Noten im Religionsunterricht?

Um angemessen über die Benotung im Religionsunterricht urteilen zu können, ist es notwendig, sich zu vergewissern, was benotet wird:

Die religiösen Einstellungen, das eigene Bekenntnis oder die religiöse  Praxis dürfen nicht bewertet werden. Nur Sachwissen kann überprüft und benotet werden.

Manche Unterrichtseinheiten eignen sich für eine Überprüfung und damit verbundene Notengebung kaum, andere sehr wohl.

Die Unterscheidung von überprüfbaren und nicht überprüfbaren bzw. bewertbaren und nicht bewertbaren Leistungen gibt es nicht nur im Religionsunterricht, sondern auch in anderen Fächern.

Unterschiedliche Bedeutung der Noten in den Bundesländern

Der jeweils unterschiedliche Status des Religionsunterrichts in den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hat jedoch Konsequenzen für die Bedeutung der Noten im Unterricht und auf dem Zeugnis:

In Mecklenburg-Vorpommern sowie an allen katholischen Schulen im Erzbistum Berlin sind die Leistungen, die im katholischen Religionsunterricht erbracht werden, versetzungserheblich, abiturrelevant und werden auf dem Zeugnis dokumentiert.

An den öffentlichen Schulen in Berlin und Brandenburg gehört der Religionsunterricht nicht zum offiziellen Fächerkanon der Schule. Die im Religionsunterricht erbrachten Leistungen werden ermittelt und dokumentiert. Sie geben dem/der Schüler/in eine Rückmeldung über den Leistungsstand, sind aber nicht versetzungserheblich.

In Brandenburg wird die Leistungsbewertung auf dem offiziellen Zeugnisformular dokumentiert.

In Berlin erhalten Schülerinnen und Schüler ein gesondertes Religionszeugnis.

Kontakt

Erzbischöfliches Ordinariat Berlin
Teilbereich Religionsunterricht / -pädagogik
Leitung
Mathias Bröckl
Schulrat i.k.A.
Ahornallee 33
14050 Berlin
Tel.: (030) 204 54 83-32
E-Mail: Religionsunterricht(ät)erzbistumberlin.de

Mathias Bröckl

Mathias Bröckl