Corona: Maßnahmen für Berlin, Brandenburg und Vorpommern

Pastoral verantwortlich handeln - ab 4. Mai 2020: Gottesdienst feiern wieder möglich

Voraussichtlich ab dem 4. Mai werden Lockerungen der derzeitigen staatlichen Regelungen für Gottesdienste in Kraft treten. Diese werden ab der Vorabendmesse am Samstag, dem 9. Mai, wirksam. Um hygienische und organisatorische Vorkehrungen für öffentliche Gottesdienste treffen zu können, wurden die Gemeinden mit dem unten stehenden Rundschreiben über ein Schutzkonzept für das Erzbistum Berlin informiert. Verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen ist in jeder Kirche der jeweilige Pfarrer bzw. Rector Ecclesiae. Alle bisher mitgeteilten Anweisungen gelten bis auf Widerruf weiter, das gilt auch für die Aufhebung der Sonntagspflicht.

Um die Pfarreien bei der Einhaltung des Schutzkonzepts zu unterstützen, stellen wir Plakate für den Eingangsbereich der Kirchen zur Verfügung:


Plakat schwarz-weiß, Plakat farbig 1, Plakat farbig 2, Handzettel

Das Erzbistum Berlin hat frühzeitig Verantwortung übernommen und – zum Teil schmerzliche – Maßnahmen ergriffen, um zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 beizutragen. So wurden Veranstaltungen, Erstkommunion- und Firm-Vorbereitung und vor allem Gottesdienste in ihrer üblichen öffentlichen Form abgesagt. Das bedeutet für viele Gläubige – gerade auch an den Kar- und Ostertagen – einen Einschnitt in das religiöse Leben. Unsere Entscheidung beruht auf der Verantwortung für das Wohl der Menschen. Sie ist begründet in den derzeitigen Erkenntnissen der Medizin und den Entscheidungen der Politik.

Gleichzeitig gibt es weiterhin viele kreative Ideen, um den Menschen unter den widrigen Umständen geistliche Angebote zu machen und sie virtuell zusammenzubringen.

Ein wichtiges Thema sind auch die ausgefallenen Kollekten der vergangenen Wochen. Wir unterstützen die Pfarreien mit verschiedenen Plakatvorlagen "Spenden statt Kollekten":

Plakat Erzbistum, Plakat Pfarreizweck (pdf), Plakat Pfarreizweck (word)

Bis auf Widerruf bleiben Veranstaltungen bis zum 30. April 2020 abgesagt, Firmungen und Erstkommunionfeiern bis 15. Mai. Weitere Informationen zu größeren kirchlichen Veranstaltungen der nächsten Monate, auch zu Firmungen folgen.

Für Pfarreien und Einrichtungen in Brandenburg gelten seit 17. April neue Regelungen, die vor allem auf die Feier der Spendung der Sakramente Taufe und auf Begräbnisse anzuwenden sind. Die Verordnung finden Sie hier ...

Rundschreiben Nr. 15/2020 Schutzkonzept

Rundschreiben Nr. 14/2020 Feier Kar- und Ostertage

Rundschreiben Nr. 09/2020 zur Seelsorge (allgemein) vom 17.03.2020

Rundschreiben Nr. 11/2020 zur Seelsorge in Krankenhäusern und Altenheimen vom 27.03.2020

Rundschreiben Nr. 07/2020 (für Mitarbeitende) vom 13.03.2020

Rundschreiben Nr. 08/2020 (für Mitarbeitende mit betreuungspflichtigen Kindern) vom 16.03.2020

 

Das Erzbistum Berlin orientiert sich hinsichtlich Großveranstaltungen an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, des Bundesgesundheitsministeriums sowie der Praxis der Länder. Hinsichtlich unserer Schulen, Kitas, anderer Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser und weiteren Einrichtungen sind die Entscheidungen der Gesundheitsämter maßgeblich. Für Gemeinden, Kirchen und Gottesdienste haben wir die Empfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz verbreitet. Der Caritasverband für das Erzbistum Berlin hat einen eigenen Krisenstab, der den Caritasbereich im Blick behält.

