FAQ & Materialien

Interessierte Ehrenamtliche

Wie kann ich mich engagieren?

In Pfarreien gibt es vielfältige Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement. Sie reichen von liturgischen und sozialen Aufgaben über Besuchs- und Begleitdienste bis hin zu organisatorischen und kreativen Tätigkeiten. Engagement ist dabei so unterschiedlich wie die Menschen, die sich einbringen möchten, und die pastoralen und sozialen Schwerpunkte vor Ort.

Um das passende Engagement zu finden, gibt es verschiedene Wege:
Zum einen über Websites der einzelnen Pfarreien, wo Engagementmöglichkeiten einzusehen sind. Zum anderen – und oft besonders hilfreich – über das persönliche Gespräch vor Ort. Ansprechpersonen in der Pfarrei wie Gemeindereferent*innen, Ehrenamts-Teams, oder Sozialarbeiter*innen beraten dabei, klären Fragen und helfen, Interessen und zeitliche Möglichkeiten mit passenden Aufgaben zusammenzubringen.

Die Websites der jeweiligen Pfarrei oder Gemeinde sind ein erster guter Anlaufpunkt, um sich über Engagementmöglichkeiten zu informieren. Nicht alle Engagementmöglichkeiten sind öffentlich ausgeschrieben. Deshalb lohnt es sich, direkt in der Pfarrei nachzufragen und gemeinsam zu schauen, wo Mitarbeit möglich und sinnvoll ist. Hier die Übersicht der Pfarreien mit ihren jeweiligen Websites.

Wie viel Zeit muss ich mitbringen?

Die Antwort darauf liegt bei dir selbst: Wie viel Zeit möchtest du geben?

Das Engagement richtet sich nach deinen zeitlichen Kapazitäten und individuellen Interessen.

Was muss ich mitbringen?

Freiwilliges Engagement soll Freude machen und gut zum eigenen Leben passen. Das gelingt, wenn Menschen ihre persönlichen Stärken, Interessen und Erfahrungen einbringen und ihr Engagement daran orientieren. Dabei geht es nicht um Leistung im Sinne der Arbeitswelt, sondern um das, was jede und jeder auf eigene Weise beitragen kann. Im ehrenamtlichen Engagement sind oft andere Qualitäten gefragt: Zeit schenken, zuhören, begleiten, kreativ sein, trösten, musizieren, erzählen oder einfach da sein.

Wie werde ich im Ehrenamt begleitet?

Ehrenamtliche werden durch Ansprechpersonen in der Pfarrei begleitet, die bei Fragen, Anliegen oder Unsicherheiten unterstützen. Ergänzend gibt es Fort- und Weiterbildungsangebote zu unterschiedlichen Themen, die das Engagement stärken und weiterentwickeln.

Weitere Informationen und aktuelle Angebote finden Sie hier.

Bin ich als Ehrenamtliche/r versichert?
Prävention

„Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen vor sexualisierter Gewalt in katholischen Gemeinden, Einrichtungen, Verbänden und Vereinen im Erzbistum Berlin ist integraler Bestand der pastoralen Arbeit im Erzbistum Berlin. Ziel ist es, im Erzbistum Berlin eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern und zu stärken, um Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sichere Räume des Aufwachsens, der Entwicklungsförderung, Begleitung, Versorgung und der Pflege zu bieten.“

In der Präventionsordnung sind verpflichtende Sensibilisierungs- und  Qualifizierungsmaßnahmen für alle beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen vorgesehen.

Hier finden Sie die Ansprechpersonen für Prävention sowie Informationen und Termine zu Schulungen für Ehrenamtliche

Service & Materialien für Engagierte


Verwaltung & Koordination von Ehrenamtlichen

Wie gewinne ich neue Ehrenamtliche?

Die Gewinnung neuer Ehrenamtlicher ist ein längerer, durchdachter Prozess. Es geht nicht nur darum, kurzfristig eine Aufgabe zu besetzen, sondern zu überlegen, wie die Pfarrei langfristig mit Ehrenamtlichen zusammenarbeiten möchte. Wichtig ist, Aufgaben, Rahmenbedingungen und Einstiegsmöglichkeiten klar zu gestalten, Menschen persönlich anzusprechen und einen gut begleiteten Einstieg zu ermöglichen. So entsteht Engagement, das langfristig Freude macht und sinnvoll ist.

Vom 27. bis 29. August 2026 findet in der Außenstelle Marienfelde ein Basiskurs Ehrenamtskoordination statt, die sich mit dieser und ähnlichen Fragen beschäftigt.

