Häufig gestellte Fragen

An wen können wir uns wenden? Welches Pfarramt ist für uns zuständig?

Für Ihre Trauung ist das katholische Pfarramt zuständig, bei dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Nehmen Sie bitte frühzeitig – mindestens ein halbes Jahr vor Ihrem Wunschtermin – Kontakt mit Ihrem Pfarramt auf.

Wenn Sie nicht sicher sind, zu welcher Pfarrei sie gehören, hilft Ihnen der Pfarreienfinder weiter. (Achtung: Tatsächlich ist der „Mainzer Meldewesenverbund“ auch für Berlin zuständig!)

Das Pfarramt hilft Ihnen gern in allen Fragen rund um Ihre kirchliche Trauung weiter. Auch wenn Sie nicht in Ihrer Pfarrei, sondern an einem anderen Ort kirchlich heiraten wollen, führt der erste Weg in Ihr zuständiges Wohnortpfarramt. Hier vereinbaren Sie den Termin für das Traugespräch mit dem Priester oder Diakon.

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Welche Papiere brauchen wir für die kirchliche Trauung?

Zur Anmeldung Ihrer Trauung benötigen beide Partnern einen Nachweis, aus dem hervorgeht, dass Sie ledig bzw. zur kirchlichen Trauung berechtigt sind. Der katholische Partner braucht dafür einen Taufnachweis. Den Taufnachweis können Sie mit dem Vermerk "zum Zweck der Eheschließung“ bei Ihrem Taufpfarramt, also der Pfarrei, in der Sie getauft wurden, anfordern. Das Ausstelldatum für den „Taufnachweis“ soll nicht länger als sechs Monate zurückliegen.

Stammt einer der Partner aus dem Ausland, kann die Einholung der Taufbescheinigung länger dauern. Kümmern Sie sich in diesem Fall frühzeitig darum.

Für evangelische Partner, Partner ohne Religion oder Partner mit einer anderen Religion erfolgt dieser Ledigenstandsnachweis durch eine eidesstattliche Erklärung des oder der Betroffenen.

Bei Unsicherheiten hilft Ihnen Ihr Pfarramt gern weiter.

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Muss ich gefirmt sein?

Im Gespräch mit dem Seelsorger wird das Gespräch auch auf die Firmung kommen. Als katholischer Partner  werden Sie – falls Sie noch nicht gefirmt sein sollten – auf die Bedeutung und den Wert der Firmung hingewiesen. Firmkurse für Erwachsene finden Sie hier.

Unabhängig davon können Sie aber kirchlich getraut werden, wenn keine anderen Gründe vorliegen, die eine Trauung ausschließen.

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Was passiert beim Traugespräch?

Rechtzeitig vor dem Hochzeitstermin trifft sich Ihr Seelsorger mit Ihnen zum Traugespräch, um Sie kennenzulernen und mit Ihnen über die Bedeutung der kirchlichen Trauung, der christlichen Ehe und darum, was die Kirche unter dem "Sakrament der Ehe" versteht, zu sprechen. Er nimmt sich Zeit für Ihre Fragen.

Die kirchliche Eheschließung ist auch ein Rechtsakt. Deshalb wird der Priester ihre Personalien aufnehmen, Sie nach möglichen Ehehindernisse befragen und Sie fragen, ob Sie wirklich aus freiem Willen die Ehe eingehen wollen. Die Kirche erwartet, dass Sie ihre Kinder taufen lassen und religiös erziehen. In konfessionsverschiedenen oder religionsverschiedenen Ehen soll dies im Respekt vor der jeweils anderen Konfession/dem jeweils anderen Glauben  des Partners geschehen. Die Frage der Kindertaufe ist deshalb ebenfalls ein Thema des Traugesprächs.

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Brauchen wir Trauzeugen?

Ja, Sie brauchen sogar zwei Trauzeugen. Auf sie kann bei einer katholischen Trauung nicht verzichtet werden. Die Trauzeugen bezeugen stellvertretend für die versammelte Hochzeitsgemeinde, dass Sie und Ihr Partner in der Kirche katholisch geheiratet haben. Dazu müssen die Trauzeugen nicht katholisch sein, sondern nur die Trauung nachvollziehen und bezeugen können. Die Trauzeugen tun dies, indem sie nach der Trauung auf dem Ehevorbereitungsprotokoll unterschreiben.

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Wie läuft ein Traugottesdienst ab?

Für die kirchliche Trauungsfeier gibt es eine eigene liturgische Form. Die Vorbereitung Ihres Hochzeitsgottesdienstes besprechen Sie mit Ihrem Traupriester oder Diakon. Selbstverständlich können Sie Ihren Hochzeitsgottesdienst mitgestalten.  Das Brautpaar, aber auch Ihre Angehörigen und Freunde, können  im Gottesdienst mitwirken: Lesungen auswählen, Fürbitten sprechen, musizieren. Der trauende Priester oder Diakon wird Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite stehen bei der Frage, was im Traugottesdienst möglich ist. Anregungen zur Gestaltung Ihres Traugottesdienstes finden Sie hier und hier.

