Die alten Pfarrgemeinderäte werden mit der Errichtung der neuen Pfarreien abgelöst durch Pfarrei- und Gemeinderäte. Für sie hat der Diözesanrat Satzung und Wahlordnung verabschiedet.
Der Diözesanrat hat auf seiner Vollversammlung die neue Satzung und die neue Wahlordnung für die Pfarreiräte und Gemeinderäte im Erzbistum beschlossen. Grund dafür ist das Fortschreiten des Pastoralen Prozesses „Wo Glauben Raum gewinnt“: Die ersten Pastoralen Räume stehen kurz vor der Errichtungen der Pfarrei. Dann werden auch die Räte in der jeweiligen Pfarrei und ihren Gemeinden neu gewählt. Die erste zukünftige Pfarrei, für die das zutrifft, ist der jetzige Pastorale Raum Tiergarten-Wedding, der sich am 1. Januar 2019 als Pfarrei konstituieren wird.
Wie die Vertretungen strukturiert sind und wer welche Aufgaben wahrnimmt, beschreiben die neue Satzung und Wahlordnung. Diese wurden in den vergangenen Monaten von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet und nun von der Vollversammlung diskutiert, abgeändert und beschlossen.
Wahlrecht zukünftig schon mit 14 Jahren
In Zukunft werden bereits Mitglieder der Pfarreien ab dem vollendeten 14. Lebensjahr das Stimmrecht für ihren Pfarreirat und einen ihrer Gemeinderäte haben. Für welchen Gemeinderat ein Mitglied einer Pfarrei sein Stimmrecht ausüben will, kann und muss es in Zukunft selbst entscheiden. Auch Mitglieder der Pfarrei, die ihren Wohnsitz außerhalb ihres Gebietes haben, aber darin aktiv sind, können vom Wahlausschuss auf Antrag zugelassen werden.
Die Amtszeit der Gemeinderäte soll in Zukunft drei Jahre betragen. Ein sogenanntes „geborenes“ Mitglied ist der Pfarrer oder Pfarradministrator oder eine von diesem oder dem Erzbischof beauftragte Person. Weitere drei bis sechs Mitglieder werden von der Gemeinde gewählt. Ein Mitglied wird vom Kirchenvorstand entsandt, ein weiteres von den Jugendlichen der Gemeinde vorgeschlagen und delegiert. Bis zu zwei Mitglieder können von den Orten kirchlichen Lebens vorgeschlagen und vom Gemeinderat berufen werden. Wiederum bis zu zwei Mitglieder können vom Gemeinderat in Abstimmung mit dem geborenen Mitglied berufen werden. Ein Sprecherteam aus dem geborenen und zwei vom Gemeinderat gewählten Mitgliedern steht dem Gemeinderat vor.
Der Pfarreirat hat ebenfalls eine Amtszeit von drei Jahren. Er wird größer werden als der bisherige Pfarrgemeinderat. Geborenes Mitglied ist der Pfarrer oder Pfarradministrator. Eine Anzahl von Mitgliedern wird gewählt, die den aus den Gemeinderäten entsandten Mitgliedern entspricht. Jeder Gemeinderat entsendet zwei Mitglieder in den Pfarreirat, eines davon aus dem Sprecherteam. Es werden zwei von muttersprachlichen Gemeinden vorgeschlagene Mitglieder vom Pfarreirat berufen; ebenso zwei von den Orten kirchlichen Lebens benannte Mitglieder. Die Jugend der Pfarrei benennt und delegiert zwei Mitglieder. Ein Mitglied wird vom Kirchenvorstand entsandt. Auch der Verwaltungsleiter der Pfarrei ist Mitglied im Pfarreirat. Bis zu zwei Vertreter des Pastoralen Personals können Mitglied sein, außerdem kann der Pfarreirat zwei weitere Mitglieder berufen. Sein Vorstand besteht aus dem Pfarrer oder Pfarradministrator und zwei vom Pfarreirat gewählten Personen. Der Vorstand kann unter sich einen Vorsitzenden wählen.
Vertreter aus den relevanten Gruppen
Sowohl der Gemeinde- als auch der Pfarreirat sorgen dafür, dass jeweils relevante Gruppen, Verbände, Organisationen, Vertreter des Pastoralen Personals, der Ökumene und der Orte kirchlichen Lebens mit beratender Stimme vertreten sind. Sie bilden auf ihrer jeweiligen Ebene Sachausschüsse und berufen Themenverantwortliche.
Die endgültigen Fassungen von Satzung und Wahlordnung werden im Amtsblatt des Erzbistums veröffentlicht, nachdem der Erzbischof sie bestätigt hat.
Zur Sache: Pfarrei und Gemeinde
Die neu gegründeten Pfarreien können aus mehreren Gemeinden bestehen. Welche Gemeinden es innerhalb einer Pfarrei gibt, wird im Pastoralkonzept festgelegt. Genaueres zum Verhältnis von Pfarrei und Gemeinden ist dem Dokument „Pfarrei, Gemeinde und Ort kirchlichen Lebens“ zu entnehmen. Es ist bei derStabsstelle „Wo Glauben Raum gewinnt“ erhältlich oder im Internet unter www.wo-glauben-raum-gewinnt.de unter „Materialien“.