Mit Kirche gestalten - Gremienwahlen im November 2026

Kirchenvorstands-, Pfarrgemeinde-, Pfarrei-, Gemeinderatswahlen

Wählen gehen und sich wählen lassen.

Im Jahr 2026 finden im Erzbistum Berlin – erstmals seit dem Abschluss des pastoralen Prozesses „Wo Glauben Raum gewinnt“ – wieder flächendeckend Gremienwahlen statt – diesmal auch digital!

Bis zum 15. November 2026 werden in nahezu allen Pfarreien die Gemeinderäte, Pfarreiräte und Kirchenvorstände neu gewählt.

Die Wahlpaten 

Eine erfolgreiche Wahl braucht beides: Menschen, die wählen gehen und Menschen, die sich wählen lassen wollen. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen vor Ort möglichst viele Menschen zur Kandidatur und zur Wahlteilnahme zu ermutigen.

Damit die Wahl in Ihrer Pfarrei erfolgreich ablaufen kann, gibt es pro Pfarrei eine Wahlpatin bzw. einen Wahlpaten. Diese Person fungiert als zentrale Ansprechperson für alle Fragen rund um die Gremienwahl und stellt die Kommunikation zwischen Kampagnenteam und Pfarrei sicher.

Terminplan zur Vorbereitung der Wahlen und Konstituierung der Wahlkommission

In guter Tradition haben wir einen Terminplan erstellt, der die wesentlichen Punkte für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen beinhaltet. 

Zeitplan

Um eine reibungslose Vorbereitung zur ermöglichen und genügend Zeit für die Ansprache und Kandidatinnen und Kandidaten zu haben, empfehlen wir Ihnen, dass sich die Wahlkommission bereits vor den Sommerferien bis zum 19. Juni 2026 konstituiert. 

Ende April werden Ihnen eine Mustertagesordnung für die Durchführung der konstituierenden Sitzung der Wahlkommission zur Verfügung stellen, die Ihnen im Bedarfsfall Orientierung bieten kann. Außerdem erhalten Sie von uns die notwendigen Formulare in aktualisierter Ausfertigung.


Die Wahlkampagne

Auf dieser Seite werden Sie im Laufe des Jahres 2026 Informationen rund um die Wahlen, Plakatvorlagen, Textbausteine etc. finden, damit Sie vor Ort bei der Kandidatensuche und Wähleraktivierung gut begleitet werden und die Wahl reibungslos und erfolgreich stattfinden kann.

Zur Kampagnen-Seite

Wahl-Ablauf

und warum jede Stimme wichtig ist

Vor der Wahl wird jeder informiert, wer in ihrer oder seiner Pfarrei und in deiner Gemeinde zur Wahl steht. Viele Pfarreien stellen die Kandidatinnen und Kandidaten mit kurzen Texten, Bildern oder persönlichen Vorstellungen vor. So kann man sich  ein Bild machen, wem man seine Stimme geben möche.

Die Wahl findet online* oder per Brief statt. Man erhält alle entsprechenden Informationen und Zugangsdaten mit der individuellen Wahlbenachrichtigung.

* Die Online-Wahl findet in den Pfarreien NICHT statt, die nach der alten Wahlordnung (2011) wählen.


Fakten rund um die Wahlen


Welche Gremien stehen zur Wahl?

Der Pfarreirat

DER PFARREIRAT ist zuständig für:

  • die ganze Pfarrei
  • die Weiterentwicklung des Pastoralkonzeptes
  • die pastorale Ausrichtung
  • die Vernetzung der Gemeinden
Der Gemeinderat

DER GEMEINDERAT ist zuständig für:

  • deine konkrete Gemeinde
  • das Gemeindeleben vor Ort
  • Angebote, Gruppen und Begegnung
Der Kirchenvorstand

DER KIRCHENVORSTAND ist zuständig für:

  • Finanzen und Haushalt der Pfarrei
  • Gebäude, Grundstücke und Vermögen
  • rechtliche, personelle und organisatorische Fragen

Wer kann wie mitgestalten?

WER DARF WÄHLEN?

Wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken, die

  • seit mindestens drei Monaten in der Pfarrei wohnen.
  • am Wahltag mindestens 14 Jahre (bzw. 16 Jahre für den Kirchenvorstand) alt sind.
  • im Wählerverzeichnis der Pfarrei eingetragen sind.
WER KANN KANDIDIEREN?

Wählbar sind alle Wahlberechtigten ab 14 Jahren (bzw. 18 Jahren für den Kirchenvorstand), die 

  • ihren Hauptwohnsitz in der Pfarrei haben und
  • aktiv am Leben der Pfarrei teilnehmen, d.h. die Bereitschaft haben zuzuhören, mitzudenken und Verantwortung zu übernehmen.
WIE WERDE ICH KANDIDATIN ODER KANDIDAT?