 

Weitere Informationen und Anmeldung

Wie gestaltet man ein gutes Ehrenamtsgespräch?

Ein gutes Ehrenamtsgespräch ist wertschätzend, offen und auf Augenhöhe. Es bietet Raum, über Motivation, Erwartungen und zeitliche Möglichkeiten zu sprechen und klärt zugleich Aufgaben, Rahmenbedingungen und Unterstützung durch die Pfarrei. Wichtig ist an erster Stelle sich ausreichend Zeit zu nehmen, aktiv zuzuhören, transparente Absprachen zu treffen und die Möglichkeit für Rückfragen und Feedback zu geben.

Tipp: Regelmäßige Gespräche tragen dazu bei, das Engagement gut zu begleiten und weiterzuentwickeln.

Was darf eine Ehrenamtsvereinbarung regeln?

Eine Ehrenamtsvereinbarung kann Rahmenbedingungen des Engagements festhalten, z. B. Aufgaben und Zuständigkeiten, zeitlichen Umfang, Begleitung und Qualifizierung, Versicherungsfragen sowie Regelungen zu Datenschutz, Prävention und Aufwandsersatz. Sie dient der gegenseitigen Klarheit, stellt aber keine arbeitsrechtliche Vereinbarung dar.

Eine Ehrenamtsvereinbarung ist jedoch nicht für alle Formen des Engagements gleichermaßen geeignet. Sie kann besonders sinnvoll sein bei längerfristigen oder regelmäßigen Tätigkeiten, bei klar definierten Aufgaben oder wenn Freiwillige mit sensiblen Bereichen arbeiten (z. B. mit Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Personen). Auch wenn Fragen zu Verantwortung, Datenschutz oder Aufwandsersatz eine Rolle spielen, kann eine schriftliche Vereinbarung hilfreich sein.

Bei sehr kurzfristigem, projektbezogenem oder einmaligem Engagement ist eine formale Vereinbarung dagegen häufig nicht notwendig. In solchen Fällen können auch mündliche oder informelle Absprachen ausreichend sein. Ob eine Ehrenamtsvereinbarung sinnvoll ist, sollte daher jeweils im Einzelfall entschieden werden.


Anerkennung und Motivation

Gibt es eine Ehrenamtskarte in Berlin?

Ja — in Berlin gibt es die gemeinsame Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg als Anerkennung für besonderes Engagement. Sie richtet sich an Menschen, die sich in Berlin oder Brandenburg über längere Zeit ehrenamtlich engagieren und bestimmte Kriterien erfüllen. Mit der Karte können Inhaber*innen Vergünstigungen bei Partnern wie Freizeit-, Kultur- oder Dienstleistungsanbietern nutzen.

Jede Pfarrei hat die Möglichkeit die Ehrenamtskarten direkt bei der Stadt zu bestellen.

 

Weitere Informationen für Berlin

weitere Informationen für Brandenburg

Welche Ideen für Anerkennung kosten kein Geld?

Ehrenamtliche erleben Wertschätzung vor allem dann, wenn ihnen Vertrauen gegeben, ihr Engagement wahrgenommen wird und es verlässliche Ansprechpersonen gibt, die bei Fragen oder Anliegen erreichbar sind.

Ansonsten gibt es hier großartige Inspirationen.


Veranstaltungen, Projekte & Aktionen

Wann muss ich eine Veranstaltung melden?

Veranstaltungen sollten gemeldet werden, wenn sie öffentlich angekündigt werden, größere Gruppen betreffen oder besondere Risiken bergen (z. B. Ausflüge, externe Orte, besondere Auflagen). Auch interne Termine mit Ehrenamtlichen können sinnvoll sein, um Planung, Versicherung und Sicherheit abzusichern. So stellt die Pfarrei sicher, dass alle rechtlichen, organisatorischen und schutzrelevanten Aspekte berücksichtigt werden.

Wo muss eine Veranstaltung gemeldet werden?

Veranstaltungen werden zunächst bei der Pfarrei oder Gemeindeverwaltung angemeldet, damit Organisation, Sicherheit und Versicherung geprüft werden können. Die Polizei wird nur einbezogen, wenn besondere Sicherheitsauflagen oder öffentliche Genehmigungen erforderlich sind.

Was ist mit GEMA?

Die GEMA ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte. Wenn bei einer Veranstaltung Musik öffentlich gespielt oder aufgeführt wird – z. B. Live-Konzerte, Musik aus Lautsprechern oder Filme mit Musik – muss in der Regel eine GEMA-Lizenz eingeholt werden. So werden die Urheberinnen und Urheber der Musik geschützt und rechtliche Probleme vermieden.

 

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Versicherung & Sicherheit

Bin ich in meinem Ehrenamt im Bistum Berlin versichert?

Als ehrenamtlich Engagierte seid ihr im Bistum sowohl Haftpflicht- als auch Unfallversichert. Für Sachschäden ist die Haftpflichtversicherung zuständig, für Personenschäden, die Unfallversicherung. Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) ist der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung des Erzbistums Berlin.

 

Broschüre Versicherungsschutz für das Erzbistum Berlin

Was passiert bei Schäden oder Unfällen?

Siehe Merkblatt zu Versicherungsschutz im Ehrenamt


Formulare / Vorlagen

 

Rechtliches & Rahmenbedingungen

Wer braucht ein Führungszeugnis?

Ein Führungszeugnis benötigen Personen, die sich ehrenamtlich oder hauptamtlich engagieren und dabei regelmäßig, intensiv oder in leitender Verantwortung mit Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Erwachsenen arbeiten.

Wann brauche ich welches Führungszeugnis?

Welche Art von Führungszeugnis erforderlich ist, richtet sich nach der Tätigkeit:
Für Engagement mit Schutzbefohlenen wird in der Regel ein erweitertes Führungszeugnis benötigt. Für andere verantwortungsvolle Tätigkeiten kann ein einfaches Führungszeugnis ausreichen.
Die Entscheidung trifft die Pfarrei auf Grundlage der jeweiligen Aufgabe.

Welche Daten dürfen erhoben werden?

Personenbezogene Daten dürfen nur rechtmäßig, zweckgebunden und transparent erhoben werden. Es werden ausschließlich die Daten erfasst, die für das jeweilige Engagement notwendig sind. Alle Daten sind vertraulich zu behandeln und durch geeignete Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff oder Missbrauch zu schützen.

Beschwerdemanagement

Haben Sie sich über etwas geärgert? Möchten Sie sich über etwas oder jemanden beschweren? Haben Sie Verbesserungsvorschläge? – Dann sind Sie hier, beim Beschwerdemanagement im Erzbistum Berlin, richtig!


Finanzen & Förderung

Was ist der Unterschied zwischen der Ehrenamts- und der Übungsleiterpauschale?

Beide Pauschalen ermöglichen, kleine Aufwandsentschädigungen steuerfrei zu erhalten, unterscheiden sich aber in Höhe und Zweck:

Ehrenamtspauschale: Bis zu einem bestimmten Jahresbetrag können Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (z. B. Gemeindearbeit, Verwaltungsaufgaben) steuerfrei sein. Ab 1. Januar 2026 beträgt diese Pauschale 960 € pro Jahr.

Übungsleiterpauschale: Gilt für Betreuung, Training, Unterricht oder Anleitung (z. B. Sport, Musik, Kinder- und Jugendgruppen) und ist in der Regel höher als die Ehrenamtspauschale. Ab 1. Januar 2026 liegt der Betrag bei 3 300 € pro Jahr.

Beide Pauschalen müssen im Rahmen der steuerlichen Vorgaben genutzt werden und dürfen nicht überschritten werden.

Wer darf eine Pauschale erhalten?

Eine Pauschale darf jede Person erhalten, die ehrenamtlich tätig ist und dafür eine Aufwandsentschädigung bekommt.

Die Ehrenamtspauschale gilt für allgemeine ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen, Pfarreien oder sozialen Einrichtungen.

Die Übungsleiterpauschale ist für Personen gedacht, die pädagogische, betreuende, leitende oder künstlerische Aufgaben übernehmen, z. B. Gruppenleitung, Training oder Unterricht.

Wann gilt Steuerfreiheit?

Die Aufwandsentschädigung ist steuerfrei, solange sie die festgelegten Höchstbeträge nicht überschreitet (Ehrenamtspauschale: 960 €, Übungsleiterpauschale: 3 300 € pro Jahr). Außerdem muss die Tätigkeit ehrenamtlich oder nebenberuflich ausgeübt werden und die Zahlung darf nicht über das übliche Maß hinausgehen.

Förderanträge und Finanzierung

Bei Fragen zum Thema Finanzen und Förderung wende Dich bitte an Dr. Valeria Prayon-Blum unter valeria.prayon-blum(ät)erzbistumberlin.de