Antrag auf Zuschuss

für Maßnahmen der religiösen Bildung

Kontakt:

(030) 32 684-330, verena.reitebuch(ät)erzbistumberlin.de


HINWEISE:

  1. Bitte füllen Sie das Antragsformular so vollständig wie möglich aus.
  2. Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
  3. Mit dem Antrag auf Förderung muss ein gültiges institutionelles Schutzkonzept eingereicht werden.
  4. Die Maßnahme wird gefördert aus Mitteln des Bonifatiuswerks und des Erzbistums Berlin. Um den Spendern/-innen des Bonifatiuswerks transparent zu zeigen, wohin ihre Gelder gehen, hat der Zuwendungsempfänger auf Veröffentlichungen zu vermerken „Gefördert durch Bonifatiuswerk“ mit dem dazugehörigem Logo des Bonifatiuswerks.
  5. Beachten Sie bitte, dass die Summen in den Bereichen "Kostenplan" und "Finanzierungsplan" identisch sein müssen.
  6. Wie viel Zuschuss beantragt werden kann, entnehmen Sie bitte aus Höhe der Förderung.
  7. Verwenden Sie für Ihre Antragsstellung unser Formblatt und fügen es ausgefüllt Ihrem Antrag als Upload (Datei hochladen) bei.
  8. Weitere Hinweise zum Ausfüllen des Antrags und unseren Förderbedingungen finden Sie in der Checkliste und unseren Richtlinien.
  9. Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zu Abrechnung und Belegen.
  10. Die Teilnehmendenliste ist vom Bonifatiuswerk vorgegeben und wird für die Abrechnung benötigt.
  11. Wir bieten regelmäßig Schulungen zur Planung und Abrechnung von Maßnahmen an. Bei Interesse bitte an cordula.dinter(ät)bdkj-berlin.de wenden.

Die Veranstaltungen werden gefördert
vom Erzbistum Berlin und dem
Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken

Antrag auf Zuschuss für Projekte der religiösen Bildung EAJ - CMurru (dauerhaft)

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Kosten- und Finanzierungsplan

Prävention sexualisierter Gewalt

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