Gemeinsam für Sicherheit

Dass Kinder und Jugendliche Kirche durchweg als sicheren und wohltuenden Ort erfahren, ist das Anliegen des Diözesanrats. Bild: imago

Der Diözesanrat der Katholiken setzt sich dafür ein, dass im Erzbistum künftig konsequent gegen sexuellen Missbrauch Schutzbedürftiger vorgegangen wird. Ein Aufruf benennt selbstkritisch auch die Mitschuld der katholischen Laien.

 „Kirche muss ein sicherer Ort für Kinder, Jugendliche, schutz- und hilfebedürftige Erwachsene sein.“ Unter dieser Überschrift steht ein Aufruf, den die Vollversammlung des Diözesanrats am vergangenen Wochenende beschlossen hat. Darin formulieren die katholischen Laien Erwartungen, an die Bistumsleitung zur künftigen Aufarbeitung, Intervention und Prävention. Sie fordern unter anderem eine zügige und transparente Umsetzung der Erkenntnisse aus dem Ende Januar vorgestellten Gutachten der Anwälte Peter-Andreas Brand und Sabine Wildfeuer zum Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum. Betroffene müssen ihrer Überzeugung nach unbedingt an der Aufklärung und der Erarbeitung von Konzepten zur Intervention und Prävention beteiligt werden.

„Vor allem ist dieser Text aber eine Selbstvergewisserung und Selbstverpflichtung“, erläuterte Kristin Wedekind, Sprecherin der Arbeitsgruppe Aufarbeitung des Diözesanrats, während der Vollversammlung. Die Ratsmitglieder bekunden ihre Bereitschaft, dem Thema in ihrer Arbeit dauerhaft einen hohen Stellenwert einzuräumen und konstruktiv an einer verbesserten Sicherheit für Schutzbedürftige mitzuarbeiten. Dieser Absichtserklärung stellen sie ein Schuldbekenntnis voraus: „Wir müssen eingestehen, dass auch nicht-geweihte Gläubige Mittäterinnen und Mittäter von klerikalem Missbrauch waren“, heißt es im Aufruf unter anderem. Nicht geweihte Katholiken hätten durch Schweigen, Wegsehen und Unterlassen zur Vertuschung und Verdeckung beigetragen oder Betroffenen keinen Glauben geschenkt.

Stellvertretend um Verzeihung bitten?

Zu den diskutierten Themen gehörte, ob es angemessen sei, wie in der ursprünglichen Version vorgesehen, die von Missbrauch Betroffenen dafür stellvertretend um Verzeihung zu bitten. „Mir ist es wichtig, Reue, Scham und Schmerz zum Ausdruck zu bitten“, wandte zum Beispiel Christine Funk ein. Als Laienkollektiv um Verzeihung zu bitten, halte sie für schwierig. Die Bitte um Verzeihung blieb in der aktuellen Fassung erhalten, allerdings wurde die Formulierung „stellvertretend“ gestrichen. Beim Austausch in Kleingruppen wurde offensichtlich, in welch unterschiedlicher Weise und Intensität sich Gemeinden im Erzbistum bislang mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Die Ausarbeitung von Schutzkonzepten etwa war nach Einschätzung der Diözesanratsmitglieder für einige Gemeinden Anlass, sich dem Missbrauchsthema durch Informationsveranstaltungen und Schulungen intensiv zu widmen, andere haben diese Aufgabe eher als unvermeidlichen Verwaltungsakt für sich abgehakt oder sie sogar delegiert. Mancherorts hielt man das Thema für nicht relevant, da es in der eigenen Gemeinde bisher keine bekannt gewordenen Fälle gab. In einer Gemeinde ist man gerade dabei, nach der Ausarbeitung von Schutzkonzepten für die Kinderund Jugendpastoral auch die Caritas- Besuchsdienste in den Blick zu nehmen. Der Diözesanrat will sich dafür einsetzen, dass das Thema dauerhafte Aufmerksamkeit in der Kirche erhält. Wenn Betroffene von dem Erlebten berichten, müssten sie sich darauf verlassen können, Gehör zu finden und ernst genommen zu werden.

Johanna Beck, Mitglied im neu gegründeten Betroffenen-Beirat der Deutschen Bischofskonferenz, hatte den Ratsmitgliedern eingangs von eigenen Missbrauchs- Erfahrungen in ihrer Heimatgemeinde berichtet. Sie bestätigte dabei das Erleben vieler Betroffener, denen häufig kein Glauben geschenkt wird, wenn sie sich Erwachsenen Hilfe suchend anvertrauen. Selbst die eigene Mutter wies sie ab, weil sie sich solches Tun beim eigenen Gemeindepfarrer nicht vorstellen konnte. Johanna Beck nahm auch Stellung zu einem Argument, das bei der Nichtveröffentlichung von Teilen des Berliner Gutachtens ins Feld geführt wurde. Dies geschehe auch, um Betroffene nicht erneut zu traumatisieren, hatte die Bistumsleitung argumentiert. „Retraumatisierend ist, wenn wieder Täter- und Institutionsschutz vor Opferschutz gestellt wird. Dann wird wieder nicht für Gerechtigkeit gesorgt, betonte die Betroffene. Dass auch mit Tätern sensibel umgegangen werden müsse, sei keine Frage. „In irgendeiner Form muss ihr Handeln aber Konsequenzen haben“, ist ihr wichtig.

Generalvikar ist offen für Mitarbeit Betroffener

Generalvikar Manfred Kollig stellte während der Veranstaltung seine Sicht auf den Diözesanrats- Beschluss dar. Er teile das Grundanliegen. Für das Ansinnen, Betroffene auch in die Arbeit der Kommission einzubeziehen, die das Brand-Wildfeuer-Gutachten komplett liest und auswertet und die sich drei Tage nach der Vollversammlung konstituieren sollte, zeigte der Pater sich grundsätzlich offen. Er halte es aber für sinnvoll, wenn dies keine Betroffenen aus dem Erzbistum seien, um deren konkreten Fälle es im Gutachten gehe. Eine Schwierigkeit sehe er darin, angemessene Konsequenzen für kirchlich Verantwortliche zu finden, die vertuscht und Aufklärung verschleppt haben. Strafrechtlich sei solches Verhalten nicht zu verfolgen. Anders als etwa bei Beamten gebe es bei Bediensteten der Kirche kein Disziplinarrecht. Geplant sei, sich in dieser Frage von Kirchenrechtlern beraten zu lassen.

Den Aufruf im vollständigen Wortlaut finden Sie unter www.dioezesanrat-berlin.de