Stellfäche im öffentlichen Raum, erforderliche Genehmigungen
Stellflächen im öffentlichen Raum
Bei Nutzung des Trucks im öffentlichen Raum ist eine Standortgenehmigung einzuholen. Dafür zuständig ist das jeweilige Bezirks- bzw. Grünflächenamt. Das Genehmigungsverfahren kann bis zu 6 Wochen dauern und bei sehr begehrten Stellflächen (v.a. in Berlin-Mitte) auch kostenpflichtig sein.
Die Beantragung der Standortgenehmigung läuft über die entsprechende Fachabteilung im Erzbischöflichen Ordinariat.
Genehmigung im öffentlichen Raum beim Umgang mit Lebensmitteln
Wer den Truck im öffentlichen Raum als Food-Truck nutzen möchte, muss im Besitz einer sog. „roten Karte“ sein. Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung über eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Sie ist für jeden Pflicht, der (beruflich) in der Gastronomie, in Küchen oder im Lebensmittelverkauf arbeitet und dort mit Lebensmitteln in Kontakt kommt. Sie dient dem Nachweis, dass man über Hygienevorschriften und Tätigkeitsverbote bei ansteckenden Krankheiten informiert wurde. Die Bescheinigung wird von den bezirklichen Gesundheitsämtern ausgestellt und ist bundesweit gültig.
Die Beantragung und weitere Schritte im Detail:
- Ablauf: Teilnahme an einer Belehrung, in der die rechtlichen Pflichten zur Lebensmittelhygiene erklärt werden
- Kosten: Gebühr für die Belehrung und Ausstellung der Bescheinigung: ca. 20 Euro
- Gültigkeit: Das Dokument verfällt nicht. Aber Achtung: Wurde die Bescheinigung ausgestellt, muss die praktische Tätigkeit im Lebensmittelbereich jedoch innerhalb von drei Monaten aufgenommen werden, sonst ist eine erneute Belehrung erforderlich!