Abstand, Mund-Naseschutz und Hygienekonzept sind Voraussetzung
Am 11. August 2020 hat Generalvikar Pater Manfred Kollig SSCC das „Schutzkonzept für die Feier von Gottesdiensten im Erzbistum Berlin“ wie folgt aktualisiert bezüglich „Musik und Gesang im Gottesdienst“:
Unter Ziffer 11 heißt es:
„a. Auf musikalische Begleitung durch Blasinstrumente wird verzichtet. Alle anderen Formen von Musik und Instrumenten sind erlaubt. Bis zu fünf Einzelstimmen können den Gottesdienst musikalisch mitgestalten.
b. Der Gemeindegesang wird auf Gloria, Halleluja und Sanctus beschränkt. Bei Gottesdiensten mit Gemeindegesang ist der Mindestabstand auf zwei Meter zu erweitern. Mund und Nase sind beim Singen zu bedecken.
c. Für den Chorgesang sind die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu beachten.“
Hier finden Sie Rundschreiben und Schutzkonzept.
Im Erzbistum Berlin sind – in den jeweiligen Bundesländern – die Regelungen der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zu beachten.
Zuletzt hatte das Land Berlin seine SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung geändert.
Auf dieser Grundlage ist auch Kirchenchören das Proben wieder erlaubt.