Förderung der Geschlechtergerechtigkeit

im Erzbistum Berlin

Präambel

Entsprechend den Leitgedanken des Erzbistums Berlin verstehen „wir unsere Sendung als eine Sendung in Gemeinschaft. … Wir leben unsere Sendung in Gemeinschaft mit der ganzen Kirche in Einheit mit dem Papst, dem Bischof und dem gesamten Presbyterium. … Communio als Grundmotiv und der daraus abgeleitete Teamgedanke führen auch dazu, partizipative Leitungsformen einzuführen, zu erproben und zu fördern.“ Daher „fördern und ermöglichen (wir) die gemeinsame Sendung aller Getauften“ und die Entfaltung der Charismen von Frauen und Männern.

Nach der Grundordnung des Kirchlichen Dienstes in der Fassung vom 22.11.2022 ist die „Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen eine Bereicherung. Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein.“ Geschlechtergerechtigkeit ist in der gleichen Würde eines jeden Menschen und seiner Gottesebenbildlichkeit begründet, die in der Einheit in Jesus Christus ihren Ausdruck findet: „Ihr alle seid einer in Christus Jesus“ (Gal 3,28).

Geschlechtergerechtigkeit wird verwirklicht, wenn Frauen und Männern gleichwertig ihre Charismen und Sichtweisen einbringen und verwirklichen können. „Jede Form einer Diskriminierung in den gesellschaftlichen und kulturellen Grundrechten der Person, sei es wegen des Geschlechts oder der Rasse, der Farbe, der gesellschaftlichen Stellung, der Sprache oder der Religion, muss überwunden und beseitigt werden, da sie dem Plan Gottes widerspricht.“ (Pastoralkonstitution des II. Vatikanischen Konzils, Gaudium et spes 29).
Im Anschluss an die Trierer Erklärung der Deutschen Bischöfe zum Abschluss des Studientages 2013 gilt es, das Zusammenwirken von Frauen und Männern im Dienst und Leben der Kirche zu fördern: „Für das Wirken der Kirche in der heutigen Gesellschaft ist eine geschlechtersensible Pastoral von hoher Bedeutung. Sie kann nur gelingen, wenn Frauen und Männer ihre je spezifischen Gaben und Sichtweisen in Verkündigung, Gottesdienst und Caritas einbringen.“

Die Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit im Erzbistum Berlin wird daher gefördert.

§ 1 Geltungsbereich

Für das Erzbischöfliche Ordinariat mit seinen unselbstständigen Einrichtungen, für die Katholischen Schulen in Trägerschaft des Erzbistums, für die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB), für das Pastorale Personal, dessen Tätigkeit die Weihe nicht voraussetzt, werden Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit für das Erzbistum Berlin ergriffen.

§ 2 Zielsetzung

Ziel ist es, ein Bewusstsein für Geschlechtergerechtigkeit zu fördern und die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern in geschlechter-gerechten Strukturen zu verwirklichen. Durchgängiges Leitprinzip ist dabei die Förderung der Chancengleichheit auf allen Ebenen und in allen Bereichen, sofern die Weihe nicht Voraussetzung für eine Tätigkeit ist. Dazu zählt auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zur Steigerung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

§ 3 Maßnahmen

(1) Analyse

Der Bereich Personal-Ressourcen erstellt regelmäßig alle zwei Jahre im Sommer mit Stichtag 31.12. des Vorjahres unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes eine Analyse, die die Situation der weiblichen mit der der männlichen Beschäftigten vergleicht. Inhalte der Analyse sind: Frauen und Männeranteil, Vollzeit- und Teilzeitquote, Beschäftigungs-Umfang, Altersstruktur, Geschlechterverteilung nach Entgeltgruppen, Geschlechterverteilung in Leitungspositionen.

Vor Veröffentlichung der Analyse bringt die Bereichsleitung Personal-Ressourcen diese zur Überprüfung der Zielsetzung und Beratung in die Leitungskonferenz ein. Die Analyse wird in geeigneter Weise, innerhalb von drei Monaten nach Erstellung veröffentlicht.

(2) Stellenbesetzungsverfahren

Ziel der Personalplanung ist ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter in allen Bereichen, in denen die Weihe nicht Voraussetzung für eine Tätigkeit ist.
Stellen werden grundsätzlich ausgeschrieben. Die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung wird vor der Ausschreibung geprüft. Die Stellenausschreibungen werden geschlechterneutral formuliert. Familienbedingte Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit oder Reduzierungen des Beschäftigungsumfangs werden ermöglicht. Die Bewerbungskommission wird im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten geschlechtergerecht besetzt. Im Stellenbesetzungsverfahren wird bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung das unterrepräsentierte Geschlecht bevorzugt.

