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Kein rechtsverbindlicher Zugang per E-Mail
Verweigerung der Zugangseröffnung des Erzbistums Berlin - Erzbischöfliches Ordinariat - für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten (gemäß § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz)
Der elektronische Zugang zum Erzbistum Berlin – Erzbischöfliches Ordinariat – insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente – für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Verwaltung im Sinne des § 3 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), wird hiermit ausdrücklich zurzeit nicht eröffnet.
Die vorstehende Einschränkung gilt sowohl für die Zugänge per E-Mail-Adresse, für E-Mail-Kontaktformulare als auch für jede Art von Web-Formularen und sonstigen Zugängen.
Alle anderen bekannten E-Mail-Adressen, sowie personenbezogene E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, stellen keinen offiziellen E-Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Eine Benachrichtigung über die Nichtverwertbarkeit im Sinne des § 3 a Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), kann in der Regel nicht erfolgen, da damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre.
Ausgenommen von der vorstehenden Regelung sind die folgenden Formulare und nicht-personalisierte Funktionspostfächer.
Folgende digitalen Formulare ermöglichen einen rechtsverbindlichen Zugang gem. § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz: