Kontakt
Birte Schneider
Interventionsbeauftragte im Erzbistum Berlin
Telefon: (030) 326 84-257
E-Mail: birte.schneider@erzbistumberlin.de
Die interdiözesane Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs (IKA) hat sich am 10. Mai 2023 konstituiert. Der Kommission gehören derzeit folgende Mitglieder an:
Grundlage für die Arbeit der IKA ist die Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland, die vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz am 28.4.2020 für das Erzbistum Berlin, das Bistum Görlitz, das Bistum Dresden-Meißen und die Katholische Militärseelsorge verabschiedet wurde.
Die Kommission ist nicht Teil kirchlicher Strukturen und arbeitet weisungsfrei.
Pressemitteilung vom 20. Juni 2024 - Beschluss sozialwissenschaftliche Studie
kontakt(ät)aufarbeitung-ost.de
Geschäftsstelle: 0160/97928993
Über die konkrete Unterstützung und Anerkennung des Leids durch die Ansprechperson für sexuellen Missbrauch hinaus suchen Erzbischof Koch, Generalvikar Pater Manfred aber auch die Gutachten-Kommission das direkte Gespräch mit Betroffenen, sofern diese es wünschen. In diesem Zusammenhang ist auch der überdiözesane Betroffenenbeirat zu nennen (siehe unter „Aufarbeitungskommission“).
Das Hearing vom 23. Juni 2021 bot Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Berufsgruppen im Erzbistum Berlin die Gelegenheit, verschiedene Facetten und Aspekte, Emotionen und Informationen, Fragen und Verunsicherungen zur Sprache zu bringen. Der Berufsverbandes und die Berufsgruppe der Pastoralreferent:innen haben ein eigenes Statement zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Berlin abgegeben.
Das Angebot einer offenen Sprechstunde als Online-Angebot wurde gut angenommen, weitere Sprechstunden sind in Planung und Vorbereitung.
In einem Brief vom Oktober 2021 hat Erzbischof Koch angeboten, in Pfarreien bzw. Gemeinden mit Fachleuten aus Intervention, Aufarbeitung und Prävention ins Gespräch über konkrete Missbrauchsfälle aber auch über Haltungen und Debatten zu kommen. In einem geschützten Raum für offenen Austausch soll es Gelegenheit geben, sich den Emotionen und Fragen stellen, Schuld bzw. Pflichtverletzungen von Verantwortlichen und daraus resultierende Konsequenzen – soweit schon möglich – benennen und möglichen (weiteren) Betroffenen Hilfe anbieten und Ansprechpersonen nennen. Da das Thema sexualisierte Gewalt häufig eine eigene Dynamik entwickelt und Belastung für Teilnehmende bedeuten kann, begleiten die externen Ansprechpersonen ein solches Gespräch traumatherapeutisch.
Die Terminkoordination und weitere Absprachen übernimmt die Interventionsbeauftragte.
Im November 2020 hat die selbstständige Rechtsanwältin Birte Schneider als Interventionsbeauftragte begonnen. Ihre Hauptaufgaben sind die Koordination, Steuerung und Durchführung von Interventionsmaßnahmen bei Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch durch Mitarbeitende des Erzbistums Berlin oder von Pfarrgemeinden, die Mitarbeit bei kirchenrechtlichen Voruntersuchungen, die Überprüfung der Einhaltung der Leitlinien und die Nachsorge im Rahmen nachhaltiger Aufarbeitung.
birte.schneider(ät)erzbistumberlin.de
Tel: (030) 326 84-257
Das Gutachten „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich des Erzbistums Berlin seit 1946“ war vom Erzbistum Berlin im November 2018 im Anschluss an die Veröffentlichungen der sog. „MHG-Studie“ beauftragt worden. Es behandelt die im Erzbistum Berlin aktenkundigen Vorwürfe gegen Kleriker zwischen 1946 und 2020. Dabei handelt es sich überwiegend um im (Erz-)Bistum inkardinierte Priester, teilweise auch um Ordenspriester, die im Bereich des (Erz-)Bistums tätig waren. In diesem Zeitraum sind bisher insgesamt gegen 61 Beschuldigte Vorwürfe im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch aktenkundig geworden.
Bei der Veröffentlichung des zusammenfassenden Inhalts der Personalakten wurde große Sorgfalt darauf gelegt, dass Betroffene nicht erkennbar sind. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Schilderung der Fälle bei ihnen eine erneute Traumatisierung auslöst.
Zum Gutachten (Stand 23. August 2021*)
Teil C geschwärzt (Stand 10. September 2021*)
*Die in der aktuellen Version dieses Gutachtens vorgenommenen zusätzlichen Schwärzungen und Korrekturen sind Resultat einer weiteren internen Bewertung und erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Zur Fortführung der innerkirchlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen im Erzbistum Berlin hat die Gutachten-Kommission einen Maßnahmenplan erstellt, der derzeit in den diözesanen Gremien, u.a. Diözesanpastoralrat, AG Prävention und Intervention diskutiert und weiter bearbeitet wird. Die Gutachten-Kommission hat ihre Arbeit beendet und will am 1. März 2022 einen Abschlussbericht ihrer Arbeit abgeben.
Entsandt vom Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Berlin sind: Johanna Jungbluth, Mitglied im Berliner BDKJ-Vorstand, Kristin Wedekind und Daniel Schade
Entsandt vom Priesterrat im Erzbistum Berlin sind: Msgr. Winfried Onizazuk, Pfarrer der Pfarrei St. Mauritius Berlin Lichtenberg-Friedrichshain, Martin Kalinowski, Erzbischöfliches Ordinariat und Johannes Schaan, Pfarrer St. Bernhard Stralsund/Rügen/Demmin
Birte Schneider
Interventionsbeauftragte im Erzbistum Berlin
Telefon: (030) 326 84-257
E-Mail: birte.schneider@erzbistumberlin.de