Mit Kirche gestalten - Gremienwahlen 2026
Kirchenvorstands-, Pfarreirats-, Gemeinderatswahlen
Jedes wahlberechtigte Kirchenmitglied erhält nach dem 19. Oktober 2026 einen Brief mit dem personalisierten Zugangscode zur Online-Wahl und weiteren Infos. Ab diesem Zeitpunkt kann bis zum 15. November 2026, 18.00 Uhr gewählt werden. Mit einem Klick auf den Wahlbutton oder diesen Link erreichen Sie die digitale Wahlplattform. Ihre Stimme zählt!
Bitte achten Sie bei der Eingabe Ihrer Zugangsdaten auf die genaue Schreibweise (Sonderzeichen, Groß-/Kleinschreibung).
Welche Gremien stehen zur Wahl?
Der Pfarreirat
DER PFARREIRAT ist zuständig für:
- die ganze Pfarrei
- die Weiterentwicklung des Pastoralkonzeptes
- die pastorale Ausrichtung
- die Vernetzung der Gemeinden
Der Gemeinderat
DER GEMEINDERAT ist zuständig für:
- deine konkrete Gemeinde
- das Gemeindeleben vor Ort
- Angebote, Gruppen und Begegnung
Der Kirchenvorstand
DER KIRCHENVORSTAND ist zuständig für:
- Finanzen und Haushalt der Pfarrei
- Gebäude, Grundstücke und Vermögen
- rechtliche, personelle und organisatorische Fragen
Wählen - diesmal digital!
Im Jahr 2026 finden im Erzbistum Berlin – erstmals seit dem Abschluss des pastoralen Prozesses „Wo Glauben Raum gewinnt“ – wieder flächendeckend Gremienwahlen statt – diesmal digital!
Bis zum 15. November 2026 werden in nahezu allen Pfarreien die Gemeinderäte, Pfarreiräte und Kirchenvorstände neu gewählt.
Jedes wahlberechtigte Kirchenmitglied erhält nach dem 19. Oktober 2026 einen Brief mit dem personaliserten Zugangscode zur Online-Wahl und weiteren Infos. Ab diesem Zeitpunkt kann bis zum 15. November 2026, 18.00 Uhr gewählt werden.
Terminplan zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen
In guter Tradition haben wir einen Terminplan erstellt, der die wesentlichen Punkte für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen beinhaltet.
WER DARF WÄHLEN?
Wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken, die
- seit mindestens drei Monaten in der Pfarrei wohnen.
- am Wahltag mindestens 14 Jahre (bzw. 16 Jahre für den Kirchenvorstand) alt sind.
- im Wählerverzeichnis der Pfarrei eingetragen sind.
Briefwahlen – Briefkasten
Sie können auch Briefwahl beantragen - alle erforderlichen Infos dazu erhalten Sie mit Ihrer postalischen Wahlbenachrichtigung nach dem 19. Oktober 2026.
In analoger Anwendung des § 36 Abs. 1 Bundeswahlgesetz (BWahlG) ist es auch bei den Wahlen zu den Gremien der Pfarreien erforderlich, dass eine Briefwahlstimme bis zum 15.11.2026 um 18.00 Uhr entgegengenommen wird. Da bei dieser Wahl keine Wahllokale existieren, ist jede Pfarrei verpflichtet, mindestens einen Briefkasten auf dem Territorium der Pfarrei anzubieten, der pünktlich mit Beendigung der Wahlhandlung am 15.11.2026 um 18.00 Uhr geleert wird. Es ist in pfarrei- und ortsüblicher Weise über diesen Briefkasten und die Möglichkeit der Abgabe des verschlossen Wahlbriefumschlages hinzuweisen. Diese Briefwahlen sind dann von der Wahlkommission zu bearbeiten und das Ergebnis ist an den Dienstleister für die Online-Wahlen bis Montag, 16.11.2026 um 18.00 Uhr mitzuteilen.
Einsicht in das Wählerverzeichnis
Wie kann ich Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen?
Wenden Sie sich an die Wahlkommission Ihrer Pfarrei. Sie kann Einsicht in das Wählerverzeichnis auf WahlPlus nehmen und Sie darüber informieren, ob Sie eingetragen sind.
In einer anderen Gemeinde wählen
Ich möchte nicht in meiner Wohnortgemeinde wählen, sondern in einer anderen Gemeinde wählen. Kann ich mich ummelden?
Sie müssen sich nicht ummelden. In Ihrer Wohnortpfarrei können im Rahmen der Stimmabgabe frei wählen, für welchen Gemeinderat Sie Ihre Stimme abgeben möchten.
In einer anderen Pfarrei wählen
Ich möchte nicht in meiner Wohnsitzpfarrei, sondern in einer anderen Pfarrei wählen. Kann ich mich ummelden?
Für die Wahlen zu den Pfarrei- und Gemeinderäten können Sie bis zum 13. September 2026 schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen.
Für die Wahlen zum Kirchenvorstand ist eine Ummeldung nicht möglich. Das Gesetz erlaubt ausschließlich die Teilnahme an der Wahl in der Wohnsitzpfarrei.
Gibt es einen festlegten Zeitraum für die Online-Stimmabgabe?
Ja, Wählerinnen und Wähler können mir Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte ihre Stimme abgeben. Die Möglichkeit zur Stimmabgabe per Onlinewahl oder per Briefwahl endet am Sonntag, 15. November 2026 um 18:00 Uhr.
Keine Wahlbenachrichtigungskarte (mehr)?
Was tue ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten habe oder sie mir verloren gegangen ist?
Wenden Sie sich an die Wahlkommission Ihrer Pfarrei. Sie kann die Neuausstellung einer Wahlbenachrichtigungskarte mit individuellem Code für die Online-Wahl auf WahlPlus beantragen.
Wie erfahre ich die Wahlergebnisse?
Wie erfahre ich die Wahlergebnisse für meine Pfarrei und meine Gemeinde?
Die Wahlkommission Ihrer Pfarrei erhält voraussichtlich am Dienstag, 17. November 2026 um 18:00 Uhr auf WahlPlus Zugang zu den Wahlergebnissen. Anschließend veröffentlicht die Wahlkommission die Wahlergebnisse.
Fragen
zu den Wahlen allgemein?
wahlen2026(ät)erzbistumberlin.de
Tel.: (030) 32684-241
zu den KV-Wahlen?
stefan.mikulski(ät)erzbistumberlin.de
Wahlen in muttersprachlichen Gemeinden:
Materialien
Satzung, Ordnung, Handreichung
- Dekret zur Durchführung von Online-Wahlen (ABl. 6/2026, S. 81, Nr. 63)
- Satzung für die Gemeinderäte und die Pfarreiräte im Erzbistum Berlin (2026)
- Wahlordnung für die Gemeinderäte und die Pfarreiräte im Erzbistum Berlin (2026)
- Gesetz für die Wahlen zum Kirchenvorstand (2022) für die Pfarreien, die ab dem 01.01.2017 errichtet wurden
- Wahlordnung zur Wahl der Kirchenvorstandsmitglieder (2011) für die Pfarreien, die bis zum 31.12.2016 errichtet wurden
- Kirchliches Vermögens- und Verwaltungsgesetz im Erzbistum Berlin (KVVG)
Formulare
Alle Formular rund um die Wahlen finden Sie hier!
Handreichung "Kultur der Aufmerksamkeit"
Unser Tipp zur Anwendung in den Pfarreien, Gemeinden, Initiativen und Institutionen ist die Broschüre aus dem Bistum Magdeburg, die für Weltoffenheit und Demokratie steht.