Bistumsgründung
Am 14. Juni 1929 wurde in Berlin der Vertrag des Freistaates Preußen mit dem Heiligen Stuhl, das sogenannte Preußenkonkordat, unterzeichnet. Darin heißt es:
„Der bisher dem Bischof von Breslau mitunterstehende Delegaturbezirk Berlin wird selbständiges Bistum, dessen Bischof und Kathedralkapitel bei St. Hedwig in Berlin ihren Sitz nehmen.“ (Art. 2)
Am 9. Juli 1929 billigte der Preußische Landtag mit 243 zu 171 Stimmen das Gesetz zum Konkordat. Zustimmung kam von den Regierungsparteien SPD, Zentrum und DDP; die Gegenstimmen vor allem von den Kommunisten und den Nationalsozialisten.
Am 13. August 1929 erfolgte im Preußischen Staatsministerium in Berlin der Austausch der Ratifizierungsurkunden.
Ein Jahr später, am 13. August 1930, gab Papst Pius XI. mit der Konstitution „Pastoralis officii nostri“ die unmittelbar bevorstehende Errichtung des Bistums Berlin bekannt und ernannte Dr. Christian Schreiber zum ersten Bischof von Berlin.
Das neue Bistum umfaßte in 13 Archipresbyteraten (Dekanaten) 153 Kirchengemeinden. Insgesamt lebten 1930 etwa 530.000 Katholiken in dem neuen Bistum, davon 455.000 in den sieben Dekanaten der Stadt Berlin. Damals bildeten die katholischen Christen einen Bevölkerungsanteil von knapp acht Prozent. In der Seelsorge waren etwa 250 Diözesanpriester tätig; mehrere Gemeinden im Stadtgebiet von Berlin wurden von Ordensgeistlichen geleitet.
Für den Heiligen Stuhl unterzeichnete das Konkordat Erzbischof Eugenio Pacelli (1876-1958), 1920-1929 Apostolischer Nuntius beim Deutschen Reich, ab 1939 Papst Pius XII.
Bischof Dr. Christian Schreiber (1872-1933), 1921 erster Bischof des wiedererrichteten Bistums Meißen, 1930 erster Bischof von Berlin.
Das Bistum Berlin 1930. Bis zur Neugliederung der kirchlichen Gebiete als Folge von NS-Diktatur und II. Weltkrieg gehörten auch katholische Gemeinden Hinterpommerns zum Bistum Berlin.
(Arbeitsstelle für Zeitgeschichte, Ursula Pruß)