Der Präventionsbeauftragte, die Interventionsbeauftragte und die unabhängigen Ansprechpersonen legen erstmals für das Erzbistum Berlin einen umfassenden Jahresbericht für das Jahr 2024 über die vielfältigen Aktivitäten von Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt vor.
Prävention, Intervention und Aufarbeitung bilden drei Säulen im institutionellen Umgang mit sexualisierter Gewalt. Sie stellen eigenständige Arbeitsbereiche mit Schnittstellen – auch unter Einbindung unabhängiger Ansprechpersonen – dar, die aufeinander wirken und nicht losgelöst voneinander betrachtet werden können.
In seinem Vorwort betont Erzbischof Dr. Heiner Koch, dass Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt alle angehen. „Innerhalb der Kirche, aber auch darüber hinaus. Sie trägt dazu bei, eine Haltungsveränderung herbeizuführen, das Bewusstsein für Gewalt befördernde Strukturen zu wecken und den Blick für alle durch sie in Not Geratenen zu schärfen, gleich ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene. Sie erstreckt sich auf die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der Kirche.“
Der Jahresbericht führt erstmals auch die dafür aufgewendeten Kosten aus.
Im Jahr 2024 haben Betroffene in Begleitung durch die unabhängigen Ansprechpersonen insgesamt 12 Anträge gestellt, davon 4 Erstanträge auf Anerkennung des Leids, 2 Anträge nach Ziffer 12 (Neubewertung aufgrund neuer Erkenntnisse) und 6 Widersprüche. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) hat 2024 den Betroffenen im Erzbistum Berlin insgesamt 249.000 Euro zugesprochen. Seit 2018 hat das Erzbistum Berlin insgesamt 49 Anträge bei der UKA/ZKS (ehemaliges Verfahren) eingereicht und 1.031.000 Euro an Anerkennungsleistungen ausbezahlt. Im Jahr 2024 hat das Erzbistum Berlin 14.276,20 Euro Zusatzleistungen an Betroffene ausbezahlt und 5.057,71 Euro an Therapiekosten übernommen.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 14 Meldungen abgegeben. Von den 14 Meldungen wurden 12 aufgenommene Sachverhalte gemäß Interventionsordnung – Vorwürfe sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker, vom Erzbischof beauftragte Ordensangehörige und andere haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen im kirchlichen Dienst – bearbeitet. Bei einer Verdachtsmeldung wurden keine Betroffenen bekannt. Eine Meldung betraf sexualisierte Gewalt innerhalb der Familie.
Bei den 12 bearbeiteten Sachverhalten handelte es sich in 6 Fällen um Vorwürfe sexualisierter Gewalt, zwei Meldungen beinhalteten mehrfache Verletzungen des Schutzkonzeptes / Übertretung des Verhaltenskodexes. In 3 Fällen konnten Vorwürfe sexualisierter Gewalt nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden, bei einer Meldung wurde der Vorwurf ausgeräumt.
Von den 12 bearbeiteten Sachverhalten betrafen 9 Meldungen aktuelle Sachverhalte und 3 Meldungen Sachverhalte, die mehr als 10 Jahre zurückliegen. In 7 Fällen waren die Beschuldigten Lehrkräfte an Schulen, in 2 Fällen ehrenamtlich Mitarbeitende und in 3 Fällen Kleriker, von denen ein Kleriker bereits verstorben ist und einer bislang nicht identifiziert werden konnte. Seit dem Jahr 2002 wurden damit insgesamt 147 Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt erfasst, die bis ins Jahr 1946 zurückreichen.