Geschichtliche Entwicklung des Dienstes

Aufgrund besonderer päpstlicher Vollmachten vom 30. April 1965 und 20. September 1966 für den Bereich der damaligen Berliner Ordinarienkonferenz begann im Bistum Berlin der Dienst der Diakonatshelfer. Ihre besondere Aufgabe ist es, gemäß dem Schreiben des Heiligen Offiziums „die heilige Eucharistie in Städte und Dörfer zu bringen und den Gläubigen zu spenden, wo kein Priester ständig wirkt und die Gläubigen sich doch versammeln, um das Wort Gottes zu hören.“

Die Bischöfe der Deutschen Bischofskonferenz erhielten 1968 die Erlaubnis, Helfer für die Spendung der heiligen Kommunion zu beauftragen. Aufgrund dessen begann im damaligen Westteil des Bistums Berlin der Dienst der Kommunionhelfer, die als ,,außerordentliche" Spender der heiligen Kommunion bei der Feier der heiligen Messe bzw. bei einem Wortgottesdienst und im Dienst an den Kranken der Gemeinde helfen.

Mit der Instruktion der Sakramentenkongregation „Immensae caritatis“ vom 29. Januar 1973, dem Dekret der Gottesdienstkongregation „Kommunionspendung und Eucharistieverehrung außerhalb der heiligen Messe" vom 21. Juni 1973 sowie den Bestimmungen des neuen Codex Iuris Canonici (can. 230 § 3, can. 766 und can. 910 § 2) erfolgten weltweit gültige Regelungen.

Am 8. Januar 1999 haben die deutschen Bischöfe eine „Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie" beschlossen. Im Einklang mit dieser Erklärung erhalten die Frauen und Männer, die im Erzbistum Berlin den Dienst der Diakonats- und Kommunionhelferinnen und -helfer ausüben, die neue Bezeichnung „Gottesdienstbeauftragte“.

Kontakt

Erzbischöfliches Ordinariat Berlin
Bereich Pastoral
Nikola Banach

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