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Bereit für die Ehe? - Ehevorbereitungsseminare

Eine Hochzeit vorzubereiten ist keine Angelegenheit, die man einfach so nebenbei erledigt. Die Vorbereitungen werden Sie beide in Anspruch nehmen. Da bleibt oft wenig gemeinsame Zeit, um miteinander über die Bedeutung zu sprechen, die die Trauung und Ehe für Ihre Partnerschaft haben werden.

Die katholische Kirche bietet Ehevorbereitungsseminare an. Der Priester/Diakon wird Sie darauf hinweisen. Melden Sie sich rechtzeitig zu Ihrem Ehevorbereitungsseminar an, damit Ihr Wunschtermin auch klappt.

Gönnen Sie sich diese wertvolle Auszeit im Trubel der Hochzeitsvorbereitung.

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Mein Partner ist evangelisch. Können wir ökumenisch heiraten?

Wenn ein Partner evangelisch, der andere katholisch ist, dann gibt es oft den Wunsch, die Trauung unter Beteiligung von Seelsorgern beider Konfessionen zu gestalten. Dass bei Ihrer Hochzeitsfeier Seelsorger beider Konfessionen mitwirken, ist grundsätzlich möglich. Allerdings gibt es noch keine „Ökumenische Trauung" als eigenen Ritus. Sie müssen sich daher entscheiden, ob Sie in der evangelischen Kirche nach deren Ritus (und mit Beteiligung des katholischen Geistlichen) oder in der katholischen Kirche entsprechend ihrer Liturgie (mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers/Pfarrerin) heiraten möchten.
Der Seelsorger Ihres Wohnsitzpfarramtes berät Sie gern.

Wenn Sie sich für die evangelische Kirche entscheiden, braucht der katholische Partner eine „Dispens”, das ist eine Freistellung von der katholischen Eheschließungsform; diese Dispens wird auch benötigt, wenn die Trauung in der evangelischen Kirche ohne Mitwirkung eines katholischen Geistlichen gefeiert werden soll. Die Dispens (Freistellung) bekommen Sie durch das katholischen Pfarramt in der Regel ohne Probleme, falls kein Ehehindernis vorliegt.

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Wenn mein Partner nicht getauft ist oder gar nicht an Gott glaubt?

Auch eine Eheschließung mit einem Partner, der nicht getauft ist, weil er einer anderen Religion angehört oder einem Partner, der gar nicht an Gott glaubt, kann kirchlich gefeiert werden.

Allerdings muss das katholische Eheverständnis gewahrt bleiben. Vorausgesetzt wird dabei, dass der Nichtchristliche Partner den Glauben seines christlichen Partners respektiert. Der Seelsorger achtet darauf, dass der nichtgetaufte Partner bei der Trauung keine Texte sprechen muss, die seinem Gewissen, seiner Religion oder seiner Überzeugung widersprechen.

Nehmen Sie sich Zeit für ein ausführliches Vorgespräch mit Ihrem Pfarrer.

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Und wenn ich oder mein Partner schon einmal verheiratet war?

Die katholische Kirche nimmt das Eheversprechen vor Gott und jedes Ja-Wort von Nichtkatholiken, wo und in welcher Form auch immer es gegeben wird, so ernst wie die Zusage Gottes an die Menschen selbst: das Ja-Wort gilt. Die katholische Kirche kann daher einer Scheidung und kirchlichen Wiederheirat nicht zustimmen.

Dennoch kann es Fälle geben, in denen eine kirchliche Trauung möglich ist, auch wenn ein Partner schon einmal verheiratet war. In jedem Einzelfall ist dann sorgfältig zu prüfen, ob diese Ehe nach katholischem Verständnis und Kirchenrecht gültig zustande gekommen war. Weil die katholische Kirche von dem hohen Wert der Ehe überzeugt ist, nimmt sie diese Prüfung sehr ernst – und räumt ihr viel Zeit ein. Die Klärung des Sachverhaltes geschieht auf dem Weg eines objektiven kirchenrechtlichen Verfahrens.

Besprechen Sie Ihre Situation mit Ihrem Pfarrer. Er informiert und berät Sie gern und verweist Sie gegebenenfalls an die kirchliche Fachstelle, das Konsistorium im Erzbistum Berlin.

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Wir wollen im Ausland heiraten

Auch wenn Sie im Ausland heiraten wollen ist Ihr erster Ansprechpartner der Pfarrer Ihrer Wohnortgemeinde. Er unterstützt Sie bei allen anstehenden Fragen in Absprache mit dem Pfarramt Ihres Hochzeitsortes.

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Kontakt

Erzbischöfliches Ordinariat Berlin
Bereich Pastoral - Familienpastoral
Bettina Schade

Postfach 04 04 06
10062 Berlin        
Tel.: (030)  4000697-272
E-Mail: bettina.schade(ät)erzbistumberlin.de

Info und Anmeldung

Kerstin Mauve
Tel.: (030) 4000697-271
E-Mail: familie@erzbistumberlin.de

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