Wenn man im Pfarreirat, Gemeinderat oder Kirchenvorstand mitwirken möchte,

  • kann man im Pfarrbüro nachfragen, wie man sich melden kann.
  • kann man die Ansprechpersonen im Wahlausschuss bzw. die Wahlpaten kontaktieren.
  • kann man auch andere ermutigen und versuchen für eine Kandidatur zu begeistern.

FAQs zur Kandidatur und dem Wahlablauf

Kandidatur in einer anderen Pfarrei

Ich möchte nicht in meiner Wohnsitzpfarrei, sondern in einer anderen Pfarrei kandidieren. Kann ich mich ummelden?

Für die Wahlen zu den Pfarrei- und Gemeinderäten ist das im Ausnahmefall möglich, wenn Sie aktiv und aufbauend am Leben der Pfarrei oder einer ihrer Gemeinden teilnehmen. Darüber entscheidet die Wahlkommission auf Antrag.

Für die Wahl zum Kirchenvorstand ist das im Einzelfall nach vorheriger Zustimmung der Wahlkommission möglich, wenn Sie

  1. in den vergangenen zehn Jahren für mindestens zwei Jahre ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde hatten,
  2. einen Nebenwohnsitz in der Kirchengemeinde haben oder
  3. seit über einem Jahr Mitglied im Kirchenvorstand oder im Pfarreirat der Kirchengemeinde waren.

Sie müssen der Wahlkommission eine pfarramtliche Bescheinigung der Kirchengemeinde, in sie ihren Hauptwohnsitz haben, vorlegen, dass etwas der Kandidatur Entgegenstehendes nicht bekannt ist und Sie in dieser Kirchengemeinde als für den Kirchenvorstand nicht wählbar in der Pfarrkartei vermerkt worden sind.

Keine Wahlbenachrichtigungskarte (mehr)?

Was tue ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten habe oder sie mir verloren gegangen ist?

Wenden Sie sich an die Wahlkommission Ihrer Pfarrei. Sie kann die Neuausstellung einer Wahlbenachrichtigungskarte mit individuellem Code für die Online-Wahl auf WahlPlus beantragen.

In einer anderen Gemeinde wählen

Ich möchte nicht in meiner Wohnortgemeinde wählen, sondern in einer anderen Gemeinde wählen. Kann ich mich ummelden?

Sie müssen sich nicht ummelden. In Ihrer Wohnortpfarrei können im Rahmen der Stimmabgabe frei wählen, für welchen Gemeinderat Sie Ihre Stimme abgeben möchten.

In einer anderen Pfarrei wählen

Ich möchte nicht in meiner Wohnsitzpfarrei, sondern in einer anderen Pfarrei wählen. Kann ich mich ummelden?

Für die Wahlen zu den Pfarrei- und Gemeinderäten können Sie bis zum 15. September 2026 schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen.

Für die Wahlen zum Kirchenvorstand ist eine Ummeldung nicht möglich. Das Gesetz erlaubt ausschließlich die Teilnahme an der Wahl in der Wohnsitzpfarrei.

Einsicht in das Wählerverzeichnis

Wie kann ich Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen?

Wenden Sie sich an die Wahlkommission Ihrer Pfarrei. Sie kann Einsicht in das Wählerverzeichnis auf WahlPlus nehmen und Sie darüber informieren, ob Sie eingetragen sind.

Wie erfahre ich die Wahlergebnisse?

Wie erfahre ich die Wahlergebnisse für meine Pfarrei und meine Gemeinde?

Die Wahlkommission Ihrer Pfarrei erhält voraussichtlich am Dienstag, 17. November 2026 um 18:00 Uhr auf WahlPlus Zugang zu den Wahlergebnissen. Anschließend veröffentlicht die Wahlkommission die Wahlergebnisse.




Veranstaltungen

Werkstatt-Tag Gremienwahlen 2026

Am 25. April 2026 laden wir von 9.30 bis 14.00 Uhr herzlich zu einem Werkstatt-Tag für alle ein, die sich für eine Kandidatur interessieren. Dort können Sie Gremienarbeit ganz praktisch kennenlernen, Fragen stellen und sich in Workshops oder im Plenum mit anderen austauschen.

Infos & Anmeldung

Jugend - Fit für kirchliche Gremienarbeit

Überlegst du, für eines dieser Gremien zu kandidieren? Suchst du nach Tipps und Tricks, um dich als junger Mensch gut und sicher in Gremien der Pfarreien oder des Erzbistums einbringen zu können?

Herzliche Einladung zu zwei Schulungsabenden im Jugendpastoralen Zentrum am 7. und 21. Mai 2026 von 17 bis 20 Uhr.

Infos & Anmeldung

 

Fragen

zu den Wahlen allgemein?

wahlen(ät)erzbistumberlin.de

zu den KV-Wahlen?

stefan.mikulski(ät)erzbistumberlin.de

Wahlen in muttersprachlichen Gemeinden:

sebastian.schwertfeger(ät)erzbistumberlin.de