„Es geht um Macht“

Der Diözesanrat (hier v.l.: aus dem Vorstand Sebastian Tacke, Bernd Streich) verabschiedete seine bisherige Geschäfsführerin Diana Freyer (rechts).Ihr Nachfolger ist Marcel Hoyer.

Auf der Vollversammlung des Diözesanrats wurde intensiv über einen Bericht des Ad-hoc-Ausschusses zum sexuellen Missbrauch diskutiert. Haupthema war jedoch die Anpassung der Satzung an die neuen Strukturen im Erzbistum.

„Sie haben nichts weniger als Ihre Zukunft heute vor sich“, sagte der Kanzler der Katholischen Hochschule für Sozialwesen, Martin Wrzesinski, am Ende seines Grußwortes. Als Vertreter des Gastgebers hatte er den Diözesanrat in der Aula der Hochschule begrüßt und sprach direkt an, was den Tag prägen würde: Die Satzungsanpassungen, die aufgrund des pastoralen Prozesses im Erzbistum notwendig wurden.

 

Weniger Sitze in der Vollversammlung

Denn die alten Dekanatsstrukturen entfallen, zwei neue Pfarreien sind bereits errichtet, weitere folgen bald. Zur nächsten Amtsperiode 2020 muss in der Satzung festgelegt sein, woher sich anstelle der bisherigen Dekanatsvertreter ein wesentlicher Teil der Mitglieder des Diözesanrats rekrutiert und wie sich das Gremium unter den veränderten Bedingungen zusammensetzen soll. Auf der Grundlage einer Internet-Umfrage und eines Themenabends hatte eine Kommission eine Beschlussvorlage erarbeitet, die nun zur Aussprache und Abstimmung stand.

Die bisher 40 Plätze der Dekanatsvertreter werden zukünftig von den Pfarreien besetzt, wobei ein Vertreter pro neue Pfarrei – in der Übergangsphase pro Pastoralem Raum – zu entsenden ist. Dadurch, dass 35 Pfarreien entstehen sollen, wird sich hier die Zahl der Diözesanratsmitglieder leicht verringern. Da viele Mitglieder eine Verschlankung des Gremiums wünschen, werden auch die Vertreter von überpfarrlichen Verbänden, Gruppen und Arbeitskreisen und die hinzuzuwählenden Einzelpersönlichkeiten weniger. Die Entscheidung fiel nach ausführlicher Diskussion für 35 Vertreter der Pfarreien, 30 der Verbände (bisher 40), 12 hinzugewählte Mitglieder (bisher 20) und wie bisher drei Vertreter der muttersprachlichen Gemeinden. An die Amtszeit der Pfarreiräte passte der Diözesanrat seine eigene Wahlperiode an, die zukünftig statt vier nur noch drei Jahre beträgt.

Konträr diskutiert wurde, ob die hinzugewählten Mitglieder zukünftig weiterhin von einem zehn Mitglieder des vorherigen Diözesanrats umfassenden Wahlgremium bestimmt werden sollen. Praktikabilitätsgründe standen gegen den Wunsch nach einer direkten Wahl durch die Vollversammlung. Nach etlichen Wortmeldungen stimmten mehr Mitglieder für die Beibehaltung des bisherigen Verfahrens als für eine Veränderung. Allerdings wurde der Wunsch vorgemerkt, in Zukunft zu einer direkteren demokratischen Form für die Hinzuwahl zu finden.

