BZ-Kolumne

Mein Leben ist mir geschenkt und anvertraut

„Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.“ Mit dieser Begründung des Bundesverfassungsgerichts entscheidet der Deutsche Bundestag heute ab 9.00 Uhr über eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe.

Mich bewegt diese Entscheidung sehr und ich danke all denen von Herzen, die Menschen in existentiellen Krisen, in Krankheit und Leid beistehen und begleiten: Ich danke den Familien, Freundinnen und Freunden, aber auch all jenen, die mit hoher Professionalität und Empathie in sozialen Diensten, in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Hospizen, für ein menschenwürdiges Leben und Sterben Sorge tragen.

Mich bedrückt gleichzeitig, dass Menschen in ihrer Not sich allein gelassen fühlen und einsam ihren letzten Weg gehen. Steht doch Gottes „Ja“ zum Leben über allem: Mein Leben ist mir geschenkt und anvertraut, es steht nicht in meiner freien Verfügung.
Wir stehen allen in Krisen, Krankheit und Leid bei – in Telefonseelsorge und Suizid-Prävention, in kirchlichen Krankenhäusern, Palliativstationen und Hospizen, in Seelsorge und Begleitung.
Wir verurteilen keinen Menschen, der seine Not nicht mehr aushalten kann oder sich anderen Menschen aufgrund seines Leidens nicht mehr zumuten möchte. Wir glauben zugleich, dass ein Leben immer einen Sinn und einen Wert hat, auch wenn wir ihn nicht erkennen.
Wir beteiligen uns an der öffentlichen Debatte und wollen mithelfen, das Gewissen zu bilden, zuallererst unser eigenes.

Lassen Sie uns die Menschen, die gerade in den schwersten Prüfungen ihres Lebens stehen, nicht vergessen, wenn Sie können, beten Sie für sie. Und schließen Sie auch die Mitglieder des Deutschen Bundestags ein. Mögen sie zu einer klugen Entscheidung gelangen, die dem unbedingten Wert des menschlichen Lebens gerecht wird.