi Himmelfahrt zu Berlin

Im Jahr 2025 erinnert die Gemeinschaft der Christen weltweit an das erste Ökumenische Konzil, das vor 1.700 Jahren im Jahre 325 in Nizäa stattgefunden hat. Gedenktag ist der 20. Mai 2025.

Im Jahr 325 ereignete sich in Nizäa, der heutigen Türkei, Entscheidendes: Bischöfe aus der ganzen damals christianisierten Welt (der ganzen bewohnten Erde, also der Oikoumene) trafen sich auf Einladung von Kaiser Konstantin, um miteinander die Grundlagen des noch jungen christlichen Glaubens zu beraten und zu beschließen. Noch heute bilden die Beschlüsse dieses Konzils die Ankerpunkte christlicher Theologie – und zwar über die Konfessionsgrenzen hinweg.

Die Konzilsväter berieten über Themen wie ein gemeinsames Osterfestdatum und über die Gottheit Christi. das klingt kompliziert, legt aber den Grundstein für das heutige Verständnis der Trinität. Hätte sich damals Arius, ein Verfechter der reinen Menschheit Christi, durchgesetzt, wäre die christliche Welt wohl eine andere. Dass wir heute Gott in drei Personen ehren, hat entscheidend mit den Beschlüssen des damaligen Konzils zu tun.

Und zuletzt hat das Konzil von Nizäa 325 den Grundstein für das sogenannte Große Glaubensbekenntnis, das Nizäno-Constantinopolitanum, gelegt, das beim Konzil von Konstantinopel 381 seine heute immer noch viel verwendete Form erhielt. Es ist ein Glaubensbekenntnis, das wir trotz der unterschiedlichen Konfessionszugehörigkeit gemeinsam beten und bekennen können.

Herzliche Einladung zum gemeinsamen Gebet!

Deshalb laden wir Sie herzlich ein, das Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel, das wir trotz unterschiedlicher Konfessionszugehörigkeit gemeinsam bekennen, aus Anlass des 1.700-jährigen Jubiläums des Konzils von Nizäa in allen Gottesdiensten am Wochenende des 14./15. Juni 2025 zu beten und/oder in geeigneter Weise zur Sprache zu bringen.

Den Text dieses alle Christen verbindenden Großen Glaubensbekenntnisses – nach den Konzilsorten auch als Nicäno-Konstantinopolitanum bezeichnet – finden Sie hier, und zwar in der ursprünglichen Fassung von 381, die bei ökumenischen Gottesdiensten verwendet wird.

Dieser Hinweis ist wichtig, denn schon früh ergänzte die lateinische Kirche das sog. „filioque“. Die lateinische Kirche wollte damit die Gleichrangigkeit von Vater und Sohn ausdrücken: Der Heilige Geist wird vom Vater und dem Sohn (lat.: filioque) gesendet, während in den Ostkirchen das Verständnis vorherrscht, dass der Geist vom Vater durch den Sohn gesendet wird. Es handelt sich um innertrinitarische Spekulationen, die wir heute kaum nachvollziehen können, die aber zu früheren Zeiten zu erbittertem Streit führten. Diesen Streit versuchen wir in der heutigen Ökumene zu heilen, weshalb bei ökumenischen Gottesdiensten der Text des Glaubensbekenntnisses in der ursprünglichen Fassung ohne filioque gebetet wird.

Zu Missverständnissen führt häufig auch die Formulierung „katholische Kirche“ im letzten Abschnitt des Glaubensbekenntnisses. Hier ist nicht die Römisch-Katholische Kirche gemeint, denn konfessionelle Unterschiede und Grenzen, wie wir sie heute kennen, gab es im 4. Jahrhundert noch nicht. Katholisch stammt aus dem Griechischen und heißt nichts anderes als allumfassend. Jesus Christus eint alle, die an ihn glauben, in der einen, alle umfassenden Kirche. Das war die Aussageabsicht des Konzils. Katholisch ist hier ein Adjektiv, kein Name. Es bezeichnet nicht eine Kirche, sondern beschreibt die Kirche insgesamt. Und deshalb bekennen wir in ökumenischen Gottesdiensten dem Ursprungstext entsprechend die „eine, heilige, katholische und apostolische Kirche“. In dem Wissen darum, dass eine vollständige Einheit noch der Verwirklichung bedarf.

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Erzbischöflicher Beauftragter für Ökumene

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Ökumenereferent

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