Hinweise zu pastoralen Angeboten, Seelsorgetelefonnummern, Impulse usw. erhalten Sie unter

www.erzbistumberlin.de/corona

Rückfragen richten Sie gern an: corona(ät)erzbistumberlin.de

 

1. Allgemeines: Alle behördlichen Vorgaben sind zu befolgen.

In den letzten Tagen haben Behörden Versammlungsregelungen und andere Vorschriften mehrfach verschärft. Da die Regelungen nicht nur zwischen den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, sondern auch zwischen den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich sind, sind alle Pfarreien verpflichtet, sich über die vor Ort geltende Rechtslage zu informieren.

Ebenso müssen Sie sich über aktuelle Verlautbarungen des Erzbistums Berlin informieren, die wir über die dienstlichen E-Mail-Adressen Vorname.Nachname@erzbistumberlin.de sowie über unsere Homepage www.erzbistumberlin.de verbreiten.

2.  Unsere pastorale Verantwortung und unser Dienst als Seelsorgerin und Seelsorger:

Die Kirche hat unter den gegebenen Bedingungen ihren pastoralen Auftrag wahrzunehmen. Im Einzelnen bedeutet das jetzt:

Gottesdienste und Seelsorge:
  • Öffentliche Gottesdienste finden – unabhängig von der Zahl der Mitfeiernden – nicht mehr statt. Das gilt auch für die Feier der Kar- und Osterliturgie. Die Priester feiern privat die tägliche Eucharistie stellvertretend für die Gemeinden. Der Erzbischof oder ein Mitglied des Metropolitankapitels feiert täglich stellvertretend die Heilige Messe in den Anliegen der Gläubigen unseres Erzbistums Berlin.
  • Täglich soll um 18.00 Uhr durch das Geläut der Glocken dazu eingeladen werden, privat und in Verbindung mit dem Erzbischof den „Engel des Herrn“ (Angelus) zu beten. Gottesdienste können über die Fernseh- und Radiosender oder über Domradio mitverfolgt werden. Die entsprechenden Hinweise finden Sie hier.
  • Das Erzbistum stellt auf seiner Internetseite zu Sonn- und Feiertagen aktuelle Impulse und Bibeltexte zur Verfügung. Ein Geistliches Wort unseres Erzbischofs ist ebenso wie ein Gebet zur Corona-Bedrohung diesem Schreiben beigefügt. Bitte ermutigen Sie Gläubige zum Gebet zuhause und gemeinsam mit der Familie.
  • Kirchen sollen geöffnet werden, solange dies von den zuständigen Behörden nicht untersagt wird. Priester und pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen für Gespräche in den Kirchen zur Verfügung stehen. Eine Übersicht über die geöffneten Kirchen finden Sie hier. Außerdem steht eine laufend aktualisierte Übersicht über die Angebote der Gemeinden an den Kar- und Ostertagen zur Verfügung.
Spendung von Sakramenten:
  • Erstkommunion- und Firmfeiern werden bis zum 15. Mai 2020 ausgesetzt. Sie werden zu gegebener Zeit auf spätere Termine verschoben.
  • Das Sakrament der Versöhnung kann in gesundheitlich unbedenklichem Rahmen unter Wahrung der üblichen Hygienemaßnahmen empfangen werden.
  • Begräbnisse finden im Rahmen der jeweiligen aktuell geltenden Vorschriften der zuständigen Behörden statt.
  • Die Sakramente der Taufe und der Krankensalbung (auch, wenn möglich, mit Krankenkommunion) können auf Bitte von Gläubigen unter Beachtung der behördlichen Vorgaben im häuslichen Rahmen gespendet werden.

3.  Regelung für Orden und andere Gemeinschaften:

Ordensgemeinschaften, Säkularinstitute und andere Gemeinschaften, in denen Schwestern oder Brüder in häuslicher Gemeinschaft leben, können zuhause auch gemeinsam Gottesdienste feiern, allerdings ohne auswärtige Gläubige.

