Beraterstab des Erzbischofs
Zur Beratung in Fragen des Umgangs mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener wurde vom Erzbischof ein Beraterstab eingerichtet, der sich aus folgenden Mitgliedern zusammensetzt:
- Dr. jur. Johannes Beimesche
- Stefan Förner, Pressesprecher des Erzbistums Berlin
- Dina Gehr Martinez, Unabhängige Ansprechperson bei Verdachtsfällen sexuellen Missbrauchs
- Prof. Dr. Birgit Hoyer, Erzbischöfliches Ordinariat Berlin
- Dr. Heiner Koch, Erzbischof von Berlin
- P. Manfred Kollig SSCC, Generalvikar
- Camelia Müller, M.A., S.A. mit Schwerpunkt Kriminologie und Kriminalprävention
- Torsten Reinisch, Unabhängige Ansprechperson bei Verdachtsfällen sexuellen Missbrauchs
- Burkhard Rooß, Präventionsbeauftragter im Erzbistum Berlin
- Christian Schärtl, Erzbischöfliches Ordinariat Berlin
- Frank Schelk, ein Betroffener
- Prof. Dr. Benedikt Schmidt, Zentralinstitut für Katholische Theologie (HU)
- Birte Schneider, Interventionsbeauftragte
- Oliver Schubbe, Dipl.-Psych., Leiter des Instituts für Traumatherapie in Berlin-Charlottenburg
Ständiger Beraterstab
(vgl. Ordnung Nr. 7)
a) Der ständige Beraterstab wird über alle dem Generalvikar bekannt gewordenen (Verdachts-)Fälle sexueller Übergriffe und sexuellen Missbrauchs und den aktuellen Stand der Bearbeitung informiert und berät den Erzbischof in ausgewählten Fällen. Dem ständigen Beraterstab werden solche Fälle zur Beratung vorgelegt, die sich in der Interventionsarbeit als sehr herausfordernd darstellen, deren Bearbeitung sich durch immer wieder neue Informationen oder Entwicklungen als langwierig erweist oder die als beispielhafte Vorfälle besonderer Überlegungen bedürfen. Der ständige Beraterstab hat das Recht, weitere Fälle für eine nähere Bearbeitung aufzurufen.
b) Der Erzbischof soll dem ständigen Beraterstab zentrale Fragestellungen zum Thema sexueller Missbrauch und damit verbundene Vorgehensweisen, Regelwerke oder Ausrichtungen im Erzbistum Berlin zur Beratung vorlegen. Der ständige Beraterstab wird über wesentliche Entwicklungen im Erzbistum Berlin zum Thema sexueller Missbrauch informiert.
c) Dem ständigen Beraterstab gehören neben dem Erzbischof und dem Generalvikar die beauftragten Ansprechpersonen, Personen mit psychiatrisch-psychotherapeutischem, pastoralem, juristischem sowie kirchenrechtlichem Sachverstand und fundierter fachlicher Erfahrung und Kompetenz in der Arbeit mit Betroffenen sexuellen Missbrauchs an, außerdem die/der Interventionsbeauftragte und die/der Präventionsbeauftragte. Dem ständigen Beraterstab sollen auch von sexuellem Missbrauch Betroffene angehören, darüber hinaus ist eine externe Fachberatung hinzuziehen. Weiterhin können dem ständigen Beraterstab auch Personen angehören, die im kirchlichen Dienst beschäftigt sind, im Einzelfall können weitere fachlich geeignete Personen hinzugezogen werden. Die Mitglieder des ständigen Beraterstabes werden für eine Amtszeit von drei Jahren vom Erzbischof ernannt. Wiederernennungen sind zulässig. Die jeweils aktuelle Zusammensetzung des Beraterstabes wird im Amtsblatt und auf der Homepage des Erzbistums Berlin veröffentlicht.
d) Stimmberechtigt sind allein die externen, nicht kirchlich-Beschäftigten Mitglieder des Ständigen Beraterstabs einschließlich der unabhängigen externen Ansprechpersonen. Die vom Beraterstab gefassten Voten sind für den Erzbischof nicht bindend. Falls der Erzbischof einem Votum nicht folgt, informiert er spätestens in der nachfolgenden Sitzung über sein gewähltes Vorgehen und begründet seine Entscheidung.
e) Für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen einschließlich der Entscheidung über die Auswahl der zu beratenden Fälle ist die/der Interventionsbeauftragte mit den unabhängigen externen Ansprechpersonen verantwortlich. Die/der Interventionsbeauftragte stellt für den ständigen Beraterstab schriftliche Informationen über neu gemeldete (Verdachts-)Fälle und die weiteren Entwicklungen bei bekannten (Verdachts-)Fällen einschließlich der kirchenrechtlichen Voruntersuchungen bis hin zur Nachsorge zusammen, die den Mitgliedern vor der Sitzung zugeschickt werden, und stellt sicher, dass über die Sitzungen und gefassten Beschlüsse ein Protokoll angefertigt wird. Die Moderation kann durch eine geeignete Person wahrgenommen werden, die nicht dem ständigen Beraterstab angehört.
f) Die Mitglieder und die Moderation des ständigen Beraterstabs verpflichten sich zu Beginn ihrer Tätigkeit zu
Vertraulichkeit und Datenschutz entsprechend dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und der
Durchführungsverordnung zum KDG (KDG-DVO).