„Klimaschutzfonds“ beschlossen Fünfte Plenarversammlung des Synodalpastoralrats

In der Plenarversammlung vom 18./19. September 2026 hat der Synodalpastoralrat mit großer Mehrheit den Antrag „Schöpfungsverantwortung wahrnehmen: Richtlinie zur Förderung von Energiesparmaßnahmen im Erzbistum Berlin (Klimaschutzfonds)“ angenommen.

Beschlossen wurde die „Einrichtung eines Klimaschutzfonds mit einem Volumen von 1,5 Mio. Euro pro Jahr (…). Der Synodalpastoralrat unterstreicht die Notwendigkeit des Klimaschutzfonds und bittet um eine Finanzzuweisung im Haushalt 2027“, so die Formulierung im Antrag. Das Erzbischöfliche Ordinariat Berlin wird beauftragt, die Richtlinie umzusetzen und die Pfarreien bei der Planung und Antragstellung zu unterstützen.

Mit der Einrichtung eines Klimaschutzfonds und einer ergänzenden Förderrichtlinie „wird gewährleistet, dass die Pfarreien transparent, verlässlich und konkret bei der Umsetzung der Treibhausgasneutralität unterstützt werden“.

Förderfähige Maßnahmen sind u.a. der Einbau sog. „körpernaher Heizsysteme“ für Kirchen wie beheizte Sitzkissen, um die Heizung des gesamten Kirchenraums zu vermeiden, und die Schaffung von Ladeinfrastruktur für Elektro-Pkw oder Elektro-Fahrräder. Gefördert werden können – insbesondere im ländlichen Raum Brandenburgs und Vorpommerns – die Anschaffung von „Boni-Bussen mit reinem Elektroantrieb sowie die Energieberatung zur Vorbereitung einer energetischen Gebäudesanierung“.

Das Förderverfahren soll bewusst einfach gestaltet werden. Der „Klimaschutzfonds“ ist ein wesentlicher Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele des Erzbistums Berlin.

In seiner mittlerweile fünften Plenarversammlung – von insgesamt sechs für die erste Wahlperiode – ging es auch um die Evaluation des bisher Erreichten und Diskutierten.

Dabei wurde deutlich, dass das für alle Beteiligten neue Format auch eine (geistliche) Übung bedeutet. In seinem Grußwort berichtete Bischof Dr. Christian Stäblein für die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz über seine Erfahrungen mit synodalen Prozessen, die Chancen und die Grenzen von Synodalität, und ermutigte dazu, den Weg weiterzugehen.

Wie schon beim Thema Klimaschutz legt der Synodalpastoralrat auch beim Thema Immobilien den Blick stärker auf Gemeinden und Pfarreien im Erzbistum Berlin. Intensiv diskutiert wurden sowohl die Frage der Pfarreienfinanzierung als auch die Frage der hybriden Kirchennutzung und die Chancen, die in einer offenen Kirche liegen.

Entsprechend den Aufgaben des Synodalpastoralrats laut Ordnung befasste sich die Plenaversammlung auch mit der „Festlegung der allgemeinen Grundsätze für die Aufstellung des diözesanen Haushaltsplans.“ (§1(1)b).

Die gesammelten Ergebnisse werden in Arbeitsgruppen und im Vorstand weiterberaten, um der dann zunächst letzten und sechsten Plenarversammlung am 12./13. März 2027 erneut vorgelegt werden zu können.

Mehr dazu: https://www.erzbistumberlin.de/synodalpastoralrat