4.  Hilfsangebote:

  • Bitte bemühen Sie sich, mit Ehrenamtlichen Besuche bei Kranken und Alten sowie Hilfsangebote (z.B. Einkaufen, Betreuung von Kindern, deren Eltern arbeiten müssen, weil Kitas und Schulen geschlossen sind) zu organisieren. Der Caritasverband, der Malteser-Hilfsdienst, der SkF und weitere Verbände bieten ebenfalls Unterstützungsangebote an. Sie können auch über Nachbarschafts-Netzwerke im Internet Hilfe anbieten (z.B. nebenan.de).
  • Alle Pfarrbüros sollen wenigstens durch Rufumleitung immer erreichbar sein.

5.  Regelungen für Beschäftigte des Erzbistums:

Wir verweisen auf die Regelungen im Rundschreiben Nr. 8/2020 vom 16. März zur Arbeit kirchlicher Beschäftigter unter den geänderten Bedingungen. Diese Regelungen werden ständig an die aktuelle Situation angepasst und auf dem bekannten Weg kommuniziert.

6.  Bitte bewahren Sie Ruhe:

Insbesondere über sog. Soziale Medien kursieren diverse Verschwörungstheorien. Bitte lassen Sie sich davon nicht verunsichern und wirken Sie Desinformationen im Rahmen Ihrer Möglichkeiten entgegen.

In dieser für uns außergewöhnlichen und ungewohnten Situation mit vielen Unsicherheiten und Befürchtungen, Sorgen und Ängsten können und sollten wir  Zeugnis geben von der Hoffnung, die uns erfüllt. Auch durch persönliches und gemeinsames Gebet zuhause und durch die Hilfe für andere, besonders für Menschen, die zu den Risikogruppen gehören.

Wir bitten Sie, im Blick zu behalten, wie Sie diese Zeit nutzen können, um auf die Zeit vorbereitet zu sein, wenn das Leben wieder in die Normalität zurückkehrt (z.B. Vorbereitung von Entscheidungen, die in Ihren Arbeitsbereichen anstehen werden, von Veranstaltungen oder Projekten, Bearbeitung von Prozessen).

www.erzbistumberlin.de/corona

Geistliches Wort Erzbischof und Gebet


Kirche trotz Corona

Ein Hinweis für alle, die den Sonntagsgottesdienst von zu Hause aus mitfeiern möchten: rbb kultur überträgt jeden Sonn- und Feiertag um 10 Uhr einen Gottesdienst aus dem Sendegebiet des rbb.

Neben den Gottesdiensten auf rbb Kultur können Hörerinnen und Hörer auch beim Deutschlandfunk und im ZDF jeden Sonntag Gottesdienstübertragungen wahrnehmen. Eine Übersicht der katholischen Gottesdienste, die im Hörfunk und Fernsehen übertragen werden finden Sie hier.


Ökumenisches Corona-Seelsorgetelefon

Um für die Nöte und Sorgen der Menschen da sein zu können, hat die Notfallseelsorge / Krisenintervention Berlin gemeinsam mit der Kirchlichen Telefonseelsorge und der Krankenhausseelsorge ein Seelsorgetelefon eingerichtet.

Ab sofort sind professionelle Seelsorgerinnen und Seelsorger in der Zeit zwischen 8 bis 18 Uhr unter folgender Nummer erreichbar:

Tel.: (030) 403 665 885 


Schulen

Die Schließung der Schulen und Kitas orientiert sich an der Praxis der Länder. Entsprechend werden diese auch nach Anordnung geschlossen. Um den Kontakt und Lernbetrieb aufrecht zu erhalten, vor allem mit Blick auf die ordnungsgemäße Vorbereitung von Abschlussprüfungen, nutzen die Schulen des Erzbistums als Kommunikationsplattform die eigene Lern- und Arbeitsplattform schulerzbistum.de.

Veranstaltungen

Bitte informieren Sie sich, ob einzelne Veranstaltungen stattfinden, in unserem Veranstaltungskalender.

Informationen zu den Veranstaltungen in der Katholischen Akademie

Informationen zu den Veranstaltungen in der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin