Förderung kirchenmusikalischer Veranstaltungen außerhalb der Liturgie (Konzerte)
durch das Erzbischöfliches Ordinariat Berlin ab 2024
Der Antrag auf Förderung wird von dem/ von der zuständigen PKM/in gestellt. Es muss sich um Konzerte bzw. öffentliche kirchenmusikalische Veranstaltungen handeln, die im Rahmen des kirchenmusikalischen Konzeptes über den Gemeinderahmen hinausstrahlen (Einschätzung durch PKM/in). Der Antrag wird ausschließlich online gestellt und muss spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung eingegangen sein.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach den tatsächlichen Kosten. Dabei gilt:
- pro Pfarrei: Förderung von Konzerten zu einem Drittel der Gesamtkosten und bis zu 1.500,- € pro Antrag; maximal 3.000,- € jährlich
- Pfarreien mit künstlerischem Schwerpunkt (St. Matthias, St. Helena) erhalten insgesamt eine Förderung in Höhe von 4.000,- €
Nach der Veranstaltung/ dem Konzert:
- Abschlussbericht
- Programmablauf (GEMA)
- Kostenübersicht über die Einnahmen und Ausgaben
- Zahlungsnachweise durch Kontoauszug/Auszug aus einem Buchungsprogramm o. Ä. bei Überweisungen (z.B. Orchester, Solisten)