BZ-Kolumne

Das Erbe des Hippokrates

Ein Arzt aus dem 5. Jahrhundert vor Christus hat es in das Gedächtnis der Menschheit geschafft: Hippokrates. Ihm wird der folgende Text zugeschrieben: „Ich, Hippokrates, werde ärztliche Verordnungen treffen zum Nutzen der Kranken. Hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden. Auch werde ich niemandem ein tödliches Gift geben, auch nicht, wenn ich darum gebeten werde, und ich werde niemanden dabei beraten.“

Damals wie heute werden Ärzte von Patienten gebeten, ihnen zum Sterben zu verhelfen. Solch verzweifelter Wunsch ist oftmals menschlich nachvollziehbar. Und dennoch gehört es bis heute zum ärztlichen Standesrecht, dass er aus ethischen Gründen nicht erfüllt werden darf.

Nun hat der Präsident der Bundesärztekammer angekündigt, das Verbot einer ärztlichen Hilfe bei der Selbsttötung kippen zu wollen. Und in einem unserer Nachbarländer, so konnte man vor kurzem lesen, soll eine Klinik eingerichtet werden, wo Ärzte der Selbsttötung assistieren. Künftig also soll der Mediziner dem sterbenswilligen Patienten tödlich wirkende Mittel verabreichen dürfen, sofern er dies mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Laut einer Umfrage könnten sich 30% von ihnen vorstellen, einem Patienten, der darum bittet, solche Mittel zur Verfügung zu stellen. Fast zwei Drittel der Ärzte aber lehnen eine Beihilfe zur Selbsttötung ab: Ärzte leisten eine Hilfe beim Sterben, aber nicht zum Sterben. Mit einer Lockerung dieses Grundsatzes wären die Ärzte sich selbst überlassen. Ich meine: jede Gewissensentscheidung braucht Werte und Regeln. Das wusste schon Hippokrates.

Und der christliche Glaube sagt: Jeder Mensch hat das Recht in Würde zu sterben. Aber keiner das Recht zu töten. Herr über das Leben ist allein der, der es gegeben hat. Und dabei sollte es bleiben.