Wer darf Religionsunterricht erteilen?

Das neue Schuljahr hat begonnen. Die Kinder kommen am Nachmittag nach Hause und haben viel zu erzählen: wer der neue Klassenlehrer ist, wen sie in Englisch, Deutsch und Mathematik haben und wer „Reli“ unterrichtet. Der älteste Sohn weiß zu berichten, dass das Fach von einem Religionslehrer gegeben wird, der auch noch an zwei anderen Schulen „Reli“ unterrichtet. Die Tochter hat in Zukunft bei der Klassenlehrerin Religionsunterricht. Den jüngsten Sohn unterrichtet der Pfarrer ... Wer ist berechtigt, dieses Fach zu unterrichten?

Allgemein gilt, dass nur Personen katholischen Religionsunterricht erteilen dürfen, die im Rahmen ihrer Ausbildung Katholische Theologie studiert haben.

Das Studium vermittelt die grundlegenden theologischen Kenntnisse, die man für einen sachgerechten Religionsunterricht benötigt. Zugleich werden die Lehrkräfte in der Ausbildung darauf vorbereitet, den Unterrichtsstoff im Erlebnishorizont der Schülerinnen und Schüler darzustellen und auszulegen.  Um dies leisten zu können, muss sich die zukünftige Religionslehrkraft ein gründliches psychologisches und pädagogisches Wissen aneignen, das sich auf die religiöse Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bezieht.

Ebenso wichtig ist es, dass nur Personen Religionsunterricht erteilen dürfen, die dazu vom Bischof beauftragt worden sind.

Diese Beauftragung heißt in der Amtssprache „missio canonica“. Sie ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Jeder, der sie erlangen möchte, muss Mitglied der katholischen Kirche sein. Wenn eine Lehrkraft aus der Kirche austritt, verliert sie damit die Berechtigung, Religion zu unterrichten. Dies wehrt die Gefahr ab, dass Lehrkräfte nach Gutdünken ihre private religiöse Auffassung an die Kinder und Jugendlichen weitergeben. Eltern können sich darauf verlassen, dass die Inhalte des Religionsunterrichts nicht einseitige und private Meinungen sind, sondern solider theologischer und pädagogischer Arbeit entspringen.

Neben staatlichen Lehrkräften dürfen ebenso von der Kirche ausgebildete und angestellte Religionslehrkräfte dieses Fach unterrichten. Dazu zählen auch alle pastoralen Berufsgruppen wie Priester, Diakone, Pastoralreferentinnen und –referenten oder Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten.

Kontakt

Erzbischöfliches Ordinariat Berlin
Teilbereich Religionsunterricht / -pädagogik
Leitung
Mathias Bröckl
Schulrat i.k.A.
Ahornallee 33
14050 Berlin
Tel.: (030) 204 54 83-32
E-Mail: Religionsunterricht(ät)erzbistumberlin.de