Schließzeit zum Jahreswechsel Hinweise der MAV

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Dienstgeber hat mit Rundschreiben 9/2024 die Schließzeit in diesem Jahr auf den Zeitraum vom 24.12.2024 bis zum 31.12.2024 festgesetzt.

Der Vorschlag der MAV, auch den 23.12.2024 (einen Montag) zu berücksichtigen, wurde nicht angenommen.

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass für die Schließzeit auch vorrangig Zeitausgleich genommen werden kann und nicht zwingend der Einsatz von Urlaub nötig ist!

Ihre MAV