Neufassung der Statuten des Metropolitankapitels bei St. Hedwig

Heiner Koch hat am Fest der Heiligen Hedwig die neuen Statuten des Metropolitankapitels bei St. Hedwig genehmigt.

Eine Neufassung der alten Statuten von 1988 war insbesondere nötig geworden, weil das Eigentum an der Kathedrale auf das Erzbistum Berlin übertragen wurde. In der Folge – so die Intention der Statuten – trägt das Metropolitankapitel „in Übereinstimmung mit dem Erzbischof die Verantwortung für die Kathedrale und das Bernhard-Lichtenberg-Haus“ (vgl. Art. 2).
Andere Passagen wurden lediglich angeglichen. So bleibt das Metropolitankapitel – früher Domkapitel genannt – weiterhin das wichtigste Beratungsgremium des Erzbischofs (Art. 2(1)). Auch künftig wählt es im Falle einer Vakanz des Bischofsstuhls den Diözesanadministrator und den neuen Erzbischof (Art. 25ff). In den neuen Statuten wurde erstmals eine Wahlordnung dafür aufgestellt (Art. 27).
Leiter des Metropolitankapitels ist der Dompropst, derzeit Prälat Tobias Przytarski. Dem Kapitel gehören an die residierenden Domkapitulare Msgr. Martin Pietsch, Weihbischof Dr. Matthias Heinrich, Prälat Dr. Stefan Dybowski und Msgr. Ulrich Bonin (in der Reihenfolge ihrer Ernennung) sowie der nicht-residierende Domkapitular Msgr. Winfried Onizazuk, Dekan in Berlin-Lichtenberg.
Derzeit ist ein Kanonikat, also ein Sitz im Kapitel, vakant und wird nachbesetzt.
Domvikare (Art. 5) sind Msgr. Dr. Hansjörg Günther und Regens Matthias Goy.

<link file:28724>Vollständiger Text der Statuten