Synodalpastoralrat
für das Erzbistum Berlin
Synodal beraten, Prozesse gestalten, Entscheidungen treffen
Im Oktober 2021 hat Papst Franziskus einen dreijährigen weltkirchlichen synodalen Prozess mit dem Titel „Für eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Partizipation und Mission“ eröffnet. Bis in den Oktober 2024 machen sich Menschen weltweit über die Erneuerung der Kirche sowie über einen Stil des Miteinanders in unserer Kirche Gedanken, welcher durch ein gemeinsames Gehen und partizipative Teilhabe- und Ent-scheidungsprozesse gekennzeichnet sein soll.
Synodalität bedeutet Weggemeinschaft – so wie die Jünger nach Emmaus gemeinsam auf dem Weg gewesen sind: betend, hörend, suchend, fragend. Auch in unserem Erzbistum sind viele Menschen mit unterschiedlichen Biografien, Prägungen und Erfahrungen auf einem Weg unterwegs. Die Weggemeinschaft der Kirche ist eine Lerngemeinschaft, in der alle Menschen in ihrer Vielfalt voneinander und miteinander lernen. Wir tun dies in Demut und mit Respekt, indem wir achtsam zuhören und versuchen, auch die Überzeugungen der oder des anderen zur Geltung zu bringen.
Die Kirche kann ihren Heilsauftrag aber nur dann erfüllen, wenn das ganze Gottesvolk dafür Verantwortung übernimmt. Aufgrund von Taufe und Firmung haben alle Christinnen und Christen teil am dreifachen Amt Christi – dem priesterlichen, dem prophetischen und dem königlichen Amt – und sind befähigt und aufgerufen in ihrer spezifischen Weise – aber stets gemeinsam – zu bestmöglichen Lösungen zu kommen.
In diesem Bewusstsein errichten wir im Erzbistum Berlin einen Synodalpastoralrat. Dieser wird auf Diözesanebene das synodale Gremium sein, in dem Priester, Diakone, Ordensleute, Laiinnen und Laien gemeinsam mit dem Erzbischof an der Willensbildung und Entscheidungsfindung in den der Erzdiözese obliegenden Aufgaben teilnehmen. In der Arbeit des Synodalpastoralrats verbinden sich Synodalität und Hierarchie, um in der Weggemeinschaft mit der Weltkirche den Willen Gottes zu erkennen und auf die Fragen unserer Zeit gemeinsam zu antworten.
Zusammensetzung
Der Synodalpastoralrat
Der Synodalpastoralrat setzt sich zusammen aus:
- dem Erzbischof von Berlin
- der bzw. dem Vorsitzenden des Diözesanrates
- dem Sprecher des Priesterrates
- dem Generalvikar
- den sechs stimmberechtigten Mitgliedern des Diözesanvermögensverwaltungsrates (DVR)
- vier Mitgliedern, die von der Kirchengemeindevertreterversammlung gewählt werden
- 18 vom Diözesanrat zu wählenden Mitgliedern (davon acht Mitglieder, die Mitglied eines Pfarrei- oder Gemeinderates sind, vier Mitglieder, die einem Verband der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände und Organisation angehören, vier Mitglieder, die der Diözesanrat auf Vorschlag des Rates der muttersprachlichen Gemeinden wählt, zwei frei zu wählende Persönlichkeiten)
- vier von der Konferenz der Leitenden Pfarrer aus ihren Reihen zu wählenden Mitgliedern
- zwei vom Priesterrat aus seinen Reihen zu wählenden Mitgliedern
- einem von den Diakonen aus ihren Reihen zu wählendem Mitglied
- einem vom Metropolitankapitel aus seinen Reihen zu wählendem Mitglied (sofern das Metropolitankapitel nicht bereits durch einen anderen Priester vertreten ist)
- zwei von den Ordensgemeinschaften im Erzbistum aus ihren Reihen zu wählenden Mitgliedern
- zwei von den geistlichen Gemeinschaften aus ihren Reihen zu wählenden Mit-gliedern
- einem Mitglied, das vom BDKJ (Altersgrenze ist das 27. Lebensjahr) entsandt wird
- einem Mitglied, das von der Oberministrantenkonferenz entsandt wird
- zwei von den Pastoral- und Gemeindereferenten aus ihren Reihen wählenden Mitgliedern
- einem vom Vorstand des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V. zu benennendem Mitglied und einem von der Delegiertenversammlung des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V. zu wählendem Mitglied
- zwei vom Erzbischof ernannten Einzelpersönlichkeiten
Was ist der Synodalpastoralrat?
Der Synodalpastoralrat ist auf Diözesanebene das synodale Gremium, in dem Priester, Diakone, Ordensleute, Laiinnen und Laien gemeinsam mit dem Erzbischof an der Willensbildung und Entscheidungsfindung in den der Erzdiözese obliegenden Aufgaben teilnehmen.