(3) Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Das Erzbischöfliche Ordinariat fördert Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei allen Mitarbeiter:innen sowohl bei der Betreuung von Kindern als auch bei der Pflege von Angehörigen:

  1. Information über gesetzliche und tarifliche Regelungen zu Elternzeit, Beurlaubung und Teilzeit
  2. Mitarbeiter:innen mit Familienpflichten werden unterstützt, Vorgesetzte und Personalverantwortliche sorgen für Akzeptanz im beruflichen Umfeld
  3. Teilzeitvereinbarungen auf allen Ebenen
  4. Rückkehr zur Vollzeit wird unterstützt
  5. Sonderurlaubsvereinbarungen und familienbedingte Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit werden gewährt
  6. Unterstützung nach der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit
  7. Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen aufgrund von Familienarbeit wirken sich nicht nachteilig aus und beeinträchtigen nicht das berufliche Fortkommen
  8. Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung des Arbeitsortes (Home Office und Arbeit von Zuhause)
  9. Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit (Gleitzeit)
  10. Fortbildungsmaßnahmen erfolgen unter Berücksichtigung der familiären Situation
(4) Gremienbesetzung

Kommissionen, Konferenzen und sonstige Gremien werden soweit wie möglich geschlechtergerecht besetzt.

(5) Geschlechtergerechte Sprache

In allen schriftlichen Äußerungen wird auf die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache geachtet.

(6) Förderung von Frauen

Frauen werden gezielt durch die Teilnahme am Mentoring-Programm des Hildegardis-Vereins zur Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der katholischen Kirche „Kirche im Mentoring – Frauen steigen auf“ gefördert.

(7) Zuständigkeit

Für die Umsetzung der Maßnahmen sind die jeweiligen Vorgesetzten zuständig.

(8) Evaluation

Die Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit werden regelmäßig evaluiert, denn: „Wir befähigen und fördern, die Arbeit in allen Kontexten kirchlichen Handelns zu reflektieren. Hierzu gehört es, die Realität (Sozialraum, personelle Möglichkeiten, materielle Ressourcen etc.) wahrzunehmen und anzuerkennen, sie zu evaluieren und daraus verbindlich entsprechende Schlussfolgerungen für die zukünftige Arbeit zu ziehen.“ (Leitgedanken für das Erzbistum Berlin).

In der Leitungskonferenz werden die Maßnahmen regelmäßig auf ihre Eignung zur Zielerreichung überprüft.
Mitarbeiter:innen können sich im Fall einer Geschlechterungerechtigkeit an die Beschwerdestelle wenden.

Der Plan zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit (Amtsblatt 4/2008 Nr. 55) wird hiermit außer Kraft gesetzt.

Inkraftgesetzt durch Erzbischof Dr. Heiner Koch am 23. Februar 2023

Zahlen, Daten Fakten

Erste geschlechterbezogene statistische Auswertung

Stand Juli 2023

Mit der Leitlinie zur Geschlechtergerechtigkeit, die im Februar 2023 durch den Erzbischof von Berlin in Kraft gesetzt wurde, ist nun die erste statistische Auswertung als eine Maßnahme erfolgt. In § 3 ist geregelt, welche Daten ausgewertet und verglichen werden, daran orientieren sich folgende Schaubilder Im ersten Diagramm werden alle Mitarbeitenden, die dem Geltungsbereich der Leitlinie unterfallen und nicht der Weihe unterliegen, im Vergleich aufgeführt. Ausgewertet sind der Frauen- und Männeranteil, die Vollzeit- und Teilzeitquote, der Stellenumfang, das Alter, die Verteilung auf Entgeltgruppen und Leitungspositionen (hierbei wurde die höchste Leitungsebene verglichen). Das zweite Diagramm zeigt diese Vergleiche inklusive Klerikern.

Der Frauenanteil der Mitarbeitenden im Erzbistum Berlin (ohne Kirchengemeinden) liegt bei 70 % (ohne Weihevoraussetzung) bzw. 65 % (inkl. Kleriker).

1702 Mitarbeitende (ohne Kleriker)

1828 Mitarbeitende (mit Klerikern)