Erzbischof Dr. Heiner Koch und Bischof Dr. Christian Stäblein begrüßen es, dass nach der Entscheidung der Landesregierungen in Berlin und Brandenburg in den nächsten Wochen eine allmähliche Rückkehr zur Feier von Gottesdiensten möglich ist. Da die Einhaltung der Abstandsregeln eine Voraussetzung dafür ist, wieder Gottesdienste feiern zu können, bieten beide Bischöfe in religiöser Gastfreundschaft kleineren Kirchen oder Religionsgemeinschaften an, Kirchen oder Räume des Erzbistums Berlin und der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit zu nutzen.
„Wir sehen, dass viele kleinere Kirchen und Religionsgemeinschaften unter den derzeitigen Bedingungen mit ihren Räumlichkeiten in Schwierigkeiten kommen. Wir bieten daher gerne an, dass in geeigneten Fällen Räumlichkeiten unserer Gemeinden mitgenutzt werden können und sehen dies als gelebte Solidarität unter glaubenden Menschen“, sagten Erzbischof Koch und Bischof Stäblein. Die Koordination werde der Ökumenische Rat der Kirchen in Berlin-Brandenburg übernehmen.
Der Schutz des Lebens stehe stets im Mittelpunkt des Handelns, so die beiden Bischöfe weiter. „Unabhängig vom verfassungsrechtlich geschützten hohen Gut der Religionsfreiheit stand und steht in der Corona-Krise daher die Sorge um die Gesundheit unserer Gemeindemitglieder und damit auch die Eindämmung der Corona-Ausbreitung in der Gesamtbevölkerung im Vordergrund. Wir haben Hygiene- und Schutzkonzepte entwickelt, die angemessen und verantwortungsvoll die bestehende Aufgabe der Infektionseindämmung aufnehmen. Diese werden nunmehr umgesetzt.“