Hat der Papst ein solches Gremium nicht verboten?
Nein, der Synodalpastoralrat ist kirchenrechtskonform verfasst. Der Erzbischof wird den Beschlüssen des Synodalrats nur dann folgen, wenn dem nicht ein nach seinem Ermessen überwiegender Grund entgegensteht. Das neue Gremium ermöglicht es uns, wertvolle Erfahrungen sammeln zu können, was es bedeutet, synodal Kirche in Deutschland zu sein, die wiederum in den weltkirchlichen Diskurs zurückgespielt werden können.
Kann ich meine Anliegen in die Arbeit des Synodalpastoralrates einbringen?
Gemeinden, Pfarreien, kirchlichen Gruppen und Einzelpersönlichkeiten können Themen zur Beratung in den Synodalpastoralrat einreichen. Dafür ist folgende Bedingungen zu erfüllen: Es muss die Unterstützung von mindestens 150 im Erzbistum Berlin zu Wahlen zum Kirchenvorstand berechtigten Personen durch Vorlage entsprechender Unterschriften und Angaben zur Person der Unterstützerin bzw. des Unterstützers nachgewiesen werden.
Wird der Erzbischof mit dem Synodalpastoralrat entmachtet?
Nein, seinem Grundverständnis nach stärkt der Synodalpastoralrat den Erzbischof in seinem Hirtendienst, da er synodale Beratungen und Entscheidungsfindungen ermöglicht. In der Ordnung des Synodalpastoralrats ist zudem klar geregelt, dass der Erzbischof von Beschlüssen des Synodalpastoralrats abweichen kann und in jedem Fall abschließend entscheidet.
Ist die Einrichtung des Synodalpastoralrates durch das Kirchenrecht gedeckt?
Ja, der Synodalpastoralrat erfüllt unter anderem die Aufgaben eines Pastoralrates im Sinne der can. 511 ff. CIC.
Wie oft trifft sich der Synodalpastoralrat?
Die großen Versammlungen des Synodalpastoralrates finden zweimal im Jahr für anderthalb Tage statt.
Findet eine Evaluation statt?
Die Arbeit des Synodalpastoralrates wird in der ersten Amtsperiode durch die Katholische Arbeitsstelle für missionarische Pastoral (KAMP Erfurt) fortwährend evaluiert. Dabei stehen u.a. folgende Fragen im Zentrum: Ist es uns gelungen, eine konkrete Form von gelebter Synodalität zu entwickeln? Und welche Erfahrungen konnten wir im Hinblick auf den Aspekt, wie es gelingen kann, synodal Kirche in Deutschland zu sein, sammeln?
Wer berät den Synodalpastoralrat?
Die Bereichsleiterinnen bzw. Bereichsleiter und die Leiterinnen bzw. Leiter der Servicestellen des Erzbischöflichen Ordinariats sowie die Leitungen der Katholischen Büros sind Mitglieder in den Ausschüssen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. Zudem können die Ausschüsse des Synodalpastoralrats Anhörungen durchführen und auf diesem Weg externe Expertise einholen.
Der Vorstand des Synodalpastoralrates kann zu einzelnen Tagesordnungspunkten Persönlichkeiten aus dem kirchlichen oder gesellschaftlichen Bereich hinzuladen, die über besondere Sachkunde verfügen und die dann an dem entsprechenden Tagesordnungspunkt mit beratender Stimme teilnehmen.
Zu welchen Beratungsgegenständen fasst der Synodalpastoralrat Beschlüsse?
- die Festlegung der Richtlinien und Schwerpunkte für die Pastoral im Erzbistum
- die Festlegung der allgemeinen Grundsätze für die Aufstellung des diözesanen Haushaltsplans (unbeschadet der Rechte des Diözesanvermögensverwaltungsrates)
- die Festlegung der Grundsätze für die Eröffnung und Schließung von bistumseigenen Einrichtungen (wie z.B. Schulen)
- die Festlegung der Grundsätze für den Einsatz und die Weiterbildung im pastoralen Dienst stehender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- die Festlegung der Grundsätze der Immobilienbewirtschaftung im Erzbistum Berlin
Wie ist die inhaltliche Arbeit organisiert?
Jedes Mitglied des Synodalpastoralrat arbeitet in einem der drei Ausschüsse mit: Pastoral (Verkündigung, Liturgie und Caritas), Bildung, Kultur und Gesellschaft und Ressourcen (Liegenschaften und Bau, Finanzen). Hier werden die Beschlussvorlagen der Beratungsgegenstände professionell mit Expertinnen und Experten sowie den zuständigen Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter des Erzbischöflichen Ordinariats beraten und für die Versammlungen entsprechend vorbereitet.