Gegenstand der Aussprache war auch, ob die einzige bisherige Pfarrei, die sich noch keinem pastoralen Raum angeschlossen hat – Heilige Familie Berlin-Prenzlauer Berg – einen Vertreter entsenden soll, da sonst nur Pastorale Räume oder neue Pfarreien vertreten wären. Dagegen wurde argumentiert, dass es der Laienvertretung des Erzbistums nicht zustehe, eine Gruppe, die sich einem vom Erzbistum angestoßenen Reformprozess widersetze, von der Vertretung auszuschließen. Markus Weber von der Servicestelle „Wo Glauben Raum gewinnt“ erklärte auf Nachfrage, dass es für diese Pfarrei keinen „Sonderweg“ gebe, sondern dass auch sie einer neuen Pfarrei angehören werde – „das wird aber noch etwas dauern“. Vor diesem Hintergrund entschied die Versammlung, in der kommenden Wahlperiode 2020 der Pfarrei einen eigenen Vertreter im Diözesanrat zuzugestehen, in späteren Wahlperioden allerdings nicht mehr.

Im Zuge der Änderungen wurde auch eine Reihe redaktioneller Angleichungen abgestimmt. Da viele Mitglieder wegen der Einführung des neuen evangelischen Bischofs oder der Caritas-Delegiertenversammlung fehlten, kam der Diözesanrat trotz einstimmiger Annahme des Änderungspakets mit 54 Ja-Stimmen nur knapp über die zur Satzungsänderung notwendige Zahl von 50.

 

Ausschuss-Forderungen stoßen auf Widerspruch

Im zweiten Teil der Sitzung stand neben redaktionellen Anpassungen der Geschäftsordnung ein Bericht des Ad-hoc-Ausschusses zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs, der für ein Jahr beauftragt worden war, im Mittelpunkt. Er endete mit einem Forderungskatalog „für systemische Veränderungen in der Kirche“, in dem die Ausschussmitglieder verlangen, die Präventionsarbeit personell um mindestens eine Vollzeitstelle auszuweiten, die rechtlichen Möglichkeiten der Beteiligung von Laien an der Pfarrleitung (canon 517 § 2 CIC) auszunutzen, den „Pflichtzölibat“ abzuschaffen, die Befähigung von Laien zum Predigtdienst und deren „offizielle Zulassung“ klar zu unterstützen, die „verpflichtende Beichte im Rahmen der Erstkommunionvorbereitung“ abzuschaffen, Liturgien zu etablieren, „die die Bedeutung von Vergebung herausstellen“, Frauen und Männer in der Kirche gleich zu stellen und daher „Frauen den Zugang zu allen kirchlichen Ämtern zu gewähren“ sowie eine kirchenrechtliche Verwaltungsgerichtsbarkeit im Erzbistum Berlin zu errichten.

Dieser Katalog rief bei manchen Mitgliedern Widerspruch hervor – und den Vorwurf, den sexuellen Missbrauch in unzulässiger Weise zu instrumentalisieren. „Das Predigtrecht für Laien zu fordern, hat nichts zu tun mit sexuellem Missbrauch“, hieß es etwa. „Die Erstbeichte möchte ich nicht vom Diözesanrat angegriffen wissen“, mahnte eine Diskutantin, Auch leite sich der Forderungskatalog nicht aus dem Bericht ab, und es werde nicht klar, inwieweit der Pflichtzölibat zum sexuellen Missbrauch geführt habe. „Das tut weder den Forderungen gut, noch der Aufarbeitung des sexueller Missbrauchs. Ich wünsche mir, dass das getrennt wird“, sagte ein Mitglied.

Die Entgegnung darauf ließ nicht lange auf sich warten: „Es geht um Macht“, hieß sie. Mit Verweis auf die von der Bischofskonferenz in Auftrag gegebene MHG-Studie wurden die angegriffenen Forderungen als potenzielle Felder für Machtmissbrauch gerechtfertigt. Ein Antrag, den Bericht als Positionspapier des Diözesanrats zu veröffentlichen, wurde aber zurückgezogen. Der Ad-hoc-Ausschuss erhielt den Auftrag, seine Arbeit bis zum Ende der Wahlperiode fortzusetzen und bei der letzten Vollversammlung dieser Periode einen überarbeiteten Bericht vorzulegen.

Weitere Themen waren der synodale Weg, die Struktur der Jahresempfänge, der Jahresbericht des Vorstands und Maria 2.0.