Bekanntmachung über die Bildung einer neuen Regional-KODA Nord-Ost und Aufruf zur Beteiligung der Gewerkschaften

Im Januar 2023 wird sich nach Ablauf der laufenden Amtszeit die Regional-KODA Nord-Ost neu konstituieren.

Gemäß der Regional-KODA-Ordnung Nord-Ost in Verbindung mit der Entsendeordnung Regional-KODA Nord-Ost haben die tariffähigen Arbeitnehmerkoalitionen (Gewerkschaften) die Möglichkeit, Vertreterinnen und Vertreter in die Regional-KODA Nord-Ost auf Mitarbeiterseite für die neue Amtsperiode zu entsenden.

KODA steht für Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts. Die KODA Nord-Ost hat für die (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hamburg und Magdeburg auf der Grundlage des Artikel 7 der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ und gemäß § 1 Regional-KODA-Ordnung Nord-Ost die Aufgabe, zwischen Dienstgebern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einvernehmliche und zur Sicherung der Einheit und Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes einheitliche arbeitsvertragliche Regelungen zu erreichen.

Berechtigt zur Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern sind Gewerkschaften, die nach ihrer Satzung für Regelungsbereiche der Regional-KODA Nord-Ost örtlich und sachlich zuständig sind.

Die betreffenden Gewerkschaften werden hiermit aufgerufen, sich binnen einer Anzeigefrist von zwei Monaten nach dieser Bekanntmachung an der Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in die Regional-KODA Nord-Ost zu beteiligen.

Die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter, die von Gewerkschaften entsandt werden, richtet sich grundsätzlich nach dem zahlenmäßigen Verhältnis der im Zeitpunkt der Entsendung in den Gewerkschaften zusammengeschlossenen kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zuständigkeitsbereich der Regional-KODA Nord-Ost (Organisationsstärke). Ungeachtet der jeweiligen Organisationsstärke wird gewährleistet, dass mindestens zwei Sitze für die Gewerkschaften vorbehalten werden (§ 9 Abs. 1 Satz 2 Regional-KODA-Ordnung Nord-Ost). Dies gilt nicht, wenn die Mitarbeit in der Regional-KODA Nord-Ost von keiner Gewerkschaft beansprucht wird. Weitere Einzelheiten zur Entsendung regelt die Entsendeordnung Regional-KODA Nord-Ost, die auf Grundlage insbesondere von §§ 6 und 9 Regional-KODA-Ordnung Nord-Ost erlassen worden ist. 
Gewerkschaften, die sich an der Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in die Regional-KODA Nord-Ost beteiligen wollen, müssen dies gegenüber dem Vorsitzenden der Regional-KODA Nord-Ost schriftlich anzeigen.
Die Anzeige ist zu richten an:

Herrn Ordinariatsrat Thomas Kriesel
Vorsitzender der Regional-KODA Nord-Ost
über Geschäftsstelle Frau Jasmin Cabanski
c/o Erzbischöfliches Ordinariat Berlin
Niederwallstr. 8-9
10117 Berlin

Die Anzeige muss bis zum Ablauf der Anzeigefrist spätestens bis 31. Mai 2022 abgegeben werden. Anzeigen, die nach dieser Frist eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden (Ausschlussfrist).