Was passiert mit dem Diözesanpastoralrat?
Der amtierende Diözesanpastoralrat löst sich am 27. September 2024 auf. Der Synodalpastoralrat erfüllt ab dem 28. September unter anderem auch die Aufgaben eines Pastoralrates im Sinne der can. 511 ff. CIC.
Zu welchen Beratungsgegenständen wird der Synodalpastoralrat angehört und gibt ein begründetes Votum ab?
- Maßnahmen, die finanzielle Aufwendungen aus dem Haushalt des Erzbistums ab einer Höhe von fünf Millionen Euro und/oder einer Bindungsdauer von mehr als fünf Jahre haben, wenn diese durchschnittlich mehr als 500.000 Euro jährlich betragen
- dem Verfahren zur Bestellung eines neuen Erzbischofs, und zwar durch das Metropolitankapitel, bevor dieses dem Heilige Stuhl Listen von kanonisch geeigneten Kandidaten einreicht sowie durch den Erzbischof, bevor dieser Vorschläge für die Bestellung eines neuen Weihbischofs unterbreitet
- die Zusammenlegung oder Auflösung von Pfarreien
- Änderungen des Kirchenvermögens-verwaltungsgesetzes
- grundlegenden Änderungen der Organisationsstruktur auf der Leitungsebene des Erzbischöflichen Ordinariats (Arbeitsbereiche, Bereiche)
Wer trifft die Entscheidungen?
Der Synodalpastoralrat fasst Beschlüsse zu den jeweiligen Beratungsgegenständen, die ihm angetragen sind. Der Erzbischof wird den Beschlüssen folgen, wenn dem nicht ein nach seinem Ermessen überwiegender Grund entgegensteht. Möchte der Erzbischof von einem Beschluss abweichen, finden eine erneute Beratung und eine erneute Beschlussfassung durch den Synodalpastoralrat statt. Nach der zweiten Beratung und Beschlussfassung entscheidet der Erzbischof abschließend.
Weshalb hat der Synodalpastoralrat nur so wenige Mitglieder und weshalb sind nicht mehr Priester vertreten?
Die Zusammensetzung des Synodalpastoralrats ist das Ergebnis einer intensiven Abwägung zwischen der Repräsentativität der Vielfalt im Erzbistum Berlin und der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Gremiums. Die Mitglieder des Synodalpastoralrats sollen sich nicht als „Vertreterinnen und Vertreter“ einer bestimmten Gruppe verstehen, sondern auf Grundlage Ihrer vielseitigen Erfahrungen, Perspektiven und Kompetenzen gemeinsam Verantwortung für das gesamte Erzbistum Berlin übernehmen.
Was bisher geschah
Auf dem Weg zum Synodalpastoralrat
2021
- 28. April 2021: Konzeptworkshop I
- 9. September 2021: AG Konzept
- 2. November 2021: AG Konzept
2022
- 18. Januar 2022: AG Konzept
- 15. Februar 2022: AG Konzept
- 21. März 2022: Konzeptworkshop II
- 27. April 2022: AG Konzept
- 12. Mai 2022: AG Konzept
- 15. Juni 2022: Konzeptworkshop III
2023
- 15. Mai 2023: AG Auswertung und Rückmeldungen Konzept
- 7. Juni 2023: Konzeptworkshop IV
2024
- 1. Mai 2024: Inkraftsetzung der Ordnung des Synodalpastoralrats
AG Konzept
Zur Vorbereitung hat sich regelmäßig eine AG Konzept getroffen. Diese setzte sich zusammen aus:
Frau Dr. Abmeier, P. Dillmann OP, Erzbischof Dr. Koch, P. Kollig SSCC, Herr Hoyer, Herr Dr. Lehmann, Frau Tustonjic, Herr Weber
Konzeptworkshops
In der Vorbereitung haben vier Konzeptworkshops stattgefunden. An diesen haben teilgenommen:
- für die Bistumsleitung: drei Personen
- für den Diözesanrat: drei Personen
- für den Priesterrat: zwei Personen
- für die leitenden Pfarrer: eine Person
- für den DVR: zwei Personen
- für die Vertreterversammlung: zwei Personen
- für die AG Geistliche Gemeinschaften: eine Person
- für die Muttersprachlichen Gemeinden: eine Person
- für die Laien im pastoralen Dienst (Gemeindereferent:innen, Pastoralreferent:innen): zwei Personen
Kontakt
Dr. Theresa Theis
Geschäftsführerin des sich in der Gründung befindenden Synodalpastoralrates im Erzbistum Berlin
Erzbischöfliches Ordinariat
Niederwallstr. 8-9, 10117 Berlin
mobil: 0160/259 11 96
theresa.theis(ät)erzbistumberlin.de