Antrag auf Zuschuss
für Maßnahmen der religiösen Bildung
Kontakt:
Tel.: (030) 4000 697-207, verena.reitebuch(ät)erzbistumberlin.de
HINWEISE:
- Bitte füllen Sie das Antragsformular so vollständig wie möglich aus.
- Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
- Mit dem Antrag auf Förderung muss ein gültiges institutionelles Schutzkonzept eingereicht werden.
- Die Maßnahme wird gefördert aus Mitteln des Bonifatiuswerks und des Erzbistums Berlin. Um den Spendern/-innen des Bonifatiuswerks transparent zu zeigen, wohin ihre Gelder gehen, hat der Zuwendungsempfänger auf Veröffentlichungen zu vermerken „Gefördert durch Bonifatiuswerk“ mit dem dazugehörigem Logo des Bonifatiuswerks.
- Beachten Sie bitte, dass die Summen in den Bereichen "Kostenplan" und "Finanzierungsplan" identisch sein müssen.
- Wie viel Zuschuss beantragt werden kann, entnehmen Sie bitte aus Höhe der Förderung.
- Verwenden Sie für Ihre Antragsstellung unser Formblatt und fügen es ausgefüllt Ihrem Antrag als Upload (Datei hochladen) bei.
- Weitere Hinweise zum Ausfüllen des Antrags und unseren Förderbedingungen finden Sie in der Checkliste und unseren Richtlinien.
- Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zu Abrechnung und Belegen.
- Die Teilnahmeliste ist vom Bonifatiuswerk vorgegeben und wird für die Abrechnung benötigt.
- Wir bieten regelmäßig Schulungen zur Planung und Abrechnung von Maßnahmen an. Bei Interesse bitte an cordula.dinter
(ät)bdkj-berlin.de wenden.
Die Veranstaltungen werden gefördert
vom Erzbistum Berlin und